Zuschüsse für Kitas freier Träger und Jugendverbände

Die Leistungen und Angebote der Jugendhilfe und sozialen Arbeit werden zu einem großen Teil von den freien Trägern der Wohlfahrtspflege erbracht. Die öffentliche Hand fördert diese Arbeit durch Zuschüsse. Die Höhe der Förderung für soziale Einrichtungen in Nürnberg wird jeweils im Haushaltsplan der Stadt Nürnberg festgeschrieben.


Zuschüsse für Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen

Die Stadt Nürnberg gewährt gesetzliche Zuschüsse an freie und gemeinnützige Träger zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie zu den Investitionskosten für deren Errichtung und Generalsanierung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel.

Darüber hinaus werden auch einige freiwillige Zuschüsse gewährt im Rahmen des städtischen "Förderkonzept Kitas". Dies mit dem Ziel, frei-gemeinnützigen Trägern, insbesondere auch Selbsthilfegruppen im Sinne des § 25 KJHG die Errichtung und den Betrieb von Kindertagesstätten durch das "Förderkonzept Kitas" zu erleichtern.

Frei-gemeinnützige Träger der Jugendhilfe im Sinne dieser Richtlinien sind neben den sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts insbesondere juristische Personen des privaten Rechts, deren Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe liegt und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.

Laufende Zuschüsse, sogenannte „Zuschüsse nach Nutzungszeit“: Zuschusssystem gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) - das heißt, für neue Kindertageseinrichtungen werden durch die Stadt Nürnberg und den Freistaat Bayern die finanzielle Förderung nach Anwesenheitsdauer der Kinder und Anzahl der Kinder übernommen. Für die Beantragung der Zuschüsse ist das Jugendamt der Stadt Nürnberg alleiniger Ansprechpartner.

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Qualitative Weiterentwicklung in Kitas für die Jahre 2014 bis 2018

Zuschüsse für Nürnberger Kitas in freier Trägerschaft

Die Stadt Nürnberg gewährt Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger in Nürnberger Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf, wie zum Beispiel in der Südstadt oder in Schweinau.

Weitere Informationen zu Zuschüssen finden Sie auf der Seite


Serviceleistungen bei Planung, Bau und Betrieb von Kitas in Nürnberg

Sie haben vor, eine Kindertageseinrichtung in Nürnberg zu eröffnen oder Sie planen, sich in einer dem Betrieb nahe gelegenen Kindertageseinrichtung ein Platzkontingent für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reservieren?

In beiden Fällen bietet Ihnen unser Amt Serviceleistungen:

  • Wir geben Auskunft über den örtlichen Bedarf und eventuell freie Plätze in bestehenden Einrichtungen.
  • Wir klären mit allen Beteiligten die Eignung eines Standortes oder Gebäudes für eine neue Kindertageseinrichtung.
  • Wir entwickeln mit Ihnen die optimale Trägerform oder vermitteln geeignete Träger für eine Kindertageseinrichtung.
  • Wir informieren eingehend über Finanzierungs- und Zuschussmöglichkeiten.
  • Wir unterstützen und beraten Sie bei Fragen der Planung, der Antragsverfahren und sonstiger administrativer Schritte.
  • Wir genehmigen neue Kindertageseinrichtungen und üben die Rechtsaufsicht aus.
  • Wir zahlen an die Träger die Zuschüsse zum laufenden Betrieb und ggf. kommunale Baukostenzuschüsse aus.

Kontakt bei Fragen zu Planung, Bau & Betrieb einer Kita

Rechtsaufsicht und Fachberatung für freie Träger und Tagespflege sowie Zuschüsse


Jürgen Münderlein (Abteilungsleiter)

Telefon 09 11 / 2 31-38 68

Telefax 09 11 / 2 31-1 02 45

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Förderung der Nürnberger Jugendverbände

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz schreibt fest, dass

  • die individuelle und soziale Entwicklung junger Menschen gefördert wird,
  • positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien gestaltet werden,
  • eine kinderfreundliche Umwelt sichergestellt wird.

Damit sich diese Ziele des Gesetzgebers auch tatsächlich im alltäglichen Leben unserer Gesellschaft widerspiegeln, engagieren sich die in Nürnberg tätigen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften, Initiativen und andere freie Träger auf unterschiedlichste Weise. Die vielseitigen Angebote der Verbände und Gruppen spielen bei der Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes eine zentrale Rolle und werden daher von der Stadt Nürnberg gefördert.

In Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KJR) sind Richtlinien zur Förderung der Nürnberger Jugendverbände durch die Stadt Nürnberg entstanden, die die Zuschuss-Voraussetzungen regeln.

I. Grundförderung

Damit wird die soziale und organisatorische Infrastruktur, die für die Arbeit der Jugendverbände notwendig ist, gesichert. Gefördert werden können:

1. Institutionelle Förderung

Jugendverbände und Jugendgemeinschaften des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KJR) erhalten einen Pauschalzuschuss. Die Förderung erfolgt gestuft nach sechs Kategorien. Maßgeblich sind die Faktoren Anzahl der regelmäßig stattfindenden Gruppen und Unterhalten einer eigenen Geschäftsstelle mit/ohne hauptamtlich beschäftigte pädagogische Mitarbeiter/-innen. Eine Antragstellung ist nicht notwendig. Durch die Mitgliedschaft beim KJR ist ein Verband zuschussberechtigt, jedoch müssen die Daten jeweils aktuell beim Jugendamt vorliegen und eine Teilnahme an den Umfragen des KJR zur Kategorisierung ist erforderlich.

2. Hauptberufliche pädagogische Mitarbeiter/-innen

Jugendverbände sollen mit Hilfe von Personalkostenzuschüssen in die Lage versetzt werden, pädagogische Fachkräfte anzustellen. Dieser Zuschuss ist für Jugendverbände der Kategorie I. Die Fachkräfte müssen einen Abschluss an einer Fachhochschule, Fachakademie für Sozialarbeit/-pädagogik oder einer Hochschule mit sozial- bzw. pädagogischem Schwerpunkt nachweisen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bis zu einer Maximalförderung der Kosten einer E10-Eingruppierung im TVöD. Frist zur Antragstellung für das Kalenderjahr ist der 31. März.

3 Betriebs- und Mietkostenzuschüsse

Die Jugendverbände sollen die Möglichkeit für Kinder- und Jugendarbeit in eigenen und selbst gestalteten Räumen erhalten. Falls hierfür vom Erwachsenenverband keine Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, unterstützt die Stadt Nürnberg das Anmieten von Räumen durch Mietkostenzuschüsse. Es kann ein Mietkostenzuschuss bis zu 60 Prozent der Miete beantragt werden, wenn für die Jugendgruppe keine eigenen Räume und auch keine Räume der Erwachsenenorganisation zur Verfügung stehen.

4. Beschaffen von Zelten

Für das Durchführen von Freizeiten und Ferienfahrten der Mitgliedsverbände des KJR benötigen die Jugendverbände eine Grundausstattung mit Zelten und Zeltzubehör, die dem Bedarf entsprechend ergänzt werden muss. Hierfür können 50 Prozent der entstandenen Kosten, jedoch maximal 2.600 Euro pro Jahr und Antragsteller, als Zuschuss gewährt werden, wenn eine sachgemäße Lagerung des Materials gewährleistet ist. Anträge für das Kalenderjahr sind bis zum 31. März bei Jugendamt zu stellen.

5. Kulturarbeit mit Kindern und Jugendlichen

Jugendorganisationen verstehen sich als Träger von Kinder- und Jugendkulturarbeit. In ihrem Interesse sind kleinräumige Angebote, bei denen Kinder und Jugendliche die Vielfalt kultureller Tätigkeiten und Ausdrucksformen kennen lernen. Dabei orientieren sie sich an der Lebenssituation und den Wünschen von jungen Menschen. Von der Stadt Nürnberg wird Jugendkultur-Gruppenarbeit der des KJR gefördert. Eigenständige Musik-, Sing- und Laienspielgruppen können für die Anschaffung einen Pauschalzuschuss von jährlich 310 Euro erhalten, wenn sichergestellt ist, dass das angeschaffte Material im Besitz der Gruppe bleibt, falls einzelne Mitglieder ausscheiden. Anträge sind für das Kalenderjahr bis 31. März über den Jugend¬verband beim Jugendamt einzureichen.

II. Maßnahmenförderung

Damit werden gezielte Maßnahmen und qualifizierte Angebote gesichert. Gefördert werden können:

1. Betreuerzuschuss bei Gruppenfahrten

Ferienfahrten und Freizeiten geben Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, eine länger zusammenhängende Zeit in einer bestehenden Gruppe zu verbringen, soziale Erfahrungen zu vertiefen und gemeinsame Erlebnisse mit Bildungseffekten zu haben. Für das Durchführen von Freizeiten kann deshalb ein Betreuerzuschuss beantragt werden.

