Online-Dienste Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg

Einfach Online Machen

SÖR erteilt auf Antrag viele Genehmigungen und Sondernutzungen für Straßen, Parkplätze, Wege und ähnliches im öffentlichen Raum. Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre Anträge online zu stellen.

So funktioniert’s:

Online-Dienste nutzen

1. Rufen Sie den Online-Dienst auf und füllen Sie die Felder aus.
2. Sie werden ggf. dazu aufgefordert, Dokumente (Scans/Fotos) hochzuladen.
3. Im letzten Schritt können Sie Ihre Eingaben prüfen und an die Stadt Nürnberg übermitteln.

PDF-Formulare mit Upload-Assistent übermitteln

1. Füllen Sie das PDF-Formular aus und speichern es ab.
2. In der Liste finden Sie unter dem jeweiligen PDF-Formular den gleichnamigen Upload-Assistenten. Füllen Sie ihn aus, hängen Sie das ausgefüllte PDF-Formular an und senden Sie es mittels Kontaktformular an die Stadt Nürnberg.


Online-Dienste im Überblick

Diese Anliegen können Sie bei SÖR Nürnberg online erledigen:


Mängel-Melder

Mit unserem digitalen Mängel-Melder können Sie unkompliziert, schnell und flexibel auf Beschädigungen oder Verunreinigungen hinweisen. Wir kümmern uns anschließend darum!


Instruktionsverfahren und Leitungsauskünfte

Bei Sondernutzungen mit Aufgrabungen ist grundsätzlich vorab eine Leitungsauskunft durchzuführen. Beim Neu- und Umbau von Anlagen (z. B. Ver- und Entsorgungsleitungen) ist zusätzlich ein Instruktionsverfahren durchzuführen.


Genehmigungen für Baustellen

Bau- und Arbeitsstellen sperren evtl. öffentliche Flächen für andere Personen. Öffentliche Verkehrsflächen sind gewidmete Straßen, Wege und Plätze und deren Begleitgrün. In diesen Fällen muss eine Sondernutzung genehmigt werden.

Bei Sondernutzungen mit Aufgrabungen ist grundsätzlich vorab eine Leitungsauskunft durchzuführen. Beim Neu- und Umbau von Anlagen (z. B. Ver- und Entsorgungsleitungen) ist zusätzlich ein Instruktionsverfahren durchzuführen.

Beispiele:

  • Baumaßnahmen müssen auf eine öffentliche Verkehrsfläche ausweichen, etwa Malerarbeiten mit Gerüst auf den Gehweg.
  • Auf einer öffentlichen Verkehrsfläche soll vorübergehend Baumaterial gelagert oder ein Schuttcontainer aufgestellt werden.
  • In einer Straße oder einem Gehweg sollen Kabel, Gas- und Wasserleitungen, Fernwärme oder Kanäle verlegt werden.
  • Für Dacharbeiten muss ein Schrägaufzug aufgestellt werden.

Genehmigungen für öffentliche Flächen

Veranstaltung auf öffentlichen Straßen

Wenn Sie eine Veranstaltung ausrichten möchten, die auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfindet, ist dafür eine Genehmigung erforderlich.

Drehgenehmigung

Für Dreharbeiten in Nürnberg müssen Sie eine Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde (SÖR) beantragen.

Haltverbote und Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen (oder Dreharbeiten) kann es sein, dass für den Auf- und / oder Abbau Ausnahmegenehmigungen und / oder Haltverbote gebraucht werden. Dafür benötigen Sie eine zusätzliche Genehmigung.


Genehmigungen zum Parken

Parkausweis für Menschen mit Schwerbehinderung (blauer Parkausweis)

Menschen mit einer Schwerbehinderung können einen blauen Parkausweis beantragen, der zur Nutzung von Behindertenparkplätzen berechtigt.

Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orangefarbener Parkausweis)

Wenn Sie nicht die Kriterien für einen blauen Parkausweis erfüllen, aber bestimmte andere Erkrankungen haben, können Sie einen orangefarbenen Parkausweis beantragen.

Personenbezogene Parkplätze

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde können die Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes in der Nähe der Wohnung und / oder der Arbeitsstätte beantragen.

Parkerleichterungen für Handwerker

Für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben können Sie eine Parkausnahmegenehmigung beantragen.

Parkerleichterungen für Soziale Dienste

Einrichtungen zur häuslichen Kranken- oder Altenpflege können für die in der Pflege eingesetzten Fahrzeuge Parkerleichterungen erhalten.


Genehmigungen für Straßen und Gehwege

Allgemeine Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr

Für das Parken oder Fahren in der Fußgängerzone, Befahren des Gehwegs oder Parken im eingeschränkten Haltverbot benötigen Sie eine Genehmigung.

Hilfe bei Umzügen: Halteverbotsschilder oder Ausnahmegenehmigungen für Anlieferungen, Be- und Entladen

Sie können das Aufstellen von Haltverboten sowie eine Ausnahmegenehmigung für das Be- und Entladen oder für das Befahren der Fußgängerzone beantragen, z.B. für Ihren Umzug.

Gehwegsabsenkung

Um mit Ihrem Fahrzeug nicht über den Bordstein fahren zu müssen, brauchen Sie vor Ihrem Grundstück eine Gehwegüberfahrt. Dafür können Sie bei SÖR eine Gehwegabsenkung beantragen.


Genehmigungen / Erlaubnisse für besondere Fahrzeuge oder Ladungen

Abschleppen von Fahrzeugen auf Autobahnen

Zum Abschleppen von Fahrzeugen auf Autobahnen über die nächste Ausfahrt hinaus und zum Auffahren auf Autobahnen während eines Abschleppvorgangs benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Soweit Sie in Nürnberg Ihren Sitz, Firmensitz oder eine qualifizierte Niederlassung haben, können Sie diese Ausnahmegenehmigung hier beantragen.

Genehmigungen / Erlaubnisse für Großraum- und Schwerlasttransporte

Fahrzeuge benötigen eine Ausnahmegenehmigung, falls Ladung, Abmessungen, Achslast oder Gesamtgewicht die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten (gemäß § 29 Absatz 3 und § 46 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrsordnung). Anträge für einen Großraum- und Schwerlasttransport müssen über das kostenlose Portal www.vemags.de gestellt werden. VEMAGS ist das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte aller 16 Bundesländer und des Bundes.

Fahrverbot an bestimmten Tagen: Sonn-, Feiertagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung

Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für alle Lkw mit Anhängern gilt ein grundsätzliches Fahrverbot an bestimmten Tagen. Für den Transport bestimmter Güter können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Gefahrguttransporte

Gefahrguttransporte benötigen, wenn sie die Autobahn verlassen, eine genaue Fahrwegbestimmung ab der Autobahnanschlussstelle zum Entladeort bzw. vom Beladeort zur Autobahnanschlussstelle. Dies gilt nach § 35a Abs. 3 GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn und Binnenschifffahrt).

Wenn der Entladeort bzw. der Beladeort im Nürnberger Stadtgebiet liegt, muss die Fahrtwegbestimmung bei SÖR beantragt werden.


Weitere Genehmigungen

Gurt- und Helmbefreiung

Personen, bei denen sich aus ärztlicher Sicht beim Anlegen eines Sicherheitsgurts oder beim Tragen eines Schutzhelms Gefahren ergeben können, haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Nachtfahrgenehmigung / Burgviertel

Im Burgviertel gilt täglich von 22 bis 5 Uhr ein Nachtfahrverbot. Das Befahren der Straßen ist nur Berechtigten mit entsprechender Ausnahmegenehmigung gestattet.


Kontakt

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