Gewerbeanmeldung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie den Betrieb eines stehenden Gewerbes beginnen möchten, müssen Sie dies gem. § 14 GewO der zuständigen Behörde anzeigen.
Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Verkaufsstelle, Büro, Werkstatt, Gaststätte etc.) als Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle errichten. Unbedeutend hierbei ist, ob das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, sowie die Höhe des erzielten Gewinns.
Bei Personengesellschaften, wie z.B. GbR, OHG, KG, sind alle geschäftsführenden Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen und somit zu einer Anmeldung verpflichtet.
Die Gewerbeanzeige muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit erfolgen. Wird die Gewerbeanzeige nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden
- FAQs
- Möglichkeit 1 der Antragstellung: Online
- Möglichkeit 2 der Antragstellung: Vor-Ort-Beantragung
- Möglichkeit 3 der Antragstellung: Schriftlich
FAQs
Möglichkeit 1 der Antragstellung: Online
Sie können Ihren Antrag ganz einfach online stellen. Mit dem Upload-Assistenten übermitteln Sie Ihre Formulare sicher an das Ordnungsamt.
1) Füllen Sie das Formular aus und speichern es ab.
2) Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben es.
3) Scannen Sie das unterschriebene Formular ein oder fotografieren es ab.
4) Füllen Sie den Upload-Assistenten aus und fügen Sie das eingescannte oder fotografierte Formular sowie eventuell weitere benötigte Anlagen bei.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass
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ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet
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juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
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ggf. schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten.
Möglichkeit 2 der Antragstellung: Vor-Ort-Beantragung
Sollten Sie die Gewerbeanmeldung nicht online einreichen können oder wollen, kommen Sie gerne am Inneren Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg vorbei.
Für die persönliche Vorsprache ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig.
Hier können Sie bequem einen Termin online buchen.
Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) mit.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass
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ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet
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juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
-
Gebühr für die Gewerbeanmeldung
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ggf. schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten
Möglichkeit 3 der Antragstellung: Schriftlich
Sollten Sie die Gewerbeanmeldung nicht online einreichen können oder wollen, können Sie uns das Formular auch auf dem Postweg zukommen lassen.
Schicken Sie folgende Unterlagen mit:
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das vollständig ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Formular zur Gewerbeanmeldung „GwA1“
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Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
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ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet
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juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
Ordnungsamt Nürnberg
Sachgebiet Gewerbewesen
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-68 60