Zweigstellenerlaubnis
Voraussetzungen
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Die Zweigstelle muss sich in Nürnberg befinden.
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Es ist eine Hauptstelle mit maximal zehn Zweigstellen zulässig.
Gebühren
Zweigstellenerlaubnis
84,40 Euro
Zur oben genannten Gebühr können noch Kosten für nötige Auslagen hinzukommen.
Benötigte Unterlagen
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Zweigstellenantrag
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Kopien von Fahrlehrerschein, Personalausweis/Reisepass und Führerschein
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Aufstellung über die Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge
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schriftliche Erklärung, dass alle Lehrmittel inkl. der Lehrfahrzeuge vorhanden sind
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bauamtliche Nutzungsgenehmigung für die Unterrichtsräume, sofern bisher keine Fahrschule in den Räumen ansässig war (Antrag im Dienstleistungszentrum BAU)
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Grundrissplan der Unterrichtsräume
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Lageplan der Unterrichtsräume
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Fahrerlaubnisse, Personenbeförderung und Güterkraftverkehr
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 82 905
Telefax 0911 / 231 - 78 44