Kinder strecken ihre Arme in die Luft

Jugendamt der Stadt Nürnberg

Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG

Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG und allgemeine Informationen

Ziel der individuellen Förderung nach dem AFBG ist, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahmen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten und zum Lebensunterhalt finanziell zu unterstützen. Der Vollzug des Gesetzes wurde in Bayern den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung übertragen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz (kreisfreie Stadt oder Landkreis) des Fortbildungsteilnehmers zum Zeitpunkt der Antragsstellung (gilt nur für Bayern) - in Nürnberg das Amt für Ausbildungsförderung im Jugendamt.

Weitere Informationen finden Sie im Internet beim

Antragstellung

Erforderlich ist ein formaler schriftlicher Antrag (Formblatt) beim Amt für Ausbildungsförderung. Zur Antragstellung haben Sie mehrere Möglichkeiten.

Online-Antragstellung: Schnell, sicher und online über "afbg-digital.de"

Zur Antragsstellung nutzen Sie am besten die elektronische Antragstellung über den Antragsassistenten "AFBG Digital" (AFBG Digital). Die elektronische Antragstellung erfolgt mithilfe der Bund-ID (BundID), die eine sichere Identifikation ermöglicht. Der Antragsassistent des „AFBG Digital“ unterstützt Sie dann im Online-Verfahren beim AFBG bei jedem einzelnen Schritt.

Notwendige Dokumente können Sie direkt per Uploadfunktion hochladen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Antrag zwischenzuspeichern, um einen wirklich vollständigen Antrag hochzuladen. Die Vollständigkeit Ihrer Angaben können Sie dann vor der Antragstellung und Übersendung gegenprüfen. So können Sie persönlich sicherstellen, dass direkt alle notwendigen Daten und Unterlagen gesichert ankommen und ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Einsendung per Post, Mail oder Kontaktformular

(nur wenn keine Möglichkeit zur Online-Antragstellung besteht)

Senden Sie uns bitte die vollständig ausgefüllten Formulare mit den erforderlichen Unterlagen

  • per Post (An: Stadt Nürnberg, Amt für Ausbildungsförderung, Sandstr. 22-24, 90443 Nürnberg)
  • oder per Mail an ausbildungsfoerderung@stadt.nuernberg.de
  • oder über das Kontaktformular

Formblatt für Änderungen

Übermittlung von Unterlagen

Sie möchten fehlende oder angeforderte Unterlagen an das Amt für Ausbildungsförderung einreichen:

  • Hier geht’s zum Upload<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/520_j/520_j_b5_3_d_bafoegamt_upload/index>

Information und Beratung

Amt für Ausbildungsförderung

Sandstraße 22 - 245. Stock90443 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg+&name_destination=Sandstra%C3%9Fe+22&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>

Frau Müller

Abteilungsleitung09 11 / 2 31-34 76<tel:09112313476>09 11 / 2 31-55 70<tel:09112315570>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=83444>Website<https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/ausbildungsfoerderung.html>
Erreichbarkeit:

Telefontermin
Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Telefontermin

Telefonsprechzeiten ohne Termin:
Montag: 13 – 15 Uhr
Mittwoch: 10 – 12 Uhr

Service-Telefon

09 11 / 2 31-34 76
Öffnungszeiten:

Vor-Ort-Termine nach Vereinbarung

Eine persönliche Vorsprache ist in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir bitten Sie, Ihre Anträge möglichst online zu stellen und Nachfragen telefonisch oder über das Kontaktformular vorzunehmen.

Online-Terminvereinbarung

Website<https://nuernberg.termine-reservieren.de/select2?md=17>