Bevölkerungsschutz

Unter dem Begriff „Bevölkerungsschutz“ werden alle nichtpolizeilichen und nichtmilitärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen zusammengefasst. Der Bevölkerungsschutz umfasst dabei die Bereiche Zivil- und Katastrophenschutz.


Zivilschutz

Der Zivilschutz ist Teil der zivilen Verteidigung und dient mit öffentlichen und privaten Maßnahmen dem Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten.


Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz umfasst alle Maßnahmen zur Vermeidung, Begrenzung und Bewältigung einer Katastrophe. Stadt und Bürger können durch Ereignisse, Krisen und Schadenslagen bedroht werden, zum Beispiel:

  • extreme Wetterlagen wie Sturm oder Hitze
  • Hochwasser oder Überschwemmungen
  • Ausfall der Infrastruktur wie Wasser, Strom oder Gas
  • kriminelle oder terroristische Anschläge
  • Großschadensereignisse wie Flugzeugabsturz oder Explosion
  • Freisetzung chemischer, biologischer oder radioaktiver Gefahrstoffe
  • Störfälle in Industriebetrieben
  • Pandemie- oder Epidemie-Situationen
  • Bombenfunde aus dem Zweiten Weltkrieg

Wann spricht man von einer Katastrophe?

Dies legt Artikel 1 des bayerischen Katastrophenschutzgesetzes fest. Darin heißt es: „Eine Katastrophe im Sinn dieses Gesetzes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.“


Bevölkerungsschutz in Nürnberg

Für den Bevölkerungsschutz stehen in Nürnberg Helfer, Fahrzeuge und Gerätschaften von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Technischem Hilfswerk bereit. In einer Krisensituation entscheidet die Katastropheneinsatzleitung der Stadt unter Leitung des Oberbürgermeisters oder seine Stellvertreter über die zu treffenden Maßnahmen.

Die Katastropheneinsatzleitung ist unterteilt in die Bereiche:

  • Koordinierungsgruppe der Stadt Nürnberg – im Katastrophenfall die sogenannte „Führungsgruppe Katastrophenschutz“. Die Koordinierungsgruppe trifft alle politisch-administrativen Entscheidungen.
  • „Einsatzstab Örtliche Einsatzleitung“ unter Leitung des Örtlichen Einsatzleiters. Der Einsatzstab entscheidet über alle operativ-taktischen Maßnahmen.

Beteiligte Behörden und Organisationen

Diese nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) beteiligen sich ebenfalls am Bevölkerungsschutz. Die alphabetische Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird gegebenenfalls ergänzt.


Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen für den Bevölkerungsschutz sind das Bayerische Katastrophenschutzgesetz und das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz.


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