Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Eltern in Nürnberg

Bürgerorientierung

Als modernes und bürgerorientiertes Jugendamt wollen wir gezielt Unterstützung anbieten, die auch ankommt. Deshalb richten wir unser Handeln an den Bedürfnissen der Nürnberger Kinder, Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen und deren Eltern aus.

Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Familien, jungen Erwachsenen

Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien sowie von jungen Erwachsenen ist deshalb nicht nur eine gesetzlich verpflichtende Aufgabe, sondern auch ein unverzichtbares Element einer fach- und bedarfsgerechten Planung der Angebote, Leistungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Beteiligung an der Planung nach § 80 Abs. 1 SGB VIII

Gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ist der „Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten“ zu ermitteln und es ist dafür Sorge zu tragen, dass die „Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen“ (§ 80 Abs. 1 SGB VIII). Auf das Expertentum unserer Zielgruppen können und wollen wir nicht verzichten, weshalb Beteiligung bei uns auf den unterschiedlichsten Ebenen verwirklicht wird: Sowohl in der individuellen Hilfeplanung, dem Ausbau der sozialen Infrastrukturen wie Kindertagesstätten, Spielplätze oder Kinder- und Jugendhäuser als auch durch Einbinden junger Menschen und ihrer Familien bei der Frage, wie sich unsere Stadt als kinder-, jugend- und familienfreundlicher Lebensort weiter entwickeln kann und muss.



URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/beteiligung.html>