Hundesteuer

Allgemeine Informationen zur Hundesteuer

Mit der Hundesteuer wird die Haltung von Hunden im Stadtgebiet Nürnberg besteuert. Grundsätzlich ist ein Hund steuerpflichtig, wenn er älter als vier Monate ist.
Die Hundesteuer wird pro gehaltenem Hund als Jahressteuer erhoben. Geregelt wird die Erhebung der Hundesteuer durch die örtliche Hundesteuersatzung.



FAQs

Wann muss ich meinen Hund anmelden?

Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb eines Monats an, wenn
• Ihr Welpe älter als vier Monate ist.
• Sie mit Ihrem Hund nach Nürnberg gezogen sind.
• Sie einen Hund neu aufgenommen haben.

Wann muss ich meinen Hund abmelden?

Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb eines Monats ab, wenn
• Ihr Hund verstorben ist.
• Sie Ihren Hund abgegeben haben.
• Ihr Hund entlaufen ist.
• Sie mit Ihrem Hund von Nürnberg weggezogen sind.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer beträgt im Kalenderjahr

• je gehaltenen Hund: 132,- €
• je gehaltenen Kampfhund mit Negativzeugnis (nach § 5 Abs. 5 HStS): 264,- €
• je gehaltenen Kampfhund (nach § 5 Abs. 1 bis 4 HStS ): 1.056,- €

Welche Hunde sind steuerbefreit oder ermäßigt?

Beispiele für eine Steuerbefreiung / -ermäßigung gemäß der Hundesteuersatzung sind:

• Blindenführhunde
• Hunde aus dem Tierheim Nürnberg (einmalig)
• Jagdhunde
• Therapiehunde
• Hundeführerschein (einmalig)
• Personen mit Nürnberg-Pass

Bitte beachten Sie: Eine Anmeldepflicht des Hundes bei der Stadt Nürnberg besteht weiterhin!

Wann muss ich die Hundesteuer zahlen?

Die Hundesteuer muss von Ihnen jährlich bis zum 1. April bezahlt werden.
Wie hoch Ihre Hundesteuer ist, finden Sie in Ihrem letzten Steuerbescheid.
Bitte beachten Sie: Eine Zahlungserinnerung erhalten Sie von uns nicht, der Betrag muss von Ihnen ohne erneute Aufforderung jedes Jahr selbstständig bezahlt werden. Die Zahlungen leisten Sie dann bitte auf unser Konto bei der Sparkasse Nürnberg mit der IBAN DE33 7605 0101 0001 0084 34. Bitte geben Sie auch immer das Kassenzeichen bei den Einzahlungen mit an. Das Kassenzeichen finden Sie in Ihrem letzten Steuerbescheid.

Wie erhalte ich erstmalig eine Hundesteuermarke und was ist dabei zu beachten?

Sie erhalten nach der Anmeldung für jeden Hund eine Steuermarke.
Die Steuermarke lassen wir Ihnen zusammen mit dem Steuerbescheid per Post zukommen.

Ihr Hund muss diese außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Grundbesitzes immer sichtbar tragen. Die Steuermarke dient als Nachweis bei Kontrollen. Außerdem erleichtert die Marke das Auffinden des Hundehalters, wenn ein Tier entlaufen ist.
Wenn Ihr Hund die Steuermarke nicht trägt, müssen Sie bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen.

Was muss ich tun, wenn ich die Steuermarke verloren habe oder diese beschädigt ist?

Wenn Sie Ihre Steuermarke verloren haben oder sie beschädigt ist, dann können Sie eine neue Marke beantragen.

Bei einem Verlust Ihrer Marke müssen Sie 10,- € Gebühr zahlen. Wenn die Marke lediglich beschädigt ist, erhalten Sie im Austausch Ihrer alten Marke eine kostenfreie neue Steuermarke.

Was muss ich bei Kampfhunden beachten?

Wenn Sie einen Kampfhund halten, benötigen Sie eine zusätzliche Genehmigung.
Dies gilt sowohl für reinrassige Tiere als auch für Kreuzungen dieser Rassen.

Bei der Stadt Nürnberg ist hierfür das Ordnungsamt zuständig.


Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über Mein Nürnberg

Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes Mein Nürnberg-Konto.


Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach Ihre Angelegenheiten bei der Hundesteuer erledigen

Einfach Online machen

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren oder als Gast beantragen

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

Als Gastnutzer stehen Ihnen nicht alle Funktionen zur Verfügung (bspw. automatische Datenübernahme). Wenn Sie als Gast fortfahren wollen, dann gehen Sie direkt zu Schritt 2 über.

2. Schritt: Ihre Angelegenheiten bei der Hundesteuer online erledigen

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

Bei einer Hundesteuerabmeldung im Todesfall des Tieres:
Bestätigung Tierarztpraxis/-klinik oder Bestattungsunternehmen
Zusätzlich sollte bei einer Abmeldung die Hundsteuermarke per Post eingesandt werden.

Bei einem Antrag auf Hundesteuerermäßigung:
Nürnberg-Pass für alle Haushaltsmitglieder

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Was passiert nach der Online Antragsstellung

Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft und zeitnah bearbeitet. Fehlende Unterlagen oder Angaben werden zeitnah angefordert. Bei der Anmeldung von Welpen erfolgt die Bescheiderstellung erst, wenn diese älter als 4 Monate alt sind.


Möglichkeit 2 der Antragstellung: Vor-Ort-Beantragung

Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen in der Theresienstr. 7, 90403 Nürnberg zur Verfügung.

Besuche sind während der unten genannten Öffnungszeiten auch ohne Termin möglich. Für bestmöglichen Service und geringe Wartezeiten, wird jedoch um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0911/ 231 31 08 gebeten.

Welche Unterlagen benötige ich bei der Antragstellung vor Ort?

- Amtliches Ausweisdokument
- Schriftliche Vollmacht, wenn sie im Auftrag einer anderen Person vorsprechen.

- je nach Sachverhalt werden außerdem noch weitere Unterlagen benötigt:

Bei der Abmeldung die Hundesteuermarke.
Beim Tod des Hundes zusätzlich die Bestätigung der Tierarztpraxis/-klinik oder des Bestattungsunternehmens.

Bei der Beantragung einer Ersatzmarke aufgrund einer Beschädigung die beschädigte Hundesteuermarke.

Bei der Beantragung der Steuerermäßigung „Nürnberg-Pass“ Kopien der aktuellen Nürnberg-Pässe für alle im Haushalt lebenden Personen.


Stadt Nürnberg - Kassen- und Steueramt - Hundesteuer

Theresienstraße 7

1. Stock/ Zimmer 110

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-31 08

Telefax 09 11 / 2 31-73 80

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr und nach Terminvereinbarung.




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