In der Saarbrückener Straße gilt ab Mitte Februar Tempo 30 für den motorisierten Verkehr. Die Regelung greift für die gesamte Dauer der Sanierungsarbeiten an den Hafenbrücken, also bis voraussichtlich Ende des Jahres 2030.
Lärmtechnische Untersuchungen
Im Zusammenhang mit den Brückenbauarbeiten ist im Umfeld mit zusätzlichen Verkehrsbewegungen zu rechnen. Davon ist auch die Saarbrückener Straße betroffen. Die Straße verläuft mitten durch ein Wohngebiet. Durch das höhere Verkehrsaufkommen kommt es zu einer zusätzlichen Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner. Lärmtechnische Untersuchungen von Sör zeigen, dass der bauzeitlich bedingte Verkehr zu einer Erhöhung des berechneten Beurteilungspegels um mindestens drei Dezibel führt.
Verkehrsbelastung reduzieren
Mit der Einführung von Tempo 30 soll die Belastung durch den Verkehr reduziert werden. Gleichzeitig möchte SÖR die Verkehrsteilnehmenden dazu ermutigen, die empfohlenen Strecken außerhalb der Saarbrückener Straße zu nutzen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist geeignet und erforderlich, um den Verkehrslärm zu senken und die Situation für die Menschen im Viertel spürbar zu verbessern.
Schutz vor zusätzlichem Lärm
Der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor zusätzlichem Lärm wiegt dabei schwerer als eine mögliche geringfügige Beeinträchtigung des Verkehrsflusses. SÖR bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis und darum, die neue Regelung zu beachten

