Haltung von Kampfhunden
Die Haltung von Kampfhunden bedarf zusätzlich einer Genehmigung. Dies gilt sowohl für reinrassige Tiere wie auch für Kreuzungen dieser Rassen.
Bei der Stadt Nürnberg ist hierfür das Ordnungsamt zuständig.
Hundesteuermarke
Für jeden Hund wird bei der Anmeldung eine Steuermarke ausgegeben. Diese erhalten Sie zusammen mit dem Steuerbescheid per Post.
Ihr Hund muss diese außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Grundbesitzes sichtbar tragen. Die Steuermarke dient als Nachweis bei Kontrollen. Außerdem erleichtert die Marke das Auffinden des Hundehalters, wenn ein Tier entlaufen sein sollte.
Das Nichtanlegen der Hundemarke kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Verlust oder Beschädigung der Steuermarke
Auf schriftlichen Antrag werden verloren gegangene oder beschädigte Steuermarken durch das Kassen- und Steueramt, Abteilung Hundesteuer ersetzt. Beim Ersatz verloren gegangener Marken wird eine Gebühr von 10 Euro fällig, der Ersatz beschädigter Marken erfolgt im Austausch kostenfrei.
Festsetzung der Steuer und Fälligkeit
Die Hundesteuer wird mittels Steuerbescheid festgesetzt.
Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids ist die Steuer jeweils
- zum 1. April
eines jeden Jahres und ohne neue Aufforderung weiter zu entrichten.
Abmeldung
Melden Sie Ihren Hund innerhalb eines Monats bei uns ab,
- nachdem der Hund verstorben ist,
- nachdem er abgeben wurde,
- nachdem der Hund entlaufen ist,
- nachdem Sie zusammen mit dem Hund weggezogen sind.
Dies können Sie ebenfalls online oder direkt vor Ort vornehmen.
