Nuernberg, 26. September 2008: Kettensteg

Servicebetrieb Öffentlicher Raum

Sanierung des Restaurants am nördlichen Kettensteg: Weg zur Hallerwiese muss gesperrt werden

Das Restaurant am nördlichen Kettensteg wird in den kommenden Monaten umfassend saniert. Im Zuge der Arbeiten müssen auch Aufgrabungen vor dem Gebäude durchgeführt sowie Lagerflächen für Material und Maschinen eingerichtet werden. Daher ist die direkte Verbindung von der Altstadt zur Hallerwiese ab Montag, 3. November 2025, für den Geh- und Radverkehr vollständig gesperrt. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis April 2026, nachdem die Belagsflächen wiederhergestellt und die Baustelleneinrichtung abgebaut sind.

Hallertörlein am Grünen Turm, Bild © André Winkel / Stadt Nürnberg
Die Sperrung dauert voraussichtlich bis April 2026, sobald die Belagsflächen wiederhergestellt und die Baustelleneinrichtung abgebaut sind.

Baustelleneinrichtung und Umleitungen

Die Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich auf dem westlichen Maxplatz, wodurch der Durchgang am Grünen Turm nicht passierbar ist. Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) hat vor Ort eine Umleitungsstrecke für den Radverkehr ausgeschildert:

  • Radfahrende nutzen den Übergang südlich der Straßenbahnhaltestelle Hallertor, überqueren den Neutorgraben und gelangen nach rund 25 Metern in Richtung Neutor auf einen Weg, der zur Hallerwiese führt. Die Umleitung gilt in beide Fahrtrichtungen.
  • Alternativ kann die Baustelle auch großräumig zwischen Weintraubengasse und Großweidenmühlstraße über folgende Strecke umfahren werden: Großweidenmühlsteg – Kleinweidenmühle – Praterstraße – Kontumazgarten – Untere Kreuzgasse – Maxbrücke – Maxplatz. Diese Streckenführung gilt in beide Richtungen und hat für Radfahrende den Vorteil, dass der verkehrsreiche Altstadtring durch die Unterführung an der südlichen Hallertorbrücke gequert und nicht überquert werden muss.
Radfahrende nutzen den Übergang südlich der Straßenbahnhaltestelle Hallertor, überqueren den Neutorgraben und gelangen nach rund 25 Metern in Richtung Neutor auf einen Weg, der zur Hallerwiese führt. Die Umleitung gilt in beide Fahrtrichtungen., Bild © Geobasisdaten: © Stadt Nürnberg, Geo und © Bayerische Vermessungsverwaltung
Radfahrende nutzen den Übergang südlich der Straßenbahnhaltestelle Hallertor, überqueren den Neutorgraben und gelangen nach rund 25 Metern in Richtung Neutor auf einen Weg, der zur Hallerwiese führt. Die Umleitung gilt in beide Fahrtrichtungen.
Umleitung gilt in beide Fahrtrichtungen: Großweidenmühlsteg – Kleinweidenmühle – Praterstraße – Kontumazgarten – Untere Kreuzgasse – Maxbrücke – Maxplatz., Bild © Geobasisdaten: © Stadt Nürnberg, Geo und © Bayerische Vermessungsverwaltung
Diese Streckenführung gilt in beide Richtungen und hat für Radfahrende den Vorteil, dass der verkehrsreiche Altstadtring durch die Unterführung an der südlichen Hallertorbrücke nicht überquert werden muss. Darüber hinaus sind am Maxplatz in Richtung Innenstadt, auf Höhe der Weißgerbergasse, vier Parkplätze für die Dauer der Arbeiten gesperrt.

Fußgängerverkehr und Kettensteg

Fußgängerinnen und Fußgänger können von der Straße Am Hallertor den Treppenabgang zum Hallertürlein nutzen. Von dort führt die Unterführung unter der Hallertorbrücke direkt zur Hallerwiese. Das Pegnitzufer bleibt erreichbar.

Der südliche Kettensteg ist aufgrund von Sanierungsarbeiten noch bis Anfang November 2025 gesperrt. Der Zugang von der nördlichen Seite bleibt bis zur Pegnitzinsel möglich und erfolgt über den Nägeleinsplatz sowie die Fläche des ehemaligen Biergartens. Um den Höhenversatz zwischen Biergartengelände und Nägeleinsplatz zu überwinden, wird eine provisorische Hilfsbrücke errichtet. Der gesamte Kettensteg ist ab Anfang November 2025 wieder vollständig freigegeben.

Der westliche Maxplatz wurde erst Ende 2022 im Rahmen der Umgestaltung des Nägeleinsplatzes nach rund einjähriger Bauzeit wieder freigegeben. Nach Abschluss der Gebäudesanierung werden die betroffenen Belags- und Grünflächen vollständig wiederhergestellt. Die Kosten für die Wiederherstellung trägt der Eigentümer des Anwesens.