Allgemeine Informationen
Erfüllt ein Antragsteller trotz einer Behinderung nicht die Voraussetzungen für die Erteilung des Parkausweises für Behinderte (blauer Parkausweis), so kann bei bestimmten Erkrankungen ein orangefarbener Parkausweis beantragt werden. Dieser Parkausweis gewährt Parkerleichterungen, berechtigt aber nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Er gilt deutschlandweit.
