Über uns - Jugendamt der Stadt Nürnberg

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt


Unsere Ziele

  • Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
  • Dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.

Unsere Aufgaben

Allgemeine Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und dem Bay. Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG)

  • Grundsatzfragen der Jugendhilfe
  • Vorbereitung der Sitzungen und Vollzug der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses
  • Anerkennung, Beratung und Förderung der Tätigkeit der freien Jugendhilfe
  • Jugendhilfeplanung einschließlich Mitwirkung bei der Schaffung von positiven Lebensbedingungen für junge Menschen
  • Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen
  • Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Beisitzer der Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung

Allgemeine Vorschriften nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)

  • Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe
  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  • Beachten der Grundrichtung der Erziehung
  • Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen

Leistungen der Jugendhilfe

Kinder- und Jugendarbeit

  • Betrieb der städtischen Kinder- und Jugendhäuser, Jugendtreffs; Straßensozialarbeit, Nachmittagsbetreuung
  • Koordination der Suchtprävention der Stadt Nürnberg und Entwicklung von Maßnahmen der präventiven Jugendhilfe
  • Geschäftsführung der Kinderkommission und der Kinderversammlungen; Organisation von Beteiligungsprozessen von Kindern und Jugendlichen
  • Entwicklung von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfen
  • Zusammenarbeit Jugendhilfe und Schule
  • Erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
  • Jugendmedienschutz
  • Städtische Ferienprogramme

Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und dem Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz

  • Betrieb von Kindertageseinrichtungen wie Krippen, Kindergärten, Schulkindergärten, Horten und Sonderhorten, Schülertreffs und sonstiger Betreuungsmodelle
  • Aufsichtsbehörde über Kindertageseinrichtungen freier Träger
  • Beratung und Unterstützung bei Planung und Betrieb der Kindertageseinrichtungen freier Träger
  • Personal- und Investitionskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger

Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)

  • Hilfeplan- und Fachberatung, Controlling der Hilfen zur Erziehung
  • Bereitstellung eigener Angebote und Hilfen
  • Betrieb des Kinder- und Jugendhilfezentrums mit Wohngruppen für Kinder und Jugendliche sowie einer Wohngruppe mit Elterntraining
  • Erziehungsberatung auch mit Aufgaben nach §§ 16,17,18 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
  • Familienbezogene Hilfen
  • Gruppenpädagogische Hilfen
  • Pflegekinderwesen
  • Mobile Betreuung und Wohnen
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - Hilfe für junge Volljährige

Andere Aufgaben der Jugendhilfe

  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) in differenzierten Angebotsformen
  • Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
  • Adoptionsvermittlung und Mitwirkung in familien- und jugendgerichtlichen Verfahren sowie Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind
  • Telefonische ambulante Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien in akuten Krisen
  • Geschäftsführung Krisenhilfeverbund Mittelfranken
  • Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Beistandschaftsgesetz, Erbrechtsgleichstellungsgesetz und Kindesunterhaltsgesetz
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsanprüchen
  • Führung von Beistand- und Vormundschaften sowie Pflegschaften für Minderjährige
  • Beurkundungen und Beglaubigungen
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe und Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Amt für Ausbildungsförderung für Schüler- und Meister-BAföG
  • Durchführung von sozialen Trainingskursen nach dem Jugendgerichtsgesetz
  • Vermittlung von sozialen Trainingskursen nach dem Jugendgerichtsgesetz

Leitbild Jugendamt, Kinder- und Jugendarbeit, Erziehungsberatung


Organigramm


Satzungen des Jugendamts


Zur Webpräsentation des Jugendamts für

Jugendhilfeplanung

Zwei Jugendliche: Mädchen und Junge
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