Zuschüsse zur Qualitativen Weiterentwicklung von Kitas

Für Kitas freier Träger in Nürnberg


Maßnahmenpaket zur qualitativen Weiterentwicklung der Tagesbetreuung

Im Jahr 2007 hat die Stadt Nürnberg ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur qualitativen Weiterentwicklung der Tagesbetreuung in Nürnberg für die Jahre 2008 bis 2013 eingerichtet. In den zurückliegenden Jahren wurden dafür rund 11,8 Mio. Euro städtische Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.

Zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern von Nürnberger Kitas wurde eine Fortschreibung der Maßnahmen für die Jahre 2014 bis 2018 erarbeitet. Die Schwerpunktthemen und Maßnahmen für die Jahre 2014 bis 2018 wurden im September 2013 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Der Stadtrat hat anschließend für die Umsetzung die im Jahr 2014 notwendigen Mittel in Höhe von 3,4 Mio. Euro genehmigt.

Am 04.10.2018 wurde vom Jugendhilfeausschuss die Fortsetzung der bisherigen Maßnahmen aus den Jahren 2014-2018 beschlossen. Zudem wurde das Programm ergänzt um die Förderungen der Freistellung der Elternbegleiter und das Umsetzen des Hortklassen-Modells sowie des frühstart-Konzepts.

Nachfolgenden werden die förderfähigen Maßnahmen für die Antragstellung vorgestellt. Eine Übersicht und weitere Details finden Sie in der PDF-Datei.

Voraussetzungen, Richtlinien und Übersicht der Maßnahmen

Für alle Maßnahmen der qualitativen Weiterentwicklung 2014 bis 2018, die mit einer finanziellen Förderung verbunden sind, gilt:

  1. Eine Doppelförderung von Standorten / Einrichtungen ist nicht möglich.
  2. Die von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel stehen unter dem Haushaltsvorbehalt.
  3. Der jährliche Förderzeitraum ist abweichend vom Haushaltsjahr das jeweilige Kita-Jahr (September-August), sofern im Bewilligungsbescheid nichts Anderes angegeben ist.
  4. Für alle bewilligten Zuschüsse gilt die Geschäftsanweisung der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen (z.B. Verwendungsnachweispflicht).
  5. Anträge die nach der genannten Antragsfrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
  6. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Projektzuschüsse "Kitaförderung plus"

Zielsetzung von Kitaförderung plus

Mit der „Kitaförderung plus“ sollen Kitas freier Träger die Möglichkeit haben, Projekte und Angebote durchzuführen, die sich an dem individuellen Bedarf der Kinder der Einrichtung orientieren.

Zielgruppe von Kitaförderung plus

Die Projekt-Förderung kann von Nürnberger Kitas in freier Trägerschaft beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Kindertageseinrichtungen nach dem Bay. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert werden.

Bei der Vergabe der Projektmittel findet eine Priorisierung statt nach Einrichtungen, die einen hohen Anteil an Kindern betreuen, deren Kita-Gebühr vom Jugendamt übernommen wird und/oder mit dem sogenannten Gewichtungsfaktor 1,3 nach BayKiBiG gefördert werden.

Fördermittel von Kitaförderung plus

Für 2019 und 2020 stehen jährlich 392.000 Euro zur Verfügung. Die Fördersumme richtet sich nach der Einrichtungsgröße. Pro Kind werden 30 Euro gefördert. Jedoch gibt es eine Mindestförderung pro Einrichtung von 1000 Euro. Das Verteilen der Fördermittel erfolgt nach Sozialraumzugehörigkeit, innerhalb der Nürnberger Sozialräume dann nach einem Ranking: Kitas mit dem höchsten Anteil an BuT-Beziehern und Anzahl der Kinder mit Gewichtungsfaktor 1,3. Die Förderung muss für jedes (Kalender)Jahr beantragt werden, jedoch werden Einrichtungen, die die Mittel für das Folgejahr beantragen, im Sinne der Kontinuität vorrangig berücksichtigt.

Antragstellung für Kitaförderung plus

Der Antrag ist in Schriftform mittels des unten verlinkten Formulars zu stellen. Frist für die Antragstellung ist jeweils der 30. September für das kommende Kalenderjahr. Die Voraussetzungen für die Antragstellung und die Auswahlkriterien für die zu fördernden Einrichtungen entnehmen Sie bitte der Übersicht der förderfähigen Maßnahmen.


