Kinder strecken ihre Arme in die Luft

Jugendamt der Stadt Nürnberg

Amt für Ausbildungsförderung Nürnberg

Für welche Förderung sind wir zuständig ?

Das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Nürnberg bearbeitet ausschließlich Anträge auf

Schüler-BAföG

Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (= BAföG für Ausbildungen an Schulen)

Aufstiegs-BAföG

Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG = Aufstiegs-BAföG) für Fortbildungsmaßnahmen, an denen Personen teilnehmen, die in Nürnberg wohnen.

Anträge auf BAföG für Studentinnen und Studenten

Wenn Sie an einer Hochschule studieren und BAföG beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die Studierendenwerke der jeweiligen Hochschulen.

Schüler- oder Aufstiegs-BAföG – welche Förderung ist die richtige?

Die Art der Ausbildungsstätte (Schule), die Sie besuchen, ist für die Art der möglichen Ausbildungsförderung relevant. Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, ob für Sie Schüler- oder Aufstiegs-BAföG in Frage kommt. Das Amt für Ausbildungsförderung berät Sie über die für Sie günstigste Förderungsart.

BAföG: Förderung nur bedingt möglich als vom Einkommen der Eltern abhängiger Zuschuss
Aufstiegs-Förderung: nein

Berufsfachschulen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und die in mindestens 2 Jahren einen qualifizierenden Berufsabschluss vermitteln:

BAföG: Zuschuss abhängig vom Einkommen der Eltern
Meister-Förderung: nein

Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt:

BAföG: Zuschuss abhängig vom Einkommen der Eltern
Meister-Förderung: Zuschuss und Darlehen für Schulgeld, Zuschuss Lebensunterhalt, unabhängig vom Elterneinkommen

BAföG: je 50 Prozent Förderung und Darlehen abhängig vom Elterneinkommen
Meister-Förderung: Zuschuss und Darlehen für Schulgeld, Zuschuss zum Lebensunterhalt, unabhängig vom Elterneinkommen

BAföG: wie die entsprechende Ausbildungsstätte
Meister-Förderung: nein

Hermann-Kesten-Kolleg, Berufsoberschule, Abendgymnasium:

BAföG: Zuschuss unabhängig vom Elterneinkommen
Meister-Förderung: nein

Abendrealschule, Vorkurse Hermann-Kesten-Kolleg, Vorstufen Berufsoberschule:

BAföG: Zuschuss abhängig vom Elterneinkommen
Aufstiegsförderung: nein

Bildungsstätten, die auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen vorbereiten, wie z.B. Meister/in, Betriebs- bzw. Fachwirt/in, Fachpfleger/in, Techniker/in, Informatiker/in:

BAföG: nein
Meister-Förderung: ab 01.08.2020:
50 % Zuschuss, ansonsten Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren;
bei Vollzeit zusätzlich Unterhaltsbeiträge

Kontakt

Amt für Ausbildungsförderung

Sandstraße 22 - 245. Stock90443 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Sandstra%C3%9Fe+22&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>

Postadresse

Stadt Nürnberg
Amt für AusbildungsförderungPostfach 90 03 8190494 Nürnberg

Service-Telefon

09 11 / 2 31-34 76<tel:09112313476>Website<https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/ausbildungsfoerderung.html>
Erreichbarkeit:

Sie erreichen unseren Telefonassistenten, der allgemeine Fragen direkt beantwortet oder ein Ticket für die Sachbearbeitung erstellt - ohne Warteschleife und länger erreichbar.

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Sie können Ihre Nachricht an die Abteilung senden. Die Mitarbeitenden erhalten Ihre Nachricht und bearbeiten diese. Häufige Fragen werden bereits während der Eingabe beantwortet.
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Persönlicher Telefontermin

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Erreichbarkeit:

Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Telefontermin über die Online-Terminvereinbarung. Diese stehen täglich zur Verfügung.

Persönliche Vorsprache/ Termin vor Ort

Zur Online-Terminvereinbarung<https://nuernberg.termine-reservieren.de/select2?md=17>
Öffnungszeiten:

Eine persönliche Vorsprache ist in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir bitten Sie, Ihre Anträge möglichst online über das Portal BAföG-digital zu stellen und Nachfragen telefonisch oder über die Kontaktanfrage vorzunehmen.

Martina Müller

Abteilungsleitung

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