Personalzustimmung in Kitas freier Träger nach § 16 AVBayKiBiG


Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage für die Personalprüfung der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bayrischen Kindertageseinrichtungen mit deutschen und ausländischen Abschlüssen ist der § 16 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG).


Personalmeldungen der freien Träger

Gemäß § 47 SGB VIII ist der Träger einer Kindertageseinrichtung grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis einer ausreichenden Qualifikation des von ihm zu beschäftigenden Personals zu führen und personelle Änderungen dem Jugendamt anzuzeigen.


Allgemeinverfügung (AVBayKiBiG)

Das Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) hat eine Allgemeinverfügung zum Vollzug der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) erlassen, die ab dem 18. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Mit dieser Verfügung werden in standardisierten Fällen die Einzelfallgenehmigungen durch das Jugendamt entbehrlich. Alle Fälle, auf die dies zutrifft, sind in der Allgemeinverfügung zu finden (Link siehe unten).

Ob die Voraussetzungen der Verfügung bei einer Bewerberin oder einem Bewerber vorliegen, hat der Träger der Einrichtung eigenverantwortlich festzustellen und durch die Aufnahme der Person im KiBiG.web zu dokumentieren. Bei Unsicherheiten, ob die Allgemeinverfügung zutrifft, obliegt es den Trägern, das Jugendamt vor der Anrechnung im Anstellungsschlüssel zu kontaktieren. Für Personen, welche mit Ihren Abschlüssen nicht den standardisierten Fällen zugeordnet werden können, gilt das übliche Prüfverfahren für einrichtungsbezogene Anerkennungen.

Wir wollen Sie insbesondere auf die folgenden fünf Fälle aus der Verfügung hinweisen. Weitere standardisierte Fälle finden Sie in der Allgemeinverfügung selbst (Link siehe unten):

Einsatz als pädagogische Fachkraft:
• Erfolgreicher Abschluss des Moduls 5 Block C des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung des StMAS;
• erfolgreiche Weiterbildung des StMAS „Ergänzungskräfte zu Fachkräften“ in Kindertageseinrichtungen.

Einsatz als pädagogische Ergänzungskraft:
• Erfolgreicher Abschluss des Moduls 4 Block B des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung des StMAS;
• Auszubildende während der praxisintegrierten Erzieherausbildung nach Abschluss des ersten Studienjahres;
• inländischer Abschluss zur sozialpädagogischen Assistentin/zum sozialpädagogischen Assistenten.

Ausführliche Informationen finden Sie zudem in der Allgemeinverfügung und im Newsletter des StMAS (Link siehe unten).


Antrag auf Personalzustimmung (einrichtungsbezogene Anerkennung)

Plant ein Träger eine pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft mit einem deutschen oder ausländischen Abschluss einzustellen, der nicht dem Abschluss einer regulären Fachkraft gemäß § 16 AVBayKiBiG Abs. 2 oder einer regulären Ergänzungskraft nach Abs. 4, entspricht, ist vom Träger der Einrichtung eine Personalzustimmung beim Nürnberger Jugendamt nach § 16 AVBayKiBiG Abs. 6 zu beantragen.

Anfragen und Anträge sind bei der jeweiligen Kita-Fachaufsicht zu stellen. Die Checkliste zur Antragsstellung erhalten die Träger bei der Kita-Fachaufsicht. Bewerberinnen und Bewerber können keinen Antrag auf Personalzustimmung beim Jugendamt stellen.

Eine allgemeingültige Anerkennung bzw. Gleichwertigkeitsfeststellung kann vom Nürnberger Jugendamt nicht erteilt werden, es kann jedoch eine einrichtungsbezogene Anerkennung nach § 16 AVBayKiBiG Abs. 6 geprüft werden. Es wird von der Aufsichtsbehörde geprüft, ob die entsprechenden Bedingungen in der jeweiligen Kindertageseinrichtung dafür gegeben sind und ob sich die Qualifikation der bewerbenden Person für den Einsatz als Ergänzungs- oder Fachkraft in der jeweiligen Kita eignet.

Einrichtungsbezogene Anerkennungen sind Einzelfallentscheidungen und sollen nicht die Regel in Kita-Teams darstellen. Es soll auf ein ausgewogenes Verhältnis von regulären Fachkräften und anerkannten Kräften nach § 16 AVBayKiBiG Abs. 6 im Kita-Teams geachtet werden. Die Anleitung von anerkannten Kräften ist vonseiten des Trägers in den jeweiligen Kita-Teams sicherzustellen.

Die Personalzustimmung erfolgt ausschließlich für die jeweilige Kindertageseinrichtung. Beim Wechsel der Arbeitsstätte ist erneut vom Träger der Einrichtung eine einrichtungsbezogene Anerkennung zu beantragen. Dies ist auch der Fall, wenn die neue Arbeitsstätte in gleicher Trägerschaft ist.


Beratung vor der Antragsstellung

Nürnberger Träger können sich vor ihrer Antragstellung von der Fachaufsicht des Jugendamtes eine Vorabeinschätzung zu den Bewerberinnen und Bewerbern und den jeweiligen Kindertageseinrichtungen geben lassen.

Bewerberinnen und Bewerber können sich bei Fragen zum Verfahren per Telefon und E-Mail an die Kita-Fachaufsichten wenden. In Nürnberg bietet zudem die Zentrale IQ-Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ+) eine persönliche Beratung für Personen mit ausländischen Abschlüssen an.


