Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs ist mit rund 1,1 Milliarden Euro veranschlagt. Für die Baumaßnahme gewährt der Freistaat Bayern Zuschüsse in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten sowie Sonderfinanzierungen aus dem bayerischen Staatshaushalt in Höhe von 150 Millionen Euro.
Der kreuzungsfreie Ausbau ist in hohem Maße förderfähig, weil sich durch ihn die Situation gleich für drei Gruppen verbessert: für die verschiedenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, für die unmittelbaren Anlieger und für die Anwohnerschaft im Umfeld des Grünen Deckels. Die Kosten des Projekts basieren auf der Ausführungsplanung (Kostenstand 2025).
Abschnitt West
Die Baukosten für den Abschnitt West betragen insgesamt rund 90 Millionen Euro. Davon entfallen 84 Millionen Euro auf den Frankenschnellweg und 6 Millionen Euro auf die Sigmundbrücke. Die Finanzierung erfolgt über städtische Mittel und Fördermittel des Freistaats Bayern.
Betrieb und Unterhalt
Die Kosten für Betrieb und Unterhalt der Straße erhöhen sich bei einer Sanierung nicht. Im Gegenteil, der Unterhaltsaufwand einer „neuen“ Straße verringert sich im Vergleich zu einer verschlissenen. Gleiches gilt auch für die Lichtsignalanlagen und die Straßenbeleuchtung. Hier verringert sich sogar der Stromverbrauch durch den Einsatz von LED-Technik. Für neue Verkehrsflächen wie Geh- und Radwege oder auch zusätzliche Beleuchtung und Lärmschutzwände fällt künftig zusätzlicher Unterhaltsaufwand an.
Für den Tunnel und die geplanten umfangreichen Verkehrsbeeinflussungssysteme wie Wechselwegweiser und Geschwindigkeitsregulierung entlang der Straße fallen zusätzliche Betriebskosten an. Die jährlichen Kosten für Unterhalt, Wartung, Betrieb und Überwachung werden auf ca. 1,5 Mio. Euro geschätzt. Wir greifen hier auf Erfahrungswerte anderer Tunnelbetreiber zurück. Eine exakte Ermittlung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll möglich, weil die Ausschreibung der Tunnelausstattung erst erfolgen kann, wenn die Tunnelrohbauarbeiten nahezu abgeschlossen sind - also etwa 4-5 Jahre nach Baubeginn.
