Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG und allgemeine Informationen
Ziel der individuellen Förderung nach dem AFBG ist, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahmen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten und zum Lebensunterhalt finanziell zu unterstützen. Der Vollzug des Gesetzes wurde in Bayern den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung übertragen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz (kreisfreie Stadt oder Landkreis) des Fortbildungsteilnehmers zum Zeitpunkt der Antragsstellung (gilt nur für Bayern) - in Nürnberg das Amt für Ausbildungsförderung im Jugendamt.
Erforderlich ist ein formaler schriftlicher Antrag (Formblatt) beim Amt für Ausbildungsförderung. Zur Antragstellung haben Sie mehrere Möglichkeiten.
Online-Antragstellung: Schnell, sicher und online über "afbg-digital.de"
Zur Antragsstellung nutzen Sie am besten die elektronische Antragstellung über den Antragsassistenten "AFBG Digital" (AFBG Digital). Die elektronische Antragstellung erfolgt mithilfe der Bund-ID (BundID), die eine sichere Identifikation ermöglicht. Der Antragsassistent des „AFBG Digital“ unterstützt Sie dann im Online-Verfahren beim AFBG bei jedem einzelnen Schritt.
Notwendige Dokumente können Sie direkt per Uploadfunktion hochladen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Antrag zwischenzuspeichern, um einen wirklich vollständigen Antrag hochzuladen. Die Vollständigkeit Ihrer Angaben können Sie dann vor der Antragstellung und Übersendung gegenprüfen. So können Sie persönlich sicherstellen, dass direkt alle notwendigen Daten und Unterlagen gesichert ankommen und ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Eine persönliche Vorsprache ist in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir bitten Sie, Ihre Anträge möglichst online zu stellen und Nachfragen telefonisch oder über das Kontaktformular vorzunehmen.