Zuschüsse für Kitas mit integrierter Familienarbeit

Kitas als Ort für Familien und Kitas als Familienzentren

Zielsetzung der Kitas mit integrierter Familienarbeit

Weiterer Ausbau und Förderung der Angebote der alltagsintegrierten Eltern- und Familienbildung und Unterstützung von Familien. Grundlage sind die beiden Konzepte „Kitas als Orte für Familien“ und „Kitas als Familienzentren“ und der für Familienzentren beschlossene Leistungskatalog.

Zielgruppe der Kitas mit integrierter Familienarbeit

Förderfähig sind BayKiBiG-geförderte Kindergärten und Häuser für Kinder in Nürnberg, egal ob in kommunaler oder in freier Trägerschaft.

Für die Förderung in den Jahren 2019 und 2020 können sich Kindergärten und Häuser für Kinder aus folgenden Nürnberger Stadtteilen bewerben: Dianastraße, Gugelstraße, Himpfelshof, Hohe Marter, Ludwigsfeld, Muggenhof, Sandreuth, Schoppershof, Schweinau, Steinbühl, Tafelhof und Tullnau.

Förderung der Kitas mit integrierter Familienarbeit

Für weitere sechs neue Orte für Familien in den Jahren 2019 und 2020 stehen für diese beiden Jahre zusätzlich 287.900 Euro zur Verfügung. Die neuen Standorte wurden im Mai 2019 gemeinsam mit Vertretern der AG 78 in der Unterarbeitsgruppe AG QW festgelegt.

Kitas, die bereits bisher in Form einer „Kita als Ort für Familien“ oder einer „Kita als Familienzentrum“ gefördert wurden, erhalten die jährliche Förderung nach den neuen Vorgaben, sofern die konzeptionellen und formalen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Die Höhe der Projektzuschüsse richtet sich nach der durchschnittlichen Anzahl der Kinder, die die Kita im Vorjahr besucht haben: 40 Euro pro Kind für die Orte für Familien und 140 Euro pro Kind für die Familienzentren. Für die Orte für Familien wurde eine Mindestförderung von 2.500 Euro festgelegt und bei für die Familienzentren eine Maximalförderung in Höhe von 12.000 Euro.

Voraussetzungen der Förderung

Die Voraussetzungen für die Bewerbung sowie die Auswahlkriterien für die Einrichtungen, die die Förderung erstmals erhalten, sind der Übersicht der Maßnahmen unter "B) 1" zu entnehmen.

Antragstellung der Orte für Familien und Familienzentren

Die Förderanträge sind in Schriftform jeweils bis zum 30. September für das folgende Kalenderjahr einzureichen. Dem Erstantrag ist eine Kurzkonzeption mit Schwerpunktsetzung, geplantem Angebot, möglichen Kooperationspartnern, geplanten Zielgruppen und gegebenenfalls auch ein Raumkonzept beizufügen.


Zuschüsse für Qualifizierungskurse zur Fachkraft

Zielsetzung der Qualifizierungskurse zur Fachkraft

Durch die Weiterqualifizierung von Ergänzungskräften (Kinderpflegerin / Kinderpfleger) zu pädagogischen Fachkräften sollen zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher gewonnen werden. Derzeit bieten verschiedene Fortbildungsträger derartig staatlich geförderte Qualifizierungsmaßnahmen an. Für diese Teilnahme an einem Qualifizierungskurs kann eine einmalige Bezuschussung zu den Teilnahmegebühren beantragt werden.

Zielgruppe der Qualifizierungskurse zur Fachkraft

Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger aus BayKiBiG-geförderten Kindertageseinrichtungen Nürnbergs (trägerübergreifend).

Förderung der Qualifizierungskurse zur Fachkraft

Für das Jahr 2019 und das Jahr 2020 stehen jeweils 30.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Die Förderung beträgt pro Antragstellung einmalig bis zu 2.000 Euro.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Antragstellung sind der Übersicht der Maßnahmen zu entnehmen.

Antragstellung

Der Antrag ist in Schriftform einzureichen. Die Voraussetzungen für die Antragstellung und die Vergabekriterien sind der Übersicht der Maßnahmen (siehe oben) zu entnehmen.


