in Kooperation des Jugendamts mit freien Trägern
Der gesetzliche Auftrag zum Schutz von jungen Menschen bei Kindeswohlgefährdung sieht eine enge Zusammenarbeit des Jugendamts mit den Trägern der freien Jugendhilfe und deren Einrichtungen vor. Neben der Beratung zum Kinderschutz werden im Rahmen von Fortbildungen die Einrichtungsleitungen sowie die pädagogischen Fachkräfte hinsichtlich der Umsetzung des Schutzauftrags geschult. Zudem stellen verbindliche Vereinbarungen mit Anbietern der Kinder- und Jugendhilfe sicher, dass gesetzliche Standards im Rahmen des Kinderschutzes gewährleistet sind. Das Ziel einer intensiven Kooperation ist auch, das Netzwerk im Kinderschutz weiter auszubauen.
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