Maßnahmenpaket zur qualitativen Weiterentwicklung der Tagesbetreuung
Im Jahr 2007 hat die Stadt Nürnberg erstmals ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur qualitativen Weiterentwicklung der Tagesbetreuung in Nürnberg für die Jahre 2008 bis 2013 eingerichtet. In diesen Jahren wurden dafür rund 11,8 Mio. Euro städtische Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
Zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern von Nürnberger Kitas wurde in den folgenden Jahren jeweils eine Fortschreibung der Maßnahmen erarbeitet. Die Schwerpunktthemen und die immer wieder den Bedarfen und Entwicklungen angepassten Maßnahmen wurden in den Folgejahren vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Die für die Umsetzung notwendigen Mittel wurden anschließend vom Stadtrat genehmigt.
Nachfolgenden werden die aktuellen förderfähigen Maßnahmen für die Antragstellung vorgestellt. Derzeit können für folgende Maßnahmen Zuschüsse abgerufen werden:
- Kita Plus - Kitas als Orte für Familien - Kitas als Familienzentren - Förderung von Qualifizierungskursen - Elternbegleiter*innen - Kita Einstieg - frühstart
Allgemeine Hinweise zum Förderverfahren
Für alle Maßnahmen der qualitativen Weiterentwicklung, die mit einer finanziellen Förderung verbunden sind, gilt:
Eine Doppelförderung von Standorten / Einrichtungen ist nicht möglich.
Die von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel stehen unter dem Haushaltsvorbehalt.
Der jährliche Förderzeitraum ist das Haushaltsjahr.
Für alle bewilligten Zuschüsse gilt die Geschäftsanweisung der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen (z. B. Verwendungsnachweispflicht).
Anträge die nach der genannten Antragsfrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Ausführliche Informationen
Ausführliche Informationen zu den aktuellen Fördermaßnahmen und Entwicklungen finden Sie in der jeweils gültigen Beschussvorlage des Jugendhilfeausschusses.
- Alle Unterlagen sind digital per E-Mail an j-b4-zuschuesse@stadt.nuernberg.de zu senden. - Die Frist zur Einreichung der Anträge für das Folgejahr endet jeweils am 30.09. - Nach Prüfung des Antrags erfolgt gegen Ende des lfd. Jahres eine Mitteilung über die Förderfähigkeit. - Frist zur Einreichung des Nachweises über die Förderung im Vorjahr endet am 15.03. - Nicht verwendete Fördergelder werden ggf. zurückgefordert.
Mit der „Kitaförderung plus“ sollen Kitas freier Träger die Möglichkeit haben, Projekte und Angebote durchzuführen, die sich an dem individuellen Bedarf der Kinder der Einrichtung orientieren.
Zielgruppe
Die Projekt-Förderung kann von Nürnberger Kitas in freier Trägerschaft beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Kindertageseinrichtungen nach dem Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert werden.
Wenn die vorgesehenen Haushaltsmittel für die Förderung von Kita plus aufgrund eines sehr hohen Antragsaufkommens knapp werden sollten, erfolgt die Vergabe der Projektmittel nach einer Priorisierung von Einrichtungen, die einen hohen Anteil an Kindern betreuen, deren Kita-Gebühren vom Jugendamt übernommen werden und/oder die nach dem sogenannten Gewichtungsfaktor 1,3 gemäß BayKiBiG gefördert werden.
Förderung
Die Fördersumme richtet sich nach der Einrichtungsgröße. Pro Kind werden 30 Euro gefördert. Jedoch gibt es eine Mindestförderung pro Einrichtung von 1.000 Euro. Die Förderung muss für jedes (Kalender)Jahr beantragt werden.
Antragstellung
Der Antrag ist in Schriftform mittels des unten verlinkten Formulars zu stellen.
