Neue Leitlinien zu Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfen und Aktionsflächen

Leitlinien zur Bewertung der Nürnberger Spielflächen

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familie – Jugendamt und der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) schreiben aktuell gemeinsam die Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ fort. Als erster großer Meilenstein wurden in diesem Projekt Leitlinien zur Bewertung der Nürnberger Spielflächen formuliert.


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Elisabeth Ries und Christian Vogel

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Bürgermeister und Erster SÖR-Werkleiter, Christian Vogel, und die Referentin für Jugend, Familie und Soziales in Nürnberg, Elisabeth Ries, stellten die umfassenden Standards zu Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfen und Aktionsflächen am Dienstag, 13. September 2022, vor.


Standards setzen für künftige Spielflächenplanungen

Die neuen „Leitlinien für Inklusion und Qualität“ gemäß DIN 18034 („Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“) erläutern durch Leitideen, Skizzen und Fallbeispiele die künftigen Anforderungen dieser DIN an Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen. Damit dienen sie als konkret nutzbarer Leitfaden und setzen Standards für künftige Spielflächenplanungen. Die Leitlinien wurden im Sör-Werkausschuss am Mittwoch, 21. September, sowie im Jugendhilfeausschuss am Donnerstag, 29. September, zum Beschluss vorgelegt und bewilligt. Nun stellt die Stadt Nürnberg die neuen Leitlinien online auch für andere Kommunen sowie Planerinnen und Planer zur Verfügung, so dass sie künftig bundesweit als Vorbild dienen können.


Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes

Die DIN 18034 ist Grundlage für die Spielflächenplanung. 2020 wurde zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes auch der Themenbereich Inklusion verbindlich in die Norm mit aufgenommen. Damit wurden neue Maßstäbe und Anforderungen beschrieben, die die Stadt Nürnberg nun als erste Kommune in dieser Ausführlichkeit ausformuliert. Die neuen Leitlinien greifen die DIN 18034 auf und definieren klare Zielvorgaben für Qualität und Inklusion, sie stellen einen Ideenpool und eine Hilfestellung für Planende dar. Es gilt: nicht mehr „Integration“, sondern „Inklusion“.


Qualität und Inklusion wird überprüfbar

Durch die Anwendung definierter Prüf-Matrizen werden Qualität und Inklusion auf den Flächen überprüfbar. Mit diesem Ansatz knüpft Nürnberg an „Miteinander Spielen“, die bisherigen Leitlinien für die Integration von Kindern mit Einschränkungen auf Spielplätzen in Nürnberg von 2003, an.

Beispiele anhand eines Musterspielplatzes

Inklusion Spielplatz Grafik Beispiel Qualität

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Der hier dargestellte Spielplatz ist ein exemplarisches Fallbeispiel. Es handelt sich um einen mittelgroßen Spielplatz mit zwei Zugängen, einer davon mit Stufen. Es gibt Bereiche zum Klettern, Sandspielen und Rutschen sowie Aufenthaