Leistungen für Bildung & Teilhabe

Allgemeine Information

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gleichberechtigt bei Angeboten der Schule, Kindertageseinrichtung und in der Freizeit mitmachen. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen, dass alle die Möglichkeit nutzen und davon profitieren.

Wer erhält Leistungen?

Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben alle Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen, die selbst oder deren Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:

  • Bürgergeld (Jobcenter)
  • Kinderzuschlag (Familienkasse)
  • Wohngeld (Sozialamt - Servicebereich Wohnen) und Kindergeld (Familienkasse)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialamt / Finanzielle Hilfen - Existenzsicherung)
  • Asylbewerberleistungen (Sozialamt / Finanzielle Hilfen - Existenzsicherung)

Leistungen, die mit dem Schulbesuch verknüpft sind, können bis zum 25. Geburtstag genutzt werden, wenn eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht oder ein staatlich anerkannter allgemeinbildender Schulabschluss nachgeholt wird.
Leistungen zur sozialen & kulturellen Teilhabe können bis zum 18. Geburtstag in Anspruch genommen werden.

Welche Leistungen gibt es?

Grafik Soziale & kulturelle Teilhabe

Soziale & kulturelle Teilhabe

Kinder und Jugendliche erhalten 15 Euro pro Monat in Form von Gutscheinen, zum Beispiel für Unterricht, Kurse oder Freizeiten in den Bereichen Kultur, Kunst, Bildung und Sport.

Grafik Leistungen Ausflüge & Mittagessen

Ausflüge

Für Ausflüge und mehrtägige Fahrten mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung werden die Kosten (Fahrtkosten, Verpflegung, Eintritt) übernommen.

Grafik Leistungen Ausflüge & Mittagessen

Mittagessen

Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung werden übernommen.

Grafik Leistungen Schulbedarf & Schülerbeförderung

Persönlicher Schulbedarf

Schülerinnen und Schüler erhalten im Jahr 2023 insgesamt 174,00 Euro (in zwei Teilen im Februar und August 2023) für Schultasche, Sportsachen oder Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien.

Grafik Leistungen Schulbedarf & Schülerbeförderung

Schülerbeförderung

In Bayern besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit zur Förderung der Schülerbeförderung. Lassen Sie sich vom Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe beraten.

Grafik Leistung Lernförderung

Lernförderung

Schülerinnen und Schüler können, wenn die Leistungen mangelhaft sind oder die Versetzung bzw. der Abschluss gefährdet ist, Lernförderung erhalten. Die Schule bestätigt, in welchen Fächern und in welchem Umfang Lernförderung erforderlich ist.

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