Das Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs wurde im September 2010 begonnen. Nach Auslage der Pläne, Behandlung der Einwendungen in einem Erörterungstermin und abschließender Beurteilung der Unterlagen durch die Regierung von Mittelfranken wurde im Juli 2013 ein Planfeststellungsbeschluss erlassen. Damit sind die Pläne zum Ausbau genehmigt, jedoch verzögern Klagen gegen das Projekt den Baustart.

Die Stadt Nürnberg hat mit den Klägern Gespräche geführt, um einen Vergleich auszuhandeln und mit dem Projekt beginnen zu können. Bereits im September 2019 hat der Landesvorstand des Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) beschlossen, dem Vergleich zuzustimmen, der zwischen dem BN als Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 28. Juni 2013 und der Stadt Nürnberg sowie dem Freistaat Bayern ausgehandelt worden war. Der zweite Kläger war überraschend aus den Verhandlungen ausgestiegen. Die Mitglieder der BN-Kreisgruppe Nürnberg-Stadt haben sich jedoch im April 2021 in einer internen Abstimmung mehrheitlich gegen die Annahme des ausgehandelten Vergleichs ausgesprochen. Diese Mitgliederentscheidung überstimmt nun das Votum des Landesvorstands. Die Stadt Nürnberg wird deshalb jetzt die Wiederaufnahme der ruhenden Gerichtsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) vorantreiben.

Parallel zu diesen Verhandlungen wurde 2019 ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren durch die Regierung von Mittelfranken durchgeführt. Dieses behandelte insbesondere einige technische Planänderungen sowie die im Februar 2019 fertiggestellte Umweltverträglichkeitsstudie. Ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren ist durchaus üblich, wenn es bei einer voranschreitenden Detailausarbeitung zu (technischen) Planänderungen eines Vorhabens kommt.

Am 10. Juli 2020 hat die Regierung von Mittelfranken der Stadt Nürnberg den Änderungs- und Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs übergeben. Damit sind nun auch die Planänderungen der Stadt Nürnberg durch die Aufsichtsbehörde genehmigt worden: unter anderem eine Tieferlegung des Tunnels im Abschnitt Mitte sowie die zwischenzeitlich vorsorglich durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung. Daneben wurden Fachgutachten aktualisiert, insbesondere das Verkehrsgutachten, das Schallgutachten und das Luftschadstoffgutachten, sowie wasserwirtschaftliche und umweltfachliche Untersuchungen.

Mit diesem ergänzenden Beschluss wird der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vom 28. Juni 2013 zum kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs in Teilen geändert und ergänzt. Soweit der Änderungs- und Ergänzungsbeschluss nicht anderes bestimmt, bleibt der bisherige Planfeststellungsbeschluss aufrechterhalten.

Mitte August 2020 hat der Verkehrsclub Deutschland (VCD) beim Verwaltungsgericht Ansbach Klage gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Sobald die ausführliche Begründung der Klage vorliegt, wird diese von der Regierung von Mittelfranken geprüft. Die Regierung von Mittelfranken wird in ihrer Eigenschaft als Verfahrensführerin SÖR um eine Stellungnahme zur eingereichten Klage bitten. SÖR wird die Klagebegründung dementsprechend analysieren und bewerten. Die daraus folgende Einschätzung wird dann an die Regierung von Mittelfranken übermittelt.

Die Umweltverträglichkeitsstudie

SÖR hatte vorsorglich und freiwillig eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) in Auftrag gegeben. Ihre Aufgabe ist in § 3 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) festgeschrieben: Sie dient der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter mit dem Ziel, eine wirksame Umweltvorsorge zu ermöglichen. Dabei wird die Öffentlichkeit beteiligt.

Die Schutzgüter gemäß § 2 Abs. 1 UVPG sind: Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit; Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt; Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft; Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter;
Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern.

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