Kinder- und Jugendschutz in Nürnberg


Angebote und Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes

>> Präventiver Kinder- und Jugendschutz

  • Information und Beratung
  • Kooperationsgespräche und -vereinbarungen mit Veranstaltenden
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Jugendschutzaushänge für Gewerbebetriebe
  • Schulung und Fortbildung von Fachkräften
  • präventive Jugendschutzkontrollen
  • Ausnahmegenehmigungen nach §5 JuSchG für Jugendveranstaltungen
  • Stellungnahmen des Jugendamts im Bewilligungsverfahren beim Gewerbeaufsichtsamt zur Mitwirkung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen bei Veranstaltungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Weitere Informationen zum Thema „Jugendarbeitsschutz“ finden Sie auf der Seite der Regierung Mittelfranken, Gewerbeaufsichtsamt Jugendarbeitsschutz;

>> Ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz

Neben präventiven Maßnahmen und der Beratung zählt der Bereich des ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutzes zum Hauptaufgabengebiet des Jugendschutzes des Stadt Nürnberg. In diesem Kontext werden auch eine Reihe restriktiver Maßnahmen ergriffen:

  • Zusammenarbeit mit Polizei, Rechts- und Ordnungsamt sowie weiteren relevanten Ämtern und Behörden
  • anlassbezogene Kontrollen von öffentlichen Veranstaltungen und Gewerbebetrieben
  • Stellungnahmen hinsichtlich jugendschutzrelevanter Aspekte bei Kultur-, Kino- und Konzertveranstaltungen
  • Überprüfen von Spiel- und Freizeitangeboten
  • Auflagen nach §7 Jugendschutzgesetz
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgelder nach dem JuSchG
  • Jugendschutzstandards für U18-Partys

Jugendschutzrechtliche Bestimmungen sind dazu da, um eingehalten zu werden! Bei Verstößen gegen diese Vorschriften werden in enger Abstimmung mit dem Ordnungsamt und dem Rechtsamt der Stadt Nürnberg sowie der Polizei die gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Dies kann Auflagen umfassen wie zum Beispiel das Aussprechen eines Zutrittsverbots und Zeitgrenzen für unter 18-Jährige für bestimmte Veranstaltungen oder Lokalitäten. Außerdem können empfindliche Bußgelder verhängt sowie die Zuverlässigkeit von Gastwirt*innen und -wirten sowie Betreibenden von Diskotheken u.ä. geprüft werden.


Adressaten des Kinder- und Jugendschutzes

sind Kinder und Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte, Fachkräfte aus den Bereichen Jugendhilfe und Schulen, Gewerbetreibende und Veranstalter, die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger.


Ziele des Kinder- und Jugendschutzes

Der Kinder- und Jugendschutz

  • will Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und eine positive Kultur des Aufwachsens schaffen, in der potenzielle Gefährdungen wenig Chancen zur Entfaltung haben.
  • will junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit hinführen.
  • will Eltern und andere Erziehungsberechtigte dabei unterstützen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
  • achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, vor allem auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
  • befasst sich mit der Thematik des Jugendmedienschutzes (zum Beispiel Computerspiele, Internet, medienpädagogische Informationen).

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)

dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit

Das Gesetz regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabakwaren und Alkohol, von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken und Spielhallen. Außerdem werden Regelungen für jugendgefährdende Medien getroffen.

Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Sie können hier die aktuelle, nicht-amtliche Fassung abrufen, die amtliche Fassung eines Gesetzes finden Sie im Bundesgesetzblatt.

Hinweis

Seit 01.01.2021 darf sich Kinowerbung für Tabakprodukte ausschließlich an Erwachsene richten. Vor Kinofilmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend sein können, ist Tabakwerbung künftig generell verboten und nicht wie bisher an Uhrzeiten gekoppelt. Kinowerbung für Tabakwaren oder ähnliche Produkte ist somit nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich.

Seit dem 01.04.2016 ist nach § 10 Jugendschutzgesetz der Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas für Minderjährige verboten. Das Verkaufsverbot für die Utensilien gilt auch für Behältnisse und für Internetgeschäfte.

