Zulassung / Umschreibung / Wiederzulassung eines gebrauchten Fahrzeuges
Wenn Sie
-
von außerhalb nach Nürnberg zugezogen sind
-
ein Fahrzeug gekauft haben, das bisher kein „N“-Kennzeichen hat, sondern beispielsweise „FÜ“, „LAU“, „M“, usw.
dann müssen sie das Fahrzeug auf sich als neuen Halter umschreiben lassen.
Gebühren:
Zulassung
29,60 Euro
Zzgl. Wunschkennzeichen
10,20 Euro od. 12,80 Euro
Zusätzliche Kosten:
Gegebenenfalls entstehen zusätzliche Gebühren für die Erstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II.
Außerdem können noch weitere Kosten anfallen.
Wenn Sie
-
ein Fahrzeug gekauft haben, das bisher ein „N“–Kennzeichen hat
dann müssen sie das Fahrzeug auf sich als neuen Halter umschreiben lassen.
Gebühren:
Zulassung
18,60 Euro
Zzgl. Wunschkennzeichen
10,20 Euro od. 12,80 Euro
Zusätzliche Kosten:
Gegebenenfalls entstehen zusätzliche Gebühren für die Erstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II.
Außerdem können noch weitere Kosten anfallen.
Oder Sie haben
-
Ihr Fahrzeug über den Winter oder Sommer abgemeldet (stillgelegt)
und wollen das Fahrzeug jetzt wieder zulassen.
Gebühren:
Zulassung
11,70 Euro
Zzgl. Wunschkennzeichen
10,20 Euro od. 12,80 Euro
Zusätzliche Kosten:
Gegebenenfalls entstehen zusätzliche Gebühren für die Erstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II.
Außerdem können noch weitere Kosten anfallen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Zulassung des gebrauchten Fahrzeuges mit:
-
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)
-
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)
-
Aktueller Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
-
Kennzeichenschilder bei zugelassenen Fahrzeugen
-
Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
-
Einzugsermächtigung (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC)
-
Personalausweis oder Reisepass (mit dem Nachweis einer Unterschrift des Inhabers)
Hinweis:
Gegebenenfalls werden noch zusätzliche Unterlagen benötigt. Genaueres erfahren Sie hierzu am Ende dieser Seite unter dem Link "Sonderfälle bei der Zulassung".
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung
Kraftfahrzeugzulassung
(Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde)
Rathenauplatz 18
90489 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-40 69
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
KontaktformularHinweis:
Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.
- Elektronische Versicherungsbestätigung der Haftpflichtversicherung (eVB)
- Einzugsverfahren
- Sonderfälle bei der Zulassung
- Zahlweise der Gebühren