Pflegegeld, einmalige Beihilfen und weitere Leistungen

Lohnsteuer, Kindergeld, Kranken- und Unfallversicherung, Alterssicherung


Pflegegeldsätze für Nürnberg

Pflegeeltern haben für die Erziehungsleistung und den Unterhalt des Pflegekindes Anspruch auf Pflegegeld.

Das monatliche Pflegegeld setzt sich zusammen aus

  1. dem notwendigen Unterhalt für das Kind - in Anlehnung an die unterhaltsrechtlichen Regelbeträge nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Regelbetragsverordnung
  2. dem Betrag für den Erziehungsaufwand. Diese im Pflegegeld enthaltene Summe ist als Honorierung für die pädagogische Arbeit der Pflegeeltern gedacht und wird zurzeit monatlich mit 350 Euro angesetzt. Abhängig von der Ausdifferenzierung der Vollzeitpflege können Zuschläge gewährt werden.

Die Höhe des Pflegegeldes ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt.

Alter des Kindes/Jugendlichen

Pflegegeldpauschale in Nürnberg

bis zur Vollendung des 6. Lj.

917,00 Euro, davon 567,00 Euro für den Unterhalt

vom 7. Lj bis zur
Vollendung des 12. Lj.

1033,00 Euro, davon 683,00 Euro für den Unterhalt

ab dem 13. Lj.

1187,00 Euro, davon 837,00 Euro für den Unterhalt

Für Pflegekinder, für die das Jugendamt der Stadt Nürnberg zwar Hilfe zur Erziehung gewährt, die jedoch ausserhalb Nürnbergs in einer Pflegefamilie leben, gelten die jeweiligen Pflegesätze des Wohnorts der Pflegefamilie.


Einmalige finanzielle Beihilfen für Pflegekinder

Die einmaligen finanziellen Beihilfen werden mit einer monatlichen Pauschale von 20 Euro abgegolten. Diese wird zusammen mit dem Pflegegeld zum Anfang des Monats überwiesen. Daneben gibt es folgende Ausnahmen, für die das Jugendamt der Stadt Nürnberg entweder auf Antrag oder automatisch Beihilfen gewährt.

Art

Betrag

Erstausstattung für Möbel und Bekleidung

Pauschal 715,00 Euro

Ausstattung für Berufsanfänger

auf Antrag und nach Bedarf

Hilfen zur Verselbständigung

auf Antrag und nach Bedarf

Kindergartenbeitrag

auf Antrag

Weihnachtsbeihilfe

42,00 Euro jährl., Anfang Dez.

Ausstattung mit Kinderzimmer

409,00 Euro


Lohnsteuerkarte

Pflegekinder, die auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben, können in die Steuerkarte der Pflegeeltern eingetragen werden. Dieser Eintrag erfolgt nicht automatisch, sondern muss jährlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.


Kindergeld

Nach den gesetzlichen Bestimmungen stehen Pflegepersonen für ein Pflegekind, mit dem sie durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnete Band verbunden sind, Kindergeld zu. Das Kindergeld wird anteilig - abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder - auf das Pflegegeld angerechnet. Bei der Aufnahme von Jugendlichen ab 16 Jharen z.B. unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), kann die Familienkasse das Kindergeld verweigern, da das "auf längere Dauer berechnete Band" angezweifelt wird.


Krankenversicherung

Pflegekinder können im Rahmen der Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse der Pflegeeltern mitversichert werden. Sollte dies - z.B. bei privater Krankenversicherung - nicht möglich sein, so kann das Jugendamt die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung übernehmen, soweit sie angemessen sind.


Alterssicherung für Pflegepersonen

Die Erstattung angemessener Beiträge zur Alterssicherung erfolgt für jedes Pflegekind, für das das Jugendamt Nürnberg zuständig ist, soweit diese zeitnah nachgewiesen werden. Erstattungsfähig ist die Alterssicherung einerseits bis zur Hälfte der konkret hierfür geleisteten Aufwendungen pro Kind und andererseits höchstens bis zu 41,85 Euro monatlich pro Kind (Höhe des Mindestbeitrages für die freiwillige Rentenversicherung).


Unfallversicherung für Pflegepersonen

Pflegepersonen haben seit 01.10.2005 Anspruch auf die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung. Wenn eine Pflegefamilie mehrere Pflegekinder von verschiedenen Jugendämtern betreut, so leistet das Jugendamt, dass die Familie zuerst belegt hat. Die Pflegefamilie muss den anderen Jugendämtern mitteilen, dass sie Unfallversicherungsbeiträge von einem Jugendamt erstattet bekommt.

Rechtliche Grundlagen:
§ 39 Abs. 4 SGB VIII


Kontakt und Zuständigkeitsregelung

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe

Am Plärrer 10

90429 Nürnberg


Rüdiger Röhm

Abteilungsleiter


Telefon 09 11 / 2 31-24 57

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30, donnerstags bis 15.30 sowie Termine nach Vereinbarung.



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