Wer erhält die Leistung?
Alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
Alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
Die Gutscheine können eingesetzt werden für Angebote und Aktivitäten, die angeleitet sind und in der Gemeinschaft erfolgen:
Darüber hinaus können die Gutscheine auch für Ausrüstungsgegenstände bzw. Aufwendungen verwendet werden, die in direktem Zusammenhang mit der durchgeführten Aktivität stehen und über den Anbieter zu beziehen sind.
Die Gutscheine im Wert von 15 Euro pro Monat sind gestückelt. Sie sind personalisiert und mit einem Zeitraum versehen. Sie können gesammelt (bis acht Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums) und für eine oder mehrere Aktivitäten eingesetzt werden.
Sie erhalten für jedes Kind Gutscheine im Wert von 15 Euro pro Monat für den gesamten Bewilligungszeitraum Ihrer Grundleistung.
Sie haben derzeit zwei Möglichkeiten Ihren Antrag zu stellen:
1) Füllen Sie den Antrag am Bildschirm aus und speichern ab.
2) Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben ihn.
3) Scannen Sie den unterschriebenen Antrag. Oder fotografieren Sie den Antrag.
4) Füllen Sie den Upload-Assistenten aus und hängen Scan oder Foto des unterschriebenen Formulars an.
Ihr Antrag gelangt schnell und sicher zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Ihr Anliegen kümmern.
Nutzen Sie gerne unseren Upload-Assistenten:
- direkter Scan gedruckter Unterlagen über Ihr Mobilgerät
- gesicherte Übermittlung Ihrer Unterlagen direkt an das zuständige Dienstleistungszentrum des Sozialamtes
Scannen Sie bitte den QR-Code mit dem Smartphone oder klicken Sie auf den folgenden Link:
Wenn Sie den Antrag nicht online stellen können, haben Sie die Möglichkeit, den Antrag am PC auszudrucken und uns per Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten einzureichen.
1) Füllen Sie den Antrag am Bildschirm aus und drucken Sie ihn aus.
2) Schicken Sie uns den unterschriebenen Antrag mit allen Nachweisen zu oder werfen ihn in den Hausbriefkasten.
Ihr Antrag gelangt so sicher zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um Ihr Anliegen kümmern.
Kooperationspartner, die Teilhabegutscheine entgegennehmen, sind in den folgenden Anbieterlisten zusammengefasst. Bitte geben Sie die Gutscheine bei dem jeweiligen Anbieter ab. Die Kooperationspartner rechnen dann die Leistungen mit dem Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe ab.
Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum, zu dem die Postleitzahl Ihres Wohnortes gehört.