Förderung von Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern

Zielsetzung der Elternbegleitung

Unterstützen und Fördern der integrierten Familienarbeit in allen Nürnberger Kindertageseinrichtungen mit Förderung nach BayKiBiG. Grundlage ist das Konzept der Elternbegleiterinnen und -begleiter der Stadt Nürnberg auf der Basis des Bundesprogramms „Elternchance ist Kinderchance“.

Zielgruppe für das Fördern von Elternbegleitern

Förderfähig sind die Einsatzstunden für die Kalenderjahre 2019 und 2020 der im Rahmen des Bundesprojekts ausgebildeten Elternbegleiterinnen und -begleiter nach dem Konzept „Kinderchance ist Elternchance".

Höhe der Fördermittel

Für das Vergüten der Einsatzstunden der Elternbegleiter/-innen stehen in den Kalenderjahren 2019 und 2020 insgesamt 217.700 Euro zur Verfügung: Pro Elternbegleiter/-in werden zwei Wochenarbeitsstunden (Eingruppierung in S8a TVöD) gewährt.

Voraussetzungen für das Fördern von Elternbegleitern

Die Voraussetzungen und die Auswahlkriterien für neu zu fördernde Einrichtungen finden Sie in der Übersicht der Maßnahmen unter "A) 2".

Antragstellung für das Fördern von Elternbegleitern

Die Förderanträge sind in Schriftform einzureichen.


Zuschüsse für Hortklassen für das Jahr 2020

Zielsetzung des Projekts Hortklassen

Förderung der Personalstunden in Kinderhorten oder Häusern für Kinder, aus denen Kinder dieselbe Grundschul-Klasse besuchen für die enge Kooperation zwischen Hort und Grundschule. Grundlage ist das Hortklassen-Konzept, das im gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschuss am 30.11.2017 vorgestellt wurde.

Zielgruppe der Förderung der Hortklassen

Förderfähig sind die Nürnberger Kinderhorte und Häuser für Kinder freier Träger mit Kindern aus den sogenannten Hortklassen, die im Tandem-Modell von einer Lehrkraft der Grundschule unterrichtet und im Hort von einer für die Kooperation zuständigen pädagogischen Fachkraft betreut werden.

Höhe der Förderung

Für das Kalender-Jahr 2020 sind insgesamt 4 Hortklassen in Nürnberger Kinderhorten in freier Trägerschaft geplant. Es können pro Hortklasse drei Wochenarbeitsstunden (nach S8a TVöD) vergütet werden, insgesamt stehen 17.600 Euro (4.400 Euro pro Hortklasse) zur Verfügung.

Voraussetzungen für die Förderung der Hortklasse

Die Voraussetzungen für die Bewerbung und die Auswahlkriterien für die neu zu fördernden Einrichtungen können Sie der Übersicht der Maßnahmen unter "B) 3" entnehmen.

Antrag und Kooperationsvereinbarung

Antragsberechtigt sind Kitas freier Träger.


Förderung von zusätzlichen Fachkräften in Horten


frühstart-Qualifizierungskonzept

Zielsetzung des frühstart-Qualifizierungskonzepts

Qualifizierung und fachliche Begleitung des Kita-Teams durch die frühstart-Teamtrainer.

Zielgruppe des frühstart-Qualifizierungskonzepts

Das Qualifizierungsprogramm wird bei zehn Kita-Teams in Nürnberger Kitas von freien Trägern im Umfang von jährlich 20 Stunden praktiziert.

Fördersumme für das frühstart-Qualifizierungskonzept

Es stehen jährlich insgesamt 15.000 Euro zur Verfügung, die für Fortbildungskosten verwendet werden.

Voraussetzungen für das frühstart-Qualifizierungskonzept

Das Programm richtet sich in erster Linie an Einrichtungen, die bisher keine frühstart-Beratung erhalten haben.

Antragstellung für das frühstart-Qualifizierungskonzept

Die Voraussetzungen für die Antragstellung und die Vergabekriterien werden von der Fachstelle PEF:SB des Sozialreferats.


Kontakt

Zuschüsse an freie Träger der Nürnberger Jugendhilfe

Dietzstraße 4

I. OG / Zimmer 160

90443 Nürnberg


Mona Pfister

Telefon 09 11 / 2 31-1 06 71

Telefax 09 11 / 2 31-1 02 45

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/zuschuesse_qualitative.html>