Ukrainische Fahrzeuge in Nürnberg


Derzeit keine Online-Anträge möglich

Der Online-Assistent für die Ausnahmegenehmigung ukrainischer Fahrzeuge wird derzeit rechtlich überarbeitet und ist deshalb vorübergehend nicht verfügbar. Wir bitten um Ihre Geduld und Ihr Verständnis.


Was ist bei Fahrzeugen mit ukrainischem Kennzeichen in Deutschland zu beachten?

Fahrzeuge, die bis zu einem Jahr in Deutschland sind

Ukrainische Fahrzeuge können bis zu einem Jahr ohne deutsche Kennzeichen in Deutschland gefahren werden. Dafür gibt es wichtige Voraussetzungen. Weitere Informationen finden Sie hier:

Fahrzeuge, die länger als ein Jahr in Deutschland sind

Sie haben ein ukrainisches Fahrzeug, das länger als ein Jahr in Deutschland ist? Dann müssen Sie das Fahrzeug eigentlich in Deutschland zulassen. Sie wollen das nicht? Dann müssen Sie einen Antrag stellen. Für den Antrag sind bestimmte Voraussetzungen wichtig. Außerdem darf das Fahrzeug nicht dauerhaft in Deutschland bleiben. Weitere Informationen finden Sie hier:


Voraussetzungen für die Antragstellung:

  • Ihr aktueller Hauptwohnsitz muss in Nürnberg liegen.

Benötigte Unterlagen:

Folgende Unterlagen müssen Sie im Onlineantrag als Foto hochladen.
Sie können auch im Onlineantragsverfahren die Unterlagen fotografieren und direkt an uns übersenden lassen (die Bilder sollten nicht größer sein als 2 MB/pro Bild):

  • Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
  • Nachweis über Flüchtlingsstatus
  • Nachweis einer Grenzversicherung
  • Nachweis einer Verkehrssicherheitsuntersuchung einer zur Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO berechtigten Stelle

Gebühr (inklusive Versandkosten): 20,00 EUR


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Rathenauplatz 18

90489 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31- 0

Telefax 09 11 / 2 31-40 69

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