Antrag auf Kitaförderung plus<https://formularservice.nuernberg.de/intelliform/forms/mk/520_j/520_j_f_070_antrag_auf_kitafoerderung_plus/show>
Bei der Einreichung des Verwendungsnachweises ist das Nachweisformular, eine Belegliste sowie Rechnungsbelege der im Projekt angefallenen Kosten fristgerecht einzureichen. Diese sind gesammelt in Form eines PDF-Dokuments an das Jugendamt zu senden.
Kitas mit integrierter Familienarbeit (Familienzentren u. Orte für Familien)
Zielsetzung
Die Förderung soll den weiteren Ausbau sowie die Förderung der Angebote der alltagsintegrierten Eltern- und Familienbildung ermöglichen und Familien unterstützen. Grundlage sind die beiden Konzepte „Kitas als Orte für Familien“ und „Kitas als Familienzentren“ und der für Familienzentren beschlossene Leistungskatalog.
Förderfähig sind BayKiBiG-geförderte Kindertageseinrichtungen in Nürnberg, egal ob in kommunaler oder in freier Trägerschaft.
Kitas, die in Form einer „Kita als Ort für Familien“ oder einer „Kita als Familienzentrum“ gefördert wurden, erhalten die jährliche Förderung nach den folgenden Vorgaben, sofern die konzeptionellen und formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe der Projektzuschüsse richtet sich nach der durchschnittlichen Anzahl der Kinder, die die Kita im Vorjahr besucht haben: 40 Euro pro Kind für Orte für Familien und 140 Euro pro Kind für Familienzentren. Für die Orte für Familien wurde eine Mindestförderung von 2.500 Euro festgelegt, für die Familienzentren eine Maximalförderung in Höhe von 12.000 Euro. Zudem wird in Orten für Familien die Teilfreistellung der Leitung im Umfang von 5 Wochenarbeitsstunden, in Familienzentren die Vollfreistellung der Leitung gefördert. Um die erforderlichen personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, erhalten die Träger zudem einen Zuschuss zur Verbesserung des Anstellungsschlüssels. Die Berechnung des Zuschusses erfolgt anhand der gewichteten Buchungsstunden sowie anhand der durschnittlichen städtischen Personalkosten für eine Erzieherin in S8a TVöD SuE. Für Orte für Familien und Familienzentren muss ein Mindestanstellungsschlüssel von 1:10,0 eingehalten werden.
Antragstellung
Die Förderanträge sind in Schriftform mittels des unten verlinkten Formulars einzureichen. Dem Erstantrag ist eine Kurzkonzeption mit Schwerpunktsetzung, geplantem Angebot, möglichen Kooperationspartnern, geplanten Zielgruppen und gegebenenfalls auch ein Raumkonzept beizufügen.
Antrag für Kitas als Familienzentrum<https://meinkonto.nuernberg.de/intelliform/forms/n/520_j/520_j_f_068_antrag_auf_foerderung_von_familienzentren/show>
Bei der Einreichung des Verwendungsnachweises ist das Nachweisformular sowie eine Belegliste der in den Projekten angefallenen Kosten fristgerecht einzureichen. Es ist zudem ein Sachbericht zur Durchführung der Projekte zu erstellen.
Qualifizierungskurse
Zielsetzung
Durch die Weiterqualifizierung von Assistenzkräften zur Ergänzungskräften sowie Ergänzungskräften (Kinderpflegerin / Kinderpfleger) zu pädagogischen Fachkräften sollen zusätzliche Personen für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen gewonnen werden. Ebenfalls wird die Ausbildung von Fachkräften zu Heilpädagoginnen bzw. Heilpädagogen gefördert. Außerdem kann ein Zuschuss zur Weiterqualifizierung als Elternbegleiterin/Elternbegleiter beantragt werden. Derzeit bieten verschiedene Fortbildungsträger derartig staatlich geförderte Qualifizierungsmaßnahmen an. Für diese Teilnahme an einem Qualifizierungskurs kann eine einmalige Bezuschussung zu den Teilnahmegebühren beantragt werden.
Zielgruppe
Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Assistenzkräfte, aus BayKiBiG-geförderten Kindertageseinrichtungen Nürnbergs (trägerübergreifend) sowie Interessierte an der Weiterbildung zur / zum Elternbegleiterin / Elternbegleiter.
