Online-Dienste Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg

SÖR erteilt auf Antrag viele Genehmigungen und Sondernutzungen für Straßen, Parkplätze, Wege und ähnliches im öffentlichen Raum. Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre Anträge online zu stellen.
So funktioniert’s:
Online-Dienste im Überblick
Diese Anliegen können Sie bei SÖR Nürnberg online erledigen:
- Mängel-Melder
- Genehmigungen für Baustellen
- Genehmigungen für öffentliche Flächen
- Genehmigungen zum Parken
- Genehmigungen für Straßen und Gehwege
- Genehmigungen / Erlaubnisse für Großraum- und / oder Schwerlastverkehr
- Weitere Genehmigungen
- Kontakt
Mängel-Melder
Mit unserem digitalen Mängel-Melder können Sie unkompliziert, schnell und flexibel auf Beschädigungen oder Verunreinigungen hinweisen. Wir kümmern uns anschließend darum!
Genehmigungen für Baustellen
Bau- und Arbeitsstellen sperren evtl. öffentliche Flächen für andere Personen. Öffentliche Verkehrsflächen sind gewidmete Straßen, Wege und Plätze und deren Begleitgrün. In diesen Fällen muss eine Sondernutzung genehmigt werden.
Beispiele:
-
Baumaßnahmen müssen auf eine öffentliche Verkehrsfläche ausweichen, etwa Malerarbeiten mit Gerüst auf den Gehweg.
-
Auf einer öffentlichen Verkehrsfläche soll vorübergehend Baumaterial gelagert oder ein Schuttcontainer aufgestellt werden.
-
In einer Straße oder einem Gehweg sollen Kabel, Gas- und Wasserleitungen, Fernwärme oder Kanäle verlegt werden.
-
Für Dacharbeiten muss ein Schrägaufzug aufgestellt werden.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen für Anträge auf Aufgrabung in den Wintermonaten vom 1. November 2022 bis 31. März 2023
Genehmigungen für öffentliche Flächen
Veranstaltung auf öffentlichen Straßen
Wenn Sie eine Veranstaltung ausrichten möchten, die auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfindet, ist dafür eine Genehmigung erforderlich.
Drehgenehmigung
Für Dreharbeiten in Nürnberg müssen Sie eine Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde (SÖR) beantragen.
Haltverbote und Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen (oder Dreharbeiten) kann es sein, dass für den Auf- und / oder Abbau Ausnahmegenehmigungen und / oder Haltverbote gebraucht werden. Dafür benötigen Sie eine zusätzliche Genehmigung.
Genehmigungen zum Parken
Parkausweis für Menschen mit Schwerbehinderung (blauer Parkausweis)
Menschen mit einer Schwerbehinderung können einen blauen Parkausweis beantragen, der zur Nutzung von Behindertenparkplätzen berechtigt.
Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orangefarbener Parkausweis)
Wenn Sie nicht die Kriterien für einen blauen Parkausweis erfüllen, aber bestimmte andere Erkrankungen haben, können Sie einen orangefarbenen Parkausweis beantragen.
Personenbezogene Parkplätze
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde können die Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes in der Nähe der Wohnung und / oder der Arbeitsstätte beantragen.
Parkerleichterungen für Handwerker
Für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben können Sie eine Parkausnahmegenehmigung beantragen.
Parkerleichterungen für Soziale Dienste
Einrichtungen zur häuslichen Kranken- oder Altenpflege können für die in der Pflege eingesetzten Fahrzeuge Parkerleichterungen erhalten.
Genehmigungen für Straßen und Gehwege
Allgemeine Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr
Für das Parken oder Fahren in der Fußgängerzone, Befahren des Gehwegs oder Parken im eingeschränkten Haltverbot benötigen Sie eine Genehmigung.
Hilfe bei Umzügen: Halteverbotsschilder oder Ausnahmegenehmigungen für Anlieferungen, Be- und Entladen
Sie können das Aufstellen von Haltverboten sowie eine Ausnahmegenehmigung für das Be- und Entladen oder für das Befahren der Fußgängerzone beantragen, z.B. für Ihren Umzug.
Gehwegsabsenkung
Um mit Ihrem Fahrzeug nicht über den Bordstein fahren zu müssen, brauchen Sie vor Ihrem Grundstück eine Gehwegüberfahrt. Dafür können Sie bei SÖR eine Gehwegabsenkung beantragen.
Genehmigungen / Erlaubnisse für Großraum- und / oder Schwerlastverkehr
Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwertransporte
Fahrzeuge benötigen eine Ausnahmegenehmigung, falls Ladung, Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten (gemäß § 29 Absatz 3 und § 46 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrsordnung). Anträge für einen Großraum- und Schwerlasttransport können über das kostenlose Portal www.vemags.de gestellt werden.
- Großraum- und Schwerlasttransporte online registrieren
- Weitere Informationen und Antrag: Großraum- und Schwertransporte
Ausnahmegenehmigung für abweichende Befahrungsregelungen und Einrichtung einer Haltverbotszone
Bei Großraum- und Schwertransporten kann die Einrichtung einer Haltverbotszone in Teilbereichen der Strecke für den Transport notwendig sein.
Gefahrguttransporte benötigen außerhalb der Autobahn eine genaue Fahrtwegbestimmung. Wenn der Entladeort bzw. der Beladeort eines Gefahrguttransportes im Nürnberger Stadtgebiet liegt, muss die Fahrtwegbestimmung bei SÖR beantragt werden.
- Weitere Informationen und Antrag: Halteverbote
- Weitere Informationen und Antrag: Abweichende Befahrungsregelungen
Weitere Genehmigungen
Abschleppen von Fahrzeugen auf Autobahnen
Zum Abschleppen von Fahrzeugen auf Autobahnen über die nächste Ausfahrt hinaus und zum Auffahren auf Autobahnen während eines Abschleppvorgangs benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Soweit Sie in Nürnberg Ihren Sitz, Firmensitz oder eine qualifizierte Niederlassung haben, können Sie diese Ausnahmegenehmigung hier beantragen.
Fahrverbot an bestimmten Tagen: Sonn-, Feiertagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung
Für Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für alle Lkw mit Anhängern gilt ein grundsätzliches Fahrverbot an bestimmten Tagen. Für den Transport bestimmter Güter können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Gurt- und Helmbefreiung
Personen, bei denen sich aus ärztlicher Sicht beim Anlegen eines Sicherheitsgurts oder beim Tragen eines Schutzhelms Gefahren ergeben können, haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Nachtfahrgenehmigung / Burgviertel
Im Burgviertel gilt täglich von 22 bis 5 Uhr ein Nachtfahrverbot. Das Befahren der Straßen ist nur Berechtigten mit entsprechender Ausnahmegenehmigung gestattet.