Das Jugendschutzgesetz zum Download finden Sie in der Internetpräsentation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


Informationsmaterial

Hinweis

Das mit dem Zusatz "Faltblatt oder Broschüre" versehene Material erhalten Sie entweder als Printversion im Jugendamt, Dietzstraße 4, oder per Bestellung über unser Kontaktformular unter Angabe der Versandadresse und gewünschten Stückzahl. Für Nürnberger Einrichtungen/Institutionen kostenlos, für externe Bestellungen 0,30€/Stück inkl. Versand (3 Ansichtsexemplare vorab ohne Berechnung).

Alkohol - Von der Party in die Notaufnahme (Broschüre)

Jugendliche und Alkohol - Ein ratgeber für Eltern

Arbeiten - Ab welchem Alter wie lange?

Eigenes Geld zu verdienen, um das Taschengeld aufzubessern oder sich besondere Wünsche zu erfüllen, ist für viele Jugendliche ein wichtiges Thema. Hier finden Sie die Infos kompakt zusammengestellt.

Erziehungsbeauftragte Person

Wann darf ein Minderjähriger ohne Eltern in Begleitung einer volljährigen Person länger ausgehen, zum Beispiel nach Mitternacht in die Disco ...?

Kindernotfallkärtchen (Faltblatt)

Das „Kindernotfallkärtchen“ kommt im praktischen Scheckkartenformat daher und enthält wichtige Kontakte für Kinder- und Jugendliche, die sich in einer Notlage befinden. 3. Auflage.

Schulferienkalender 2024 mit dem Thema „Ist das schon Sucht“ und Infos zum Jugendschutzgesetz

Ausgehen (Disco, Gaststätten ...), Alkohol kaufen/trinken, Rauchen ... Was ist in welchem Alter erlaubt und was nicht? Wo beginnt „Sucht“ und wo finde ich Unterstützung?

Schul-Tanzveranstaltungen

Die Bestimmungen des Kinder- und Jugendschutzes werden für die unterschiedlichen Formen von Schülerpartys - organisiert von Schulen, Schülermitverwaltung oder kommerziellen Diskotheken - vorgestellt.

Sexualität (Faltblatt)

Was ist ab welchem Alter erlaubt, was verboten.

Taschengeldfrage – Warum? Wofür? Wieviel? Wie? (Faltblatt)

Kennen Sie eine Familie ohne Diskussionen über dieses Thema? Diese ist wohl eher die Ausnahme. Die Informationen erleichtern Ihnen und Ihrem Kind den Umgang mit dem Thema Taschengeld.

Über-16-Partys - Jugendschutzstandards

Information zu den geltenden Jugendschutzrichtlinien für Veranstaltende von Partys für ein Zielpublikum ab 16 Jahren.

Verträge mit Minderjährigen – Gültig oder nicht gültig? (Faltblatt)

Ein Thema, das manchmal erst dann Beachtung findet, wenn "das Kind in den Brunnen" gefallen ist, wenn also ein Vertrag mit unangenehmen Folgen geschlossen wurde.

Internetcafés und Kinder- und Jugendschutz: Jugendschutzbestimmungen und Auflagen

Das Internet ist für Jugendliche zu einem zentralen Medium geworden. Ob aus Ermangelung eines Zugangs im häuslichen Bereich oder als Freizeitbeschäftigung alleine oder zusammen mit der Clique, Internetcafés sind ein Anziehungspunkt für junge Menschen. Betreiber von Internetcafés erhalten von uns Informationen über für sie geltende Jugendschutzbestimmungen und Auflagen.

Muster-Hausordnung für öffentliche Veranstaltungen

Für Feste und Feiern im Bierzelt und für Freiluft-Feste. Der Nürnberger Kinder- und Jugendschutz schlägt Veranstaltern von öffentlichen Festen und Feiern eine "Muster-Hausordnung" zum Aushängen vor. Damit kommen die Veranstalter einerseits ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes nach. Darüber hinaus stellen sie sich Ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für junge Menschen. Ein wichtiger Punkt bezieht sich auf den Umgang mit Minderjährigen und dem Thema Alkohol. Die Vorlage enthält auch Vorschriften des Gaststättengesetzes und Hinweise zum eigenen Hausrecht.

Jugendschutzgesetz als Aushang in Gewerbebetrieben

… für Veranstaltungen, Gaststätten, Cafés, Discos, Spielhallen, Kinos, Imbissbuden, Automatenbetrieben etc.