Förderung
Die Förderung für die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs zur päd. Fachkraft bzw. Ergänzungskraft sowie die Weiterbildung zur Heilpädagogin / zum Heilpädagogen beträgt pro Antragstellung einmalig bis zu 2.500 Euro. Es ist ein Mindesteigenanteil i. H. v. 500 Euro zu erbringen. Die Förderung für die Teilnahme an der Online-Qualifizierung zur Elternbegleiterin / zum Elternbegleiter beträgt pro Antragstellung einmalig bis zu 450 Euro.
Antragstellung
Der Antrag ist in Schriftform mittels des unten verlinkten Formulars einzureichen. Der Antrag kann ganzjährig eingereicht werden. Dieser muss jedoch vor Kursbeginn beim Jugendamt eingehen. Wenn der Antrag nach Kursbeginn eingereicht wird kann dieser nicht mehr genehmigt werden.
Zur Genehmigung sind weitere folgende Informationen/ Dokumente einzureichen:
- Bestätigung des Kursgebers über die Teilnahme - Zeitraum und Kosten des Kurses
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss der Qualifzierungsmaßnahme muss das Nachsweisformular sowie die Teilnahmebestätigung bzw. Urkunde zum erfolgreichen Abschluss des Kurses beim Jugendamt eingereicht werden.
Unterstützen und Fördern der integrierten Familienarbeit in allen Nürnberger Kindertageseinrichtungen mit Förderung nach BayKiBiG. Grundlage ist das Konzept der Elternbegleiterinnen und -begleiter der Stadt Nürnberg auf der Basis des Bundesprogramms „Elternchance ist Kinderchance“.
Zielgruppe
Förderfähig sind die Einsatzstunden der im Rahmen des Bundesprojekts ausgebildeten Elternbegleiterinnen und -begleiter nach dem Konzept „Kinderchance ist Elternchance".
Höhe der Fördermittel
Pro Elternbegleiter bzw. Elternbegleiterin kann die Freistellung im Umfang von entweder zwei oder drei Wochenarbeitsstunden (Eingruppierung in S8a TVöD) gefördert werden.
Antragstellung
Die Förderanträge sind in Schriftform mittels des unten verlinkten Formulars einzureichen.
Das Nachweisformular ist beim Jugendamt fristgerecht einzureichen.
Kita Einstieg
Zielsetzung
Im Rahmen der Förderung von Kita Einstieg werden niedrigschwellige Brückenangebote gefördert, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Es werden sowohl Eltern-Kind-Gruppen als auch Beratung für geflüchtete Familien mit Kindern ohne Kita Platz gefördert.
Die Förderung von mehreren Angeboten je Träger ist möglich. Pro Angebot wird eine einheitliche Pauschale ausgezahlt.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind vorrangig die bisher am Projekt beteiligten Träger. Weitere Interessierte können grundsätzlich auf Antrag angenommen werden, die Mittel werden aktuell jedoch vollständig ausgeschöpft.
Antragstellung
Die Förderanträge sind in Schriftform mittels des unten verlinkten Formulars einzureichen.
Antrag Förderung Kita-Einstieg Link wird in kürze eingestellt.
Verwendungsnachweis
Das Nachweisformular ist beim Jugendamt fristgerecht einzureichen.
frühstart-Qualifizierungskonzept
Zielsetzung
Qualifizierung und fachliche Begleitung des Kita-Teams durch die frühstart-Teamtrainer.
Zielgruppe
Das Qualifizierungsprogramm wird bei Kita-Teams in Nürnberger Kitas von freien Trägern im Umfang von jährlich 20 Stunden praktiziert.
Voraussetzungen
Das Programm richtet sich in erster Linie an Einrichtungen, die bisher keine frühstart-Beratung erhalten haben.
Antragstellung
Die Voraussetzungen für die Antragstellung und die Vergabekriterien werden von der Fachstelle PEF:SB des Sozialreferats.