Hundesteuer
Mit der Hundesteuer wird die Haltung von Hunden besteuert. Die Hundesteuer wird pro gehaltenem Hund als Jahressteuer erhoben. Die Erhebung der Hundesteuer wird durch die örtliche Hundesteuersatzung geregelt. Hier können Sie Ihren Hund für die Hundesteuer in Nürnberg online an- oder abmelden.
- Anmeldung zur Hundesteuer
- Hundesteuermarke
- Verlust oder Beschädigung der Steuermarke
- Abmeldung von der Hundesteuer
Anmeldung zur Hundesteuer
Steuerpflichtig sind allgemein alle Hunde im Stadtgebiet, die älter als vier Monate sind.
Melden Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen bei uns an,
- nachdem Sie ihn neu aufgenommen haben,
- nachdem er vier Monate alt geworden ist,
- nachdem Sie zusammen mit dem Hund nach Nürnberg zugezogen sind.
- Online-Anmeldung eines Hundes<https://meinkonto.nuernberg.de/intelliform/forms/osg/standard/osg/osg-kette-starten/index?lebenslageIdAuswahl=w_210_kast_d_hundesteueranmeldungmn>
- PDF-Formular: Hundesteueranmeldung (PDF)<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/210_kast/210_kast_f_hundesteueranmeldung/show>
Haltung von Kampfhunden
Die Haltung von Kampfhunden bedarf zusätzlich einer Genehmigung. Dies gilt sowohl für reinrassige Tiere wie auch für Kreuzungen dieser Rassen.
Bei der Stadt Nürnberg ist hierfür das Ordnungsamt zuständig.
- Erlaubnispflicht für Kampfhunde<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/gefaehrliche_tiere_kampfhunde.html>
Hundesteuermarke
Für jeden Hund wird bei der Anmeldung eine Steuermarke ausgegeben. Diese erhalten Sie zusammen mit dem Steuerbescheid per Post.
Ihr Hund muss diese außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Grundbesitzes sichtbar tragen. Die Steuermarke dient als Nachweis bei Kontrollen. Außerdem erleichtert die Marke das Auffinden des Hundehalters, wenn ein Tier entlaufen sein sollte.
Das Nichtanlegen der Hundemarke kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Verlust oder Beschädigung der Steuermarke
Auf schriftlichen Antrag werden verloren gegangene oder beschädigte Steuermarken durch das Kassen- und Steueramt, Abteilung Hundesteuer ersetzt. Beim Ersatz verloren gegangener Marken wird eine Gebühr von 10 Euro fällig, der Ersatz beschädigter Marken erfolgt im Austausch kostenfrei.
Wenn Sie ein Ersatz benötigen, füllen Sie das Formular aus und lassen Sie es uns zukommen.
- Online-Erteilung einer neuen Hundesteuermarke<https://meinkonto.nuernberg.de/intelliform/forms/osg/standard/osg/osg-kette-starten/index?lebenslageIdAuswahl=w_210_kast_d_hundesteuermarke>
- PDF-Formular: Erteilung einer neuen Hundesteuermarke<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/210_kast/210_kast_f_hundesteuermarke/show>
Festsetzung der Steuer und Fälligkeit
Die Hundesteuer wird mittels Steuerbescheid festgesetzt.
Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids ist die Steuer jeweils
• zum 1. April
eines jeden Jahres und ohne neue Aufforderung weiter zu entrichten.
Höhe der Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt im Kalenderjahr
• 132 Euro für jeden gehaltenen Hund,
• 264 Euro für jeden gehaltenen Kampfhund im Sinne des § 5 Abs. 5 HStS,
• 1.056 Euro für jeden gehaltenen Kampfhund im Sinne des § 5 Abs. 1 bis 4 HStS.
Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen
Sofern Sie die Auffassung vertreten, dass in Ihrem Fall eine Steuerbefreiung oder Steuermäßigung gemäß Hundesteuersatzung möglich ist, zum Beispiel:
• Blindenführhund
• Hund aus dem Tierheim Nürnberg (einmalig)
• Hundeführerschein (einmalig)
• Jagdhund
• Therapiehunde
• Inhaber eines Nürnberg-Passes
bitten wir Sie sich vorab telefonisch unter 09 11 / 2 31-31 08 mit uns in Verbindung zu setzten.
Beachten Sie bitte, dass auch wenn ein Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestand in Ihrem Fall zutreffen sollte, Sie dies nicht von der Anmeldepflicht des Hundes entbindet.
- Online-Antrag auf Hundesteuerermäßigung für Nürnberg-Pass-Inhaber<https://meinkonto.nuernberg.de/intelliform/forms/osg/standard/osg/osg-kette-starten/index?lebenslageIdAuswahl=w_210_kast_d_nuernbergpass>
- PDF-Formular: Hundesteuerermäßigung für Nürnberg-Pass-Inhaber 2021 (PDF)<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/210_kast/210_kast_f_nuernberg_pass_2021/show>
Abmeldung von der Hundesteuer
Melden Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei uns ab,
• nachdem der Hund verstorben ist,
• nachdem er abgeben wurde,
• nachdem der Hund entlaufen ist,
• nachdem Sie zusammen mit dem Hund weggezogen sind.
- Online-Abmeldung eines Hundes<https://meinkonto.nuernberg.de/intelliform/forms/osg/standard/osg/osg-kette-starten/index?lebenslageIdAuswahl=w_210_kast_d_hundesteuerabmeldungmn>
- PDF-Formular: Hundesteuerabmeldung<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/210_kast/210_kast_f_hundesteuerabmeldung/show>
Stadt Nürnberg - Kassen- und Steueramt - Hundesteuer
Theresienstraße 7
1. Stock/ Zimmer 110
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31-31 08
Telefax: 09 11 / 2 31-73 80
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Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr,
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr,
sowie Termine nach Vereinbarung.