Die Sanierung des ehemaligen Restaurants umfasste umfangreiche Arbeiten am Gebäude. Dazu gehören auch Aufgrabungen vor dem Bauwerk sowie die Einrichtung von Lagerflächen für Material und Maschinen. Die Sperrung der Umgebung dauerte bis April 2026 an. Im Anschluss wurden die Belagsflächen wiederhergestellt und die Baustelleneinrichtung vollständig abgebaut.
Direkter Zugang von der Weißgerbergasse
Seit Freitag, 21. November 2025, können Fußgängerinnen und Fußgänger wieder direkt von der Weißgerbergasse und der Straße Am Hallertor zum Kettensteg gelangen. Aufgrund der Sanierung des ehemaligen Restaurants am nördlichen Kettensteg musste der Weg zuletzt über den Nägeleinsplatz umgeleitet werden. Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) hat nun gemeinsam mit der ausführenden Baufirma, dem Architekten und dem Bürgerverein Nürnberg-Altstadt eine Lösung geschaffen, die den direkten Zugang zur beliebten Altstadtbrücke wieder ermöglicht.
Über einen von Bauzäunen eingefassten Korridor gelangen Passantinnen und Passanten sicher durch die Lagerflächen und die Baustelleneinrichtung zum Kettensteg. So können die Arbeiten weiterhin störungsfrei durchgeführt werden, ohne dass der Fußverkehr dauerhaft beeinträchtigt wird.
Bürgermeister und Erster SÖR-Werkleiter Christian Vogel
zeigt sich zufrieden mit der konstruktiven Zusammenarbeit: „Baustellen sind immer Herausforderungen für Anwohner, Passanten, Planer und Arbeiter gleichermaßen. Der Kettensteg ist ein gutes Beispiel dafür, dass man im wertschätzenden Dialog eine Menge erreichen kann. Die Baufirma kann ihre Arbeiten weiterhin durchführen, und durch den Baustellenkorridor gelangt man trotzdem auf direktem Weg sicher zum Kettensteg. Besonders freut mich, dass sich auch der Bürgerverein Nürnberg-Altstadt aktiv in die Diskussion eingebracht und die Lösung positiv unterstützt hat.“
Umgestaltung Nägeleinsplatz
Der westliche Maxplatz wurde erst Ende 2022 nach der Umgestaltung des Nägeleinsplatzes und rund einjähriger Bauzeit wieder freigegeben. Nach Abschluss der Gebäudesanierung wurde die betroffenen Belags- und Grünflächen vollständig instand gesetzt. Die Kosten hierfür trägt der Eigentümer des Gebäudes.