Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orangefarbener Parkausweis)

Allgemeine Informationen

Erfüllt ein Antragsteller trotz einer Behinderung nicht die Voraussetzungen für die Erteilung des Parkausweises für Behinderte (blauer Parkausweis), so kann bei bestimmten Erkrankungen ein orangefarbener Parkausweis beantragt werden. Dieser Parkausweis gewährt Parkerleichterungen, berechtigt aber nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Er gilt deutschlandweit.


FAQs

Wer kann den orangefarbenen Parkausweis beantragen?

- Schwerbehinderte, die einen Grad der Behinderung von mindestens 60 aufgrund der Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa aufweisen.
- Schwerbehinderte, die einen Grad der Behinderung von mindestens 70 aufgrund künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung aufweisen.

Welche Parkplätze darf ich mit dem orangefarbenen Parkausweis nutzen?

Der orangefarbene Parkausweis berechtigt - soweit in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht - zum Parken:

- im eingeschränkten Haltverbot oder auf Bewohnerparkplätzen bis zu drei Stunden,
im Zonenhaltverbot mit Überschreitung der zugelassenen Parkdauer,
- auf Kurzzeitparkplätzen (Parkscheibenregelung) über die zugelassene Höchstparkdauer hinaus,
- in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen freigegeben ist, während der Lieferzeit,
- an Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, soweit der Durchgangsverkehr nicht behindert wird.
Soweit nichts anderes angegeben ist, beträgt die Höchstparkdauer 24 Stunden.

Gilt die Parkerlaubnis auch, wenn die Person mit dem orangefarbenen Parkausweis nur Beifahrer ist?

Die Parkerlaubnis gilt auch dann, wenn der schwerbehinderte Mensch selbst keine Fahrerlaubnis besitzt. Der Parkausweis gilt dann für Fahrten, an denen er als Beifahrer teilnimmt.

Muss ich den Parkausweis immer im Auto auslegen?

Der Ausweis muss von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen (z. B. auf dem Armaturenbrett).

Was kostet der orangefarbene Parkausweis?

Es fallen keine Gebühren für den Parkausweis an.


Antragstellung: persönlich bei SÖR oder per Post.

Der Antrag für den Parkausweis kann bei SÖR, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht, gestellt oder per Post zugesandt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Schwerbehindertenausweis des Zentrums Bayern Familie und Soziales
  • Bescheid des Zentrums Bayern Familie und Soziales
  • Personalausweis
  • ausgefüllter Antrag auf Parkerleichterung für besondere Gruppen

Bei Beantragung per Post reicht eine Kopie der Ausweise bzw. des Bescheides. Bei persönlicher Vorsprache werden die Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis in der Regel sofort von SÖR ausgestellt und können mitgenommen werden. Wenn der Antrag von einer bevollmächtigten Person eingereicht wird, bitte schriftliche Vollmacht nicht vergessen.


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