Voraussetzung für die Förderfähigkeit sind, dass die Betreuungskraft qualifizierte/r ehrenamtliche/r Betreuer/in ist und dies durch eine gültige Juleica nachweisen kann. Außerdem muss die Maßnahme mindestens vier, jedoch höchsten 28 Kalendertage dauern und es müssen daran mindestens sechs Nürnberger Kinder oder Jugendliche teilnehmen. Danach muss der Verwendungsnachweis innerhalb von drei Wochen nach Beendigung der Freizeit abgegeben werden.

Die Zuschusshöhe beträgt mindestens 15,50 Euro täglich für eine Betreuungskraft auf je zehn angefangene Teilnehmer bzw. je fünf angefangene Teilnehmer bei Maßnahmen für Behinderte.

2. Internationale Jugendbegegnung

Internationale Jugendbegegnungen und Jugendaustausch führen junge Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturen zusammen. Es ist angestrebt, dass Maßnahmen in Nürnberg und im Ausland im Sinne von Besuch und Gegenbesuch stattfinden und damit ein längerfristiger Jugendaustausch zustande kommt. Grundsätzlich sind zwei Drittel der Gesamtkosten der Maßnahme von Jugendverbänden des KJR förderungsfähig, jedoch kann maximal der in der Gesamtberechnung ausgewiesene Fehlbedarf gefördert werden.

Gefördert werden bis zu drei Jugendbegegnungen in Nürnberg (In- Maßnahme) und drei Jugendbegegnungen im Ausland (Out-Maßnahme) eines Trägers pro Jahr. Förderfähig für Out-Maßnahmen sind Fahrtkosten zum Ort der Begegnung und Kosten der Unterbringung und Verpflegung vor Ort. Förderfähig für In-Maßnahmen sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Programm.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf Wunsch.

Zuschüsse für das Vorhaben müssen für das Kalenderjahr bis zum 31. März beim Jugendamt beantragt werden. In Ausnahmefällen können Anträge berücksichtigt werden, die spätestens sechs Wochen vor der Maßnahme eingereicht werden.

Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme beim Jugendamt einzureichen.

3. Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Gefördert werden freie Träger der Jugendhilfe. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsverbände im Kreisjugendring Nürnberg-Stadt, anerkannte Träger der Jugendhilfe oder kirchliche Träger.

Gefördert werden Aufwendungen für den Betrieb einer Einrichtung:

  • Sachkosten (z.B. Bürobedarf, Telefon, Literatur)
  • Betriebskosten (z.B. Strom, Heizung, Wasser, Miete, Versicherung, Reinigung)
  • Programmkosten (Aufwendungen für die Durchführung der Angebote)
  • Personalkosten für hauptberufliche pädagogische Mitarbeiter

Zuschusshöhe

Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Größe der Einrichtung, Öffnungszeiten, Mitarbeiter/-innen und den Betriebsausgaben.

  1. Förderung von Jugendeinrichtungen ohne hauptamtliche Mitarbeiter/-innen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro bei mindestens sechs Stunden Öffnungszeit pro Woche und einem Raum bzw. mehreren Räumen mit mindestens 40 qm Gesamt¬fläche. Zuschuss in Höhe von 2.600 Euro bei mindestens zehn Stunden Öffnungszeit an mindestens zwei Tagen pro Woche und mindestens zwei Räumen mit einer Ge¬samtfläche von 50 qm.
  2. Förderung von Jugendeinrichtungen mit hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter/innen Träger von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit werden mit 80 % der tatsächlichen Personalkosten und der Einrichtungskosten gefördert.

Antragsfrist

Förderanträge für das Kalenderjahr sind bis zum 31. März an das Jugendamt der Stadt Nürnberg zu richten.


Kontakt bei Fragen zur Förderung der Nürnberger Jugendverbände

Zuschüsse an freie Träger der Nürnberger Jugendhilfe

Dietzstraße 4

I. OG / Zimmer 160

90443 Nürnberg


Mona Pfister

Telefon 09 11 / 2 31-1 06 71

Telefax 09 11 / 2 31-1 02 45

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Informationen zum Kreisjugendring und zu den genannten Förderrichtlinien:

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