Hunde in der Stadt

Viele Menschen mögen Hunde, sind sie doch oft ihr jahrelanger, treuer Begleiter auf vier Pfoten. Auf der anderen Seite gibt es auch viele Bürgerinnen und Bürger, die Angst vor Hunden haben. In Nürnberg sind täglich über 17.400 Hunde im öffentlichen Raum unterwegs – was völlig unproblematisch ist, wenn Herrchen und Frauchen ein paar einfache Regeln beachten. Straßen, Plätze und Grünanlagen sind für alle Bürgerinnen und Bürger da, alle sollen diese friedlich und zufrieden nutzen können.

Leinenpflicht – Sicherheit geht vor!

An folgenden Orten sind Hunde an einer reißfesten, maximal 120 cm langen Leine zu führen:

Alle Hunde:

  • in Grünanlagen,
  • in Naturschutzgebieten,
  • auf Wochen- und Jahrmärkten.

Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 cm:

  • in öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Bereich innerhalb des Altstadtrings außerhalb ausgewiesener Hundefreilaufzonen,
  • in der Königstorpassage (Fußgängerunterführung im U-Bahn-Verteilergeschoss am Hauptbahnhof einschließlich der Rampen und Treppenbauwerke),
  • in ausgewiesenen Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen im gesamten Stadtgebiet.
  • In der Königstorpassage

Der Altstadtring wird durch folgenden Straßenverlauf gebildet (im Uhrzeigersinn im Norden beginnend):
Vestnertorgraben, Maxtorgraben, Rathenauplatz, Laufertorgraben, Marientorgraben, Königstorgraben, Frauentorgraben, Am Plärrer, Spittlertorgraben, Westtorgraben, Neutorgraben. Die an diesen Straßen auf der der Altstadt zugewandten Seite verlaufenden Gehwege gehören zum leinenpflichtigen Bereich.

Kampfhunde

  • Hier besteht im gesamten Stadtgebiet eine generelle Leinenpflicht.

Auf öffentlichen Kinderspielplätzen und in deren näheren Umgriff dürfen Kampfhunde und große Hunde auch an der Leine nicht mitgeführt werden.

Ganz allgemein gilt der Grundsatz: Den Hund lieber einmal zu viel als einmal zu wenig an die Leine nehmen!

Wurden Sie oder Ihr Hund von einem anderen Hund gebissen oder attackiert?
Melden Sie Vorfälle mit Hunden schriftlich an die Stadt Nürnberg.
Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg, sicherheit@stadt.nuernberg.de


Hundekot

Jeden Tag fallen in Nürnberg über fünf Tonnen Hundekot an - im wahrsten Sinne des Wortes ein großer Haufen! Hundekot ist das Hauptärgernis für Bürgerinnen und Bürger. Gerade hier sind die Hundehalter gefordert, Verantwortung für ihr Tier und für die Allgemeinheit zu übernehmen und den Kot ihres Tieres stets zu beseitigen – auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Einfach zu einer Tüte greifen, den Kot damit aufnehmen und in einen der über 5.000 öffentlichen Papierkörbe werfen.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, mehrere für die Beseitigung von Hundekot geeignete Behältnisse von Haus aus bei sich zu haben, wenn er mit dem Hund Gassi geht. Die Stadt Nürnberg unterstützt die Sauberkeit nach Kräften und hat im Stadtgebiet über 200 Spender für Hundekotbeutel aufgestellt. Viele dieser Spender werden ehrenamtlich von Paten aus der Bürgerschaft betreut. Die Beutelspender werden regelmäßig befüllt. Dieser Service verursacht jedes Jahr Kosten von rund 40.000 Euro. Doch leider werden die Spender oftmals regelrecht „geplündert“, so dass trotz stetiger Auffüllung die Beutel gelegentlich fehlen.

Wenn Sie Interesse haben, eine Patenschaft für einen Beutelspender zu übernehmen, sprechen Sie uns gerne an.

Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg

Sulzbacher Straße 2-6

90489 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-76 37

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Mitunter hilft eine Portion Humor allen weiter. Wie das beim Thema Hundekot aussehen kann, zeigt der fränkische Comedian Bembers auf seine unnachahmliche Weise.

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Hundefreilaufzonen

Hunde brauchen Auslauf und Bewegung - daher hat der Servicebetrieb Öffentlicher Raum in größeren Grünanlagen mit ausreichendem Platzangebot Freilaufzonen eingerichtet, in denen die Hunde nicht an der Leine geführt werden müssen und herumtoben können. Insgesamt wird im gesamten Stadtgebiet hierfür eine Fläche von über 225.000 m² vorgehalten. Die Hundehalter bleiben trotzdem für ihren Hund verantwortlich. In unserem Flyer, den Sie weiter unten herunterladen können, finden Sie eine Übersichtskarte der Hundefreilaufzonen sowie eine Liste der entsprechenden Grünanlagen mit Freilaufzone.

Hundefreilaufzone im Volkspark Marienberg / Kilianstraße.

Hundefreilaufzone im Volkspark Marienberg / Marienbergstraße.

Hundefreilaufzone Am Bauernwald.

Hundefreilaufzone im Pegnitztal West.

Hundefreilaufzone am Kühberg / Vestnertorgraben.

Hundefreilaufzone Laufertormauer.

Hundefreilaufzone am Rechenberg.

Hundefreilaufzone am Platnersberg.

Hundefreilaufzone Oberer Wöhrder See / Johann-Sörgel-Weg.

Hundefreilaufzone Wöhrder See / Wöhrder Wiesenweg.

Hundefreilaufzone Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost / Laufamholzstraße.

Hundefreilaufzone Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost / Rüblander Ufer.

Hundefreilaufzone im Westpark.

Hundefreilaufzone im Marie-Juchacz-Park.

Hundefreilaufzone am Hasenbuck.

Hundefreilaufzone An der Ehrenhalle / Schultheissallee.

Hundefreilaufzone im Volkspark Dutzendteich / Sofie-Keeser-Weg.

Hundefreilaufzone Alter Kanal / Minervastraße Finkenbrunn.

Hundefreilaufzone Breslauer Straße.

Hundefreilaufzone am Entengraben.


Hundeverbotszonen – hier haben Hunde keinen Zutritt

Die Hundeverbotszonen sind sozusagen das Gegenteil der Freilaufzonen. In den Hundeverbotszonen besteht ein komplettes Zutrittsverbot für Hunde. Auch angeleinte Hunde dürfen hierhin nicht mitgenommen werden.

Hundeverbotszonen sind:

  • Kinderspielplätze
  • Bolzplätze
  • Wasser- und Brunnenanlagen
  • Pflanzbeete
  • Volksfeste

Kirchweihen und Wochenmärkte sind ebenfalls Orte, die besser ohne Hund aufgesucht werden sollten. Sofern Sie hier einen Hund mitnehmen, ist dieser an einer Leine zu führen. Auch Großveranstaltungen wie die „Blaue Nacht“ sollten ohne Hund aufgesucht werden!

Alles Wichtige rund um Hunde in der Stadt finden Sie in unserem Flyer.


Alle Informationen rund um Hunde in der Stadt

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