Voraussetzung für Leistungen aus Bildung und Teilhabe ist, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene selbst oder ihre Eltern eine oder mehrere Sozialleistungen erhalten.
Die Leistungen sollen Teilhabe in der Schule, in den Kindertagesstätten oder am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen.
Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen, dass alle berechtigten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Möglichkeit nutzen und davon profitieren.
Mit einer der folgenden Sozialleistungen können Sie verschiedene Gutscheine (Mittagessen, Ausflüge/mehrtägige Fahrten, Teilhabe, Lernförderung) und Leistungen (Schulbedarf und Schülerbeförderung) erhalten.
Kinder und Jugendliche, die von der Gebührenzahlung in Kindertageseinrichtungen (teilweise) befreit sind oder sich in Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) befinden, erhalten Gutscheine für das gemeinschaftliche Mittagessen als freiwillige Leistung der Stadt Nürnberg.
Unsere Angebote
Angebote Bildung und Teilhabe
Das Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe kooperiert mit Schulen, Kindertagesstätten, Anbietern von Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe sowie Partnern aus dem Bereich Lernförderung. Informieren Sie sich in den Anbieterübersichten zu den Angeboten.
Kontakt zum Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe
Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum, zu dem die Postleitzahl Ihres Wohnortes gehört.






