Schüler-BAföG und Aufstiegs-Förderung
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG = Aufstiegs-BAföG)
- Zuständigkeit des Amts für Ausbildungsförderung Nürnberg
- Schüler-BAföG oder Förderung für die Aufstiegs-Fortbildung
- Kontakt
Zuständigkeit des Amts für Ausbildungsförderung Nürnberg
Das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Nürnberg bearbeitet ausschließlich Anträge auf
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Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Ausbildungen an Schulen und
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Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG (Aufstiegs-BAföG)
für Fortbildungsmaßnahmen, an denen Personen teilnehmen, die in Nürnberg wohnen.
Anträge auf BAföG für Studentinnen und Studenten
Diese Anträge bearbeiten die Studentenwerke der jeweiligen Hochschulen.
Schüler-BAföG oder Förderung für die Aufstiegs-Fortbildung
Die Art der Ausbildungsstätte (Schule), die Sie besuchen, ist für die Art der möglichen Ausbildungsförderung relevant. Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, ob für Sie Schüler- oder Aufstiegs-BAföG in Frage kommt. Das Amt für Ausbildungsförderung berät Sie über die für Sie günstigste Förderungsart.
Kontakt
Amt für Ausbildungsförderung
Sandstraße 22 - 24
5. Stock
90443 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-34 76
Telefax 09 11 / 2 31-55 70
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
KontaktformularÖffnungszeiten:
Montag
10.00 – 12.00 Uhr (Telefonsprechzeit)
13.30 – 15.30 Uhr (Parteiverkehr)
Dienstag
13.00 – 15.00 Uhr (Telefonsprechzeit)
Mittwoch
08.30 – 12.30 Uhr (Parteiverkehr)
13.00 – 15.00 Uhr (Telefonsprechzeit)
Donnerstag
10.00 – 12.00 Uhr (Telefonsprechzeit)
13.30 – 15.30 Uhr (Parteiverkehr)
Freitag
10.00 – 12.00 Uhr (Telefonsprechzeit)
Terminvereinbarung erforderlich!
Das Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) ist ab 01.07.2020 wie bisher nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Sie da. Wir bitten Sie, Ihre Anträge möglichst online zu stellen und Nachfragen telefonisch oder über das Kontaktformular vorzunehmen.