Einschätzung der Qualifikationen durch das Bay. Landesjugendamt

Die online abrufbare „Kita Berufeliste“ des Bayerischen Landesjugendamtes (BLJA) dient mit ihren Beispielfällen dem Jugendamt zur Einschätzung der Qualifikationen von Bewerberinnen und Bewerbern, ob sich diese für den Einsatz in einer bayerischen Kita als pädagogische Ergänzungs- oder Fachkraft eignen würden.

Ist ein Berufs- oder Studienabschluss unter den Beispielfällen der Liste nicht zu finden oder passend zuzuordnen, können sich Bewerberinnen und Bewerber kostenlos ihre Qualifikation vom BLJA über einen Online-Antrag einschätzen lassen.

Die Kita Berufeliste und die Eischätzung des BLJA gewährt jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine einrichtungsbezogene Anerkennung in einer bayerischen Kita. Das BLJA führt selbst keine Anerkennungen ausländischer Berufsabschlüsse durch. Das Bayerische Landesjugendamt gibt lediglich Auskunft darüber, ob sich eine Qualifikation für den Einsatz als Ergänzungs- oder Fachkraft in Bayern eigenen würde.


Gutachten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

Bewerberinnen und Bewerber können sich zu ausländischen Schul-, Berufs- und Studienabschlüssen ein Gutachten über die Kultusminister Konferenz bei der „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)“ einholen. Die Zeugnisbewertung ist mit Gebühren verbunden. Informationen finden sich hierzu auf der Website des ZAB.

Das Gutachten der ZAB ist eine bewertende Stellungnahme, die einen ausländischen Abschluss mit einem deutschen Abschluss im Einzelfall vergleicht. Es zeigt Übereinstimmungen und wesentlichen Unterschiede des Abschlusses zu entsprechenden deutschen Abschlüssen auf.

Es ergibt sich keine direkte Einstufung als Ergänzungs- oder Fachkraft in einer bayerischen Kindertageseinrichtung durch das Gutachten der ZAB. Die Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erleichtert lediglich der zuständigen Fachaufsicht im Zweifelsfall die Einstufung des Abschlusses unter Berücksichtig der Kita Berufeliste.


Erforderliche Sprachkenntnisse

Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit erfolgt der Nachweis der Deutschkenntnisse über das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR).

Für die Tätigkeit in zwei- oder mehrsprachigen Kindertageseinrichtungen gelten abweichende Anforderungen. Die Fachaufsicht des Nürnberger Jugendamtes gibt hierzu Auskunft.


Gleichwertigkeitsfeststellung (staatliche Anerkennung) nach dem BayBQFG

Das Nürnberger Jugendamt kann ausschließlich einrichtungsbezogene Anerkennungen erteilen. Gleichwertigkeitsfeststellungen bzw. allgemeingültige staatliche Anerkennungen von ausländischen Abschlüssen im Kita-Bereich, z. B. als staatlich anerkannte Erzieherin, sind anderweitig zu beantragen. Die gesetzliche Grundlage für die Gleichwertigkeitsfeststellungen sind das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und das Bayerische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG).

Privatpersonen können Gleichwertigkeitsfeststellungen für den Kita-Bereich in Bayern über die folgenden Ämter beantragen:

• Gleichwertigkeitsfeststellung für Berufsabschlüsse im Kita-Bereich: Bayerisches Landesamt für Schule mit Sitz in Gunzenhausen
• Gleichwertigkeitsfeststellung für Studienabschlüsse in Sozial- oder Kindheitspädagogogik: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Regionalstelle Unterfranken mit Sitz in Würzburg

Die Antragsstellungen sind in der Regel mit Gebühren verbunden. Informationen über die Höhe der Gebühren sind auf den jeweiligen Websites der Ämter zu finden. Die Möglichkeit der Gewährung eines finanziellen Zuschusses und zugehörige Antragsformulare finden Sie auf der Website „Anerkennung in Deutschland“.

In Nürnberg bietet die Zentrale IQ-Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ+) hierzu persönliche Beratungen an.


Weiterbildungen für pädagogische Ergänzungs- und Fachkräfte

Informationen zu Fort- und Weiterbildung für Ergänzungs- und Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung in Bayern sind auf der Website des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu finden.
Zudem stellt Ihnen das Nürnberger Jugendamt eine Übersicht zu Qualifizierungswegen für die Tätigkeit in bayerischen Kindertageseinrichtungen als Download zur Verfügung.

In manchen Fällen ist die Zulassung zur Externen-Prüfung im Kita-Bereich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) möglich. Hierzu werden von verschiedenen Bildungsträgern Vorbereitungskurse angeboten. Nach § 45 Abs. 2 BBiG ist es möglich, ohne eine Berufsausbildung zur beruflichen Abschlussprüfung zugelassen zu werden, wenn eine Person mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem sie als Externe die Prüfung ablegen möchte.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) hat zudem eine bundesweite Telefon-Hotline für Kita Fachkräfte eingerichtet. Hier werden Fragen rund um Ausbildungs- und Berufseinstiegsmodellen in den Kitas beantwortet.
Vom BMFSJ wird außerdem eine umfangreiche Informationsübersicht über Wege in die Berufsfelder Kita und Ganztagsgrundschulen in Bayern als PDF bereitgestellt.


Kontakt

Fachaufsicht und -beratung für Kitas freier Träger in Nürnberg

Passende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie unter dem Link.

Kita-Fachkräfte Bayern

Praxisintegrierte Ausbildung - PIA (vormals OptiPrax)

Anerkennungsfinder

Anerkennungslotse

Beratungshotline

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