Anfang November 2026 zieht die Zentrale des Jugendamts mit ihren Leistungsbereichen in das Stadthaus Q um. Es gelten ab dem 11. November neue Besuchs- und Postanschriften. Der Standort Dietzstraße ist vom 5. bis 10. November geschlossen.
Mehr erfahren</internet/jugendamt/aktuell_100407.html>
Für welche Förderung sind wir zuständig ?
Das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Nürnberg bearbeitet ausschließlich Anträge auf
Schüler-BAföG
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (= BAföG für Ausbildungen an Schulen)
Ausbildungsförderung Schüler während der Schulausbildung
Aufstiegs-BAföG
Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG = Aufstiegs-BAföG) für Fortbildungsmaßnahmen, an denen Personen teilnehmen, die in Nürnberg wohnen.
Schüler- oder Aufstiegs-BAföG – welche Förderung ist die richtige?
Die Art der Ausbildungsstätte (Schule), die Sie besuchen, ist für die Art der möglichen Ausbildungsförderung relevant. Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, ob für Sie Schüler- oder Aufstiegs-BAföG in Frage kommt. Das Amt für Ausbildungsförderung berät Sie über die für Sie günstigste Förderungsart.
BAföG: Förderung nur bedingt möglich als vom Einkommen der Eltern abhängiger Zuschuss Aufstiegs-Förderung: nein
BAföG für Schüler<https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/schuelerbafoeg.html>
Berufsfachschulen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und die in mindestens 2 Jahren einen qualifizierenden Berufsabschluss vermitteln:
BAföG: Zuschuss abhängig vom Einkommen der Eltern Meister-Förderung: nein
BAföG für Schüler<https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/schuelerbafoeg.html>
Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt:
BAföG: Zuschuss abhängig vom Einkommen der Eltern Meister-Förderung: Zuschuss und Darlehen für Schulgeld, Zuschuss Lebensunterhalt, unabhängig vom Elterneinkommen
BAföG für Schüler<https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/schuelerbafoeg.html>
BAföG: je 50 Prozent Förderung und Darlehen abhängig vom Elterneinkommen Meister-Förderung: Zuschuss und Darlehen für Schulgeld, Zuschuss zum Lebensunterhalt, unabhängig vom Elterneinkommen
BAföG für Schüler<https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/schuelerbafoeg.html>
BAföG: Zuschuss abhängig vom Elterneinkommen Aufstiegsförderung: nein
BAföG für Schüler<https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/schuelerbafoeg.html>
Bildungsstätten, die auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen vorbereiten, wie z.B. Meister/in, Betriebs- bzw. Fachwirt/in, Fachpfleger/in, Techniker/in, Informatiker/in:
BAföG: nein Meister-Förderung: ab 01.08.2020: 50 % Zuschuss, ansonsten Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren; bei Vollzeit zusätzlich Unterhaltsbeiträge
Sie erreichen unseren Telefonassistenten, der allgemeine Fragen direkt beantwortet oder ein Ticket für die Sachbearbeitung erstellt - ohne Warteschleife und länger erreichbar.
Sie können Ihre Nachricht an die Abteilung senden. Die Mitarbeitenden erhalten Ihre Nachricht und bearbeiten diese. Häufige Fragen werden bereits während der Eingabe beantwortet. ✓ Direkte Antworten auf viele Fragen ✓ Einfache Kontaktaufnahme ✓ In mehreren Sprachen verfügbar ✓ Sichere Datenübertragung ✓ KI-gestützt
Eine persönliche Vorsprache ist in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir bitten Sie, Ihre Anträge möglichst online über das Portal BAföG-digital zu stellen und Nachfragen telefonisch oder über die Kontaktanfrage vorzunehmen.