Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Die Erhebung der Hundesteuer wird durch die örtliche Hundesteuersatzung geregelt. Besteuerungsgrundlage ist hierbei das Halten eines Hundes im Stadtgebiet von Nürnberg. Mit der Erhebung der Steuer werden neben den fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke verfolgt. Weiterer Nebenzweck liegt auch darin, einen statistischen Überblick über Anzahl und Rasse der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu liefern.

Ablauf

Fristen

Abgaben

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Kassen- und Steueramt

Satzungssteuern

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