Jugendhilfeausschuss (JHA) der Stadt Nürnberg
Termine - Themen - Ort
2023
Ort der Jugendhilfeausschuss-Sitzungen
Wenn nicht anders angegeben, Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
Zweigliedrigkeit des Jugendamts
Das Jugendamt besteht nach bundeseinheitlicher gesetzlicher Regelung, die in § 70 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) formuliert ist, aus zwei Säulen:
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dem Jugendhilfeausschuss (JHA) und
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der Verwaltung des Jugendamts mit allen Einrichtungen und Dienstleistungen.
Die Aufgaben des JHA sind im § 71 SGB VIII geregelt. Der Jugendhilfeausschuss, einer von mehreren Stadtratsausschüssen, ist dabei das beschließende Organ im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe einer Kommune.
Konzepte, Berichte und Planungen für Nürnberger Kinder und Jugendliche sowie deren Familien werden dort beraten und abgestimmt, um positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen. Die im Stadtrat vertretenen Parteien können Anträge an den JHA stellen.
Der Verwaltung des Jugendamts obliegt die Berichterstattung. Sie legt Konzepte und Berichte sowie die Antworten auf Anträge der Parteien vor und liefert so über seine Arbeit demokratisch Rechenschaft ab.
Durch die Zusammensetzung aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern spiegelt der JHA die politische Struktur einer Kommune wider und bezieht gleichzeitig die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, unverzichtbarer Bestandteil im sozialen Bereich einer Kommune, sowie für die Beteiligung im JHA vorgeschlagene Bürgerinnen und Bürger in das demokratische Verfahren mit ein.
Geschäftsordnung des Jugendhilfeauschusses der Stadt Nürnberg
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der Stadt Nürnberg
Kontakt
Stadt Nürnberg - Jugendamt
Dietzstraße 4
90443 Nürnberg
Holger Niesche
Persönlicher Mitarbeiter der Jugendamtsleitung
Telefon 09 11 / 2 31-24 45
Telefax 09 11 / 2 31-84 77
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