Frühe Hilfen zielen darauf ab, Belastungen und Unsicherheiten rund um die Geburt und erste Lebensjahre frühzeitig zu erkennen und (werdende) Eltern in ihrer elterlichen Beziehungs-, Erziehungs- und Versorgungskompetenz zu unterstützen. Ziel ist das gesunde und gefährdungsfreie Aufwachsen von Kindern von Anfang an - unabhängig von Nationalität, Bildungsstand oder Einkommen.
Die vorgehaltenen Angebote stammen aus verschiedenen Leistungssystemen, insbesondere aus der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, der Frühförderung, der Eingliederungshilfe, der Schwangerschaftsberatung u.a., sind also multiprofessionell angelegt. Ein koordiniertes Zusammenwirken gewährleistet die Passgenauigkeit der Hilfe.
Frühe Hilfen richten sich an alle, insbesondere aber belastete Familien. Sie bieten bei Bedarf Entlastung durch praktische Unterstützung, Information und Beratung sowie längerfristige aufsuchende Begleitung. Die Hilfen umfassen zum Beispiel den Einsatz von Familienhebammen, Familienkinderkrankenschwestern und Familienpflegerinnen sowie den Einsatz von Ehrenamtlichen. Frühe Hilfen werden ressourcenorientiert und mit Zustimmung der Eltern zum Einsatz gebracht und sind in der Regel kostenfrei.
Gefördert werden die Frühen Hilfen auf gesetzlicher Grundlage über die Bundesstiftung Frühe Hilfen (BSFH). Die finanziellen Mittel werden über den Bund an das Land Bayern und von dort über einen geburtenorientierten Verteilschlüssel an die Kommunen weitergegeben. Das örtlich zuständige Jugendamt ist beauftragt, die Mittel auf Grundlage der geltenden Förderrichtlinie zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen an die einzelnen Leistungserbringer im örtlichen Netzwerk weiterzugeben. Über kommunale Haushaltsmittel der Stadt Nürnberg werden zusätzliche Finanzmittel für Frühe Hilfen bereitgestellt.
Gesetzlich verankert sind Frühe Hilfen im § 16 SGB VIII und § 1 ff. KKG.