Nürnberger Gewerbetreibende und Betriebe erhalten die zum Aushang vorgeschriebene aktuelle Jugendschutztafel immer kostenfrei entweder beim Jugendamt, Dietzstraße 4 oder beim Ordnungsamt der Stadt Nürnberg.

Nach § 3 Abs.1 JuSchG müssen alle Veranstaltenden und Gewerbetreibenden die nach den §§ 4 bis 13 JuSchG für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt geben. Ebenso muss bei öffentlichen Filmveranstaltungen zusätzlich die Alterseinstufung von Filmen oder die Anbieterkennzeichnung nach § 14 Abs.7 JuSchG bekannt gemacht werden.

Das Jugendschutzgesetz richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstaltende, aber auch an alle anderen volljährigen Personen. Es soll Kinder und Jugendliche vor potenziellen Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit schützen.

Achtung! Änderung des Jugendschutzgesetzes in Kraft – neue Aushänge für Gewerbetreibende und Veranstaltende seit 01. Mai 2021

Seit 01. Mai 2021 ist das überarbeitete Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz bringt mehr Schutz, Orientierung und Rechtsdurchsetzung im Bereich des Jugendmedienschutzes.

Bereits am 23.Oktober 2020 gab es eine Ergänzung im Jugendschutzgesetz. In § 11 wurden die Vorgaben zur Werbung für Tabakerzeugnisse und alkoholische Getränke im Rahmen von Filmveranstaltungen präzisiert.
Im neuen Aushang „Auszug Jugendschutzgesetz“ sind alle relevanten Änderungen enthalten.

Jugendschutzvorschriften als Aushang für Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen (Aushang)

Das DIN A4-Blatt aus stabilem Karton erfüllt die Anforderungen für den öffentlichen Pflichtaushang nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Es enthält auf einer Seite Auszüge aus dem Gesetzestext, auf der anderen (Aushangseite) sind die Regelungen in einer farbigen Tabelle dargestellt.

Jugendschutzvorschriften zu Alkohol, Tabak und (E-)Zigaretten als Aufkleber (Aushang)

Aufkleber „Jugendschutz – Wir sind dabei!“ Der DIN A5-Aufkleber erfüllt die Anforderungen für den Jugendschutzaushang nach § 3 JuSchG in kleineren Betriebseinrichtungen wie Automatenbetrieben, Kiosken, Imbissbuden, Glühweinständen, Freiluftveranstaltungen etc.. Die Hinweise beinhalten die wichtigsten Altersgrenzen für die Abgabe von Alkohol und Rauchprodukten.

Tabelle mit Altersgrenzen für Verkauf/Genuss von Alkohol/Tabak

Für den Kauf und Genuss von Bier, Wein, Sekt, Schnaps und Tabak hat das Jugendschutzgesetz Altersgrenzen definiert. Unter 16-Jährige dürfen weder kaufen noch konsumieren.

Für die Altersgruppen der Jugendlichen, die in diesem Jahr 16 beziehungsweise 18 Jahre alt werden, gelten abhängig vom Genussmittel jeweils unterschiedliche Altersgrenzen für den Kauf beziehungsweise den Genuss.

Der unten verlinkten Tabelle für dieses Kalenderjahr können Sie auf einen Blick entnehmen, welche Geburts-Jahrgänge in diesem Jahr erwachsen werden oder dies bereits sind und wer in diesem Jahr 16, 17 oder 18 Jahre alt wird beziehungsweise wer noch unter 16 Jahre ist.

Die Tabelle eignet sich auch als Aushang an den Kassen oder für Einlasskontrollstellen

Weitere Broschüren

Interessante Broschüren für Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte (z.B. "Tattoos & Piercings", "Poker", "Endlich 18" ... ) finden sich auf den Internetseiten der Jugendinformation des Kreisjugendringes Nürnberg-Stadt.


Kontakt

Stadt Nürnberg - Jugendamt

Jugendschutz

Am Plärrer 10

90429 Nürnberg


Sabine Noack

Telefon 09 11 / 2 31-85 85

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Öffnungszeiten:

Montag - Freitag, Termine nach Vereinbarung



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