Nuernberg, 26. September 2008: Kettensteg

Servicebetrieb Öffentlicher Raum

Hunde in der Stadt

Viele Menschen mögen Hunde, sind sie doch oft ihr jahrelanger, treuer Begleiter auf vier Pfoten. Auf der anderen Seite gibt es auch viele Bürgerinnen und Bürger, die Angst vor Hunden haben. In Nürnberg sind täglich über 17.400 Hunde im öffentlichen Raum unterwegs – was völlig unproblematisch ist, wenn Herrchen und Frauchen ein paar einfache Regeln beachten. Straßen, Plätze und Grünanlagen sind für alle Bürgerinnen und Bürger da, alle sollen diese friedlich und zufrieden nutzen können.

Leinenpflicht – Sicherheit geht vor!

An folgenden Orten sind Hunde an einer reißfesten, maximal 120 cm langen Leine zu führen:

Alle Hunde:

  • in Grünanlagen,
  • in Naturschutzgebieten,
  • auf Wochen- und Jahrmärkten.

Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 cm:

  • in öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Bereich innerhalb des Altstadtrings außerhalb ausgewiesener Hundefreilaufzonen,
  • in der Königstorpassage (Fußgängerunterführung im U-Bahn-Verteilergeschoss am Hauptbahnhof einschließlich der Rampen und Treppenbauwerke),
  • in ausgewiesenen Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen im gesamten Stadtgebiet.
  • In der Königstorpassage

Der Altstadtring wird durch folgenden Straßenverlauf gebildet (im Uhrzeigersinn im Norden beginnend):
Vestnertorgraben, Maxtorgraben, Rathenauplatz, Laufertorgraben, Marientorgraben, Königstorgraben, Frauentorgraben, Am Plärrer, Spittlertorgraben, Westtorgraben, Neutorgraben. Die an diesen Straßen auf der der Altstadt zugewandten Seite verlaufenden Gehwege gehören zum leinenpflichtigen Bereich.

Kampfhunde

  • Hier besteht im gesamten Stadtgebiet eine generelle Leinenpflicht.

Auf öffentlichen Kinderspielplätzen und in deren näheren Umgriff dürfen Kampfhunde und große Hunde auch an der Leine nicht mitgeführt werden.

Ganz allgemein gilt der Grundsatz: Den Hund lieber einmal zu viel als einmal zu wenig an die Leine nehmen!

Wurden Sie oder Ihr Hund von einem anderen Hund gebissen oder attackiert?
Melden Sie Vorfälle mit Hunden schriftlich an die Stadt Nürnberg.
Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg, sicherheit@stadt.nuernberg.de

Jeden Tag fallen in Nürnberg über fünf Tonnen Hundekot an - im wahrsten Sinne des Wortes ein großer Haufen! Hundekot ist das Hauptärgernis für Bürgerinnen und Bürger. Gerade hier sind die Hundehalter gefordert, Verantwortung für ihr Tier und für die Allgemeinheit zu übernehmen und den Kot ihres Tieres stets zu beseitigen – auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Einfach zu einer Tüte greifen, den Kot damit aufnehmen und in einen der über 5.000 öffentlichen Papierkörbe werfen.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, mehrere für die Beseitigung von Hundekot geeignete Behältnisse von Haus aus bei sich zu haben, wenn er mit dem Hund Gassi geht. Die Stadt Nürnberg unterstützt die Sauberkeit nach Kräften und hat im Stadtgebiet über 200 Spender für Hundekotbeutel aufgestellt. Viele dieser Spender werden ehrenamtlich von Paten aus der Bürgerschaft betreut. Die Beutelspender werden regelmäßig befüllt. Dieser Service verursacht jedes Jahr Kosten von rund 40.000 Euro. Doch leider werden die Spender oftmals regelrecht „geplündert“, so dass trotz stetiger Auffüllung die Beutel gelegentlich fehlen.

Wenn Sie Interesse haben, eine Patenschaft für einen Beutelspender zu übernehmen, sprechen Sie uns gerne an.

Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg

Sulzbacher Straße 2-690489 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Sulzbacher+Stra%C3%9Fe+2&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31-76 37<tel:09112317637>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=100344>

Hundefreilaufzonen

Hunde brauchen Auslauf und Bewegung - daher hat der Servicebetrieb Öffentlicher Raum in größeren Grünanlagen mit ausreichendem Platzangebot Freilaufzonen eingerichtet, in denen die Hunde nicht an der Leine geführt werden müssen und herumtoben können. Insgesamt wird im gesamten Stadtgebiet hierfür eine Fläche von über 225.000 m² vorgehalten. Die Hundehalter bleiben trotzdem für ihren Hund verantwortlich. In unserem Flyer, den Sie weiter unten herunterladen können, finden Sie eine Übersichtskarte der Hundefreilaufzonen sowie eine Liste der entsprechenden Grünanlagen mit Freilaufzone.

Hundefreilaufzone Volkspark Marienberg / Kilianstraße © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

Hundefreilaufzone im Volkspark Marienberg / Kilianstraße.

    Hundefreilaufzone Am Bauernwald © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

    Hundefreilaufzone Am Bauernwald.

      Hundefreilaufzone Pegnitztal West © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

      Hundefreilaufzone im Pegnitztal West.

        Hundefreilaufzone Kühberg / Vestnertorgraben © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

        Hundefreilaufzone am Kühberg / Vestnertorgraben.

          Hundefreilaufzone Laufertormauer © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

          Hundefreilaufzone Laufertormauer.

            Hundefreilaufzone Rechenberg © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

            Hundefreilaufzone am Rechenberg.

              Hundefreilaufzone Platnersberg © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

              Hundefreilaufzone am Platnersberg.

                Hundefreilaufzone Oberer Wöhrder See / Johann-Sörgel-Weg © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

                Hundefreilaufzone Oberer Wöhrder See / Johann-Sörgel-Weg.

                  Hundefreilaufzone Wöhrder Wiesenweg Pegnitztal Ost © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

                  Hundefreilaufzone Wöhrder See / Wöhrder Wiesenweg.

                    Hundefreilaufzone Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost / Laufamholzstraße © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

                    Hundefreilaufzone Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost / Laufamholzstraße.

                      Hundefreilaufzone Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost / Rüblander Ufer © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

                      Hundefreilaufzone Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost / Rüblander Ufer.

                        Hundefreilaufzone Westpark © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

                        Hundefreilaufzone im Westpark.

                          Hundefreilaufzone Marie-Juchacz-Park © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

                          Hundefreilaufzone im Marie-Juchacz-Park.

                            Hundefreilaufzone Hasenbuck © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

                            Hundefreilaufzone am Hasenbuck.

                              Hundefreilaufzone An der Ehrenhalle / Schultheissallee © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

                              Hundefreilaufzone An der Ehrenhalle / Schultheissallee.

                                Hundefreilaufzone VP Dutzendteich / Sofie-Keeser-Weg © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

                                Hundefreilaufzone im Volkspark Dutzendteich / Sofie-Keeser-Weg.

                                  Hundefreilaufzone Alter Kanal / Minervastraße Finkenbrunn © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

                                  Hundefreilaufzone Alter Kanal / Minervastraße Finkenbrunn.

                                    Hundefreilaufzone Breslauer Str © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

                                    Hundefreilaufzone Breslauer Straße.

                                      Hundefreilaufzone Entengraben © SÖR / Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung / Stadt Nürnberg

                                      Hundefreilaufzone am Entengraben.

                                        Hundeverbotszonen – hier haben Hunde keinen Zutritt

                                        Die Hundeverbotszonen sind sozusagen das Gegenteil der Freilaufzonen. In den Hundeverbotszonen besteht ein komplettes Zutrittsverbot für Hunde. Auch angeleinte Hunde dürfen hierhin nicht mitgenommen werden.

                                        Hundeverbotszonen sind:

                                        • Kinderspielplätze
                                        • Bolzplätze
                                        • Wasser- und Brunnenanlagen
                                        • Pflanzbeete
                                        • Volksfeste

                                        Kirchweihen und Wochenmärkte sind ebenfalls Orte, die besser ohne Hund aufgesucht werden sollten. Sofern Sie hier einen Hund mitnehmen, ist dieser an einer Leine zu führen. Auch Großveranstaltungen wie die „Blaue Nacht“ sollten ohne Hund aufgesucht werden!

                                        Alles Wichtige rund um Hunde in der Stadt finden Sie in unserem Flyer.