Zulassung / Umschreibung / Wiederzulassung eines gebrauchten Fahrzeuges
Wenn Sie
- von außerhalb nach Nürnberg zugezogen sind
- ein Fahrzeug gekauft haben, das bisher kein „N“-Kennzeichen hat, sondern beispielsweise „FÜ“, „LAU“, „M“, usw.
dann müssen sie das Fahrzeug auf sich als neuen Halter umschreiben lassen.
Gebühren:
Zulassung
29,60 Euro
Zzgl. Wunschkennzeichen
10,20 Euro od. 12,80 Euro
Zusätzliche Kosten:
Gegebenenfalls entstehen zusätzliche Gebühren für die Erstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II.
Außerdem können noch weitere Kosten anfallen.
Wenn Sie
- ein Fahrzeug gekauft haben, das bisher ein „N“–Kennzeichen hat
dann müssen sie das Fahrzeug auf sich als neuen Halter umschreiben lassen.
Gebühren:
Zulassung
18,60 Euro
Zzgl. Wunschkennzeichen
10,20 Euro od. 12,80 Euro
Zusätzliche Kosten:
Gegebenenfalls entstehen zusätzliche Gebühren für die Erstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II.
Außerdem können noch weitere Kosten anfallen.
Oder Sie haben
- Ihr Fahrzeug über den Winter oder Sommer abgemeldet (stillgelegt)
und wollen das Fahrzeug jetzt wieder zulassen.
Gebühren:
Zulassung
11,70 Euro
Zzgl. Wunschkennzeichen
10,20 Euro od. 12,80 Euro
Zusätzliche Kosten:
Gegebenenfalls entstehen zusätzliche Gebühren für die Erstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II.
Außerdem können noch weitere Kosten anfallen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Zulassung des gebrauchten Fahrzeuges mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)
- Aktueller Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Kennzeichenschilder bei zugelassenen Fahrzeugen
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Einzugsermächtigung (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC)
- Personalausweis oder Reisepass (mit dem Nachweis einer Unterschrift des Inhabers)
Hinweis:
Gegebenenfalls werden noch zusätzliche Unterlagen benötigt. Genaueres erfahren Sie hierzu am Ende dieser Seite unter dem Link "Sonderfälle bei der Zulassung".
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung
Kraftfahrzeugzulassung
(Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde)
Rathenauplatz 18
90489 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31-0
Telefax: 09 11 / 2 31-40 69
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
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Hinweis:
Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.
- Bürgerämter Nürnberg<https://cms1.stadt.nuernberg.de/internet/buergeraemter/kfz.html>
- Elektronische Versicherungsbestätigung der Haftpflichtversicherung (eVB)<https://cms1.stadt.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/versicherungsbestaetigung.html>
- Einzugsverfahren<https://cms1.stadt.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/einzugsverfahren.html>
- Sonderfälle bei der Zulassung<https://cms1.stadt.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/zulassung_sonderfaelle.html>
- Zahlweise der Gebühren<https://cms1.stadt.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/bezahlung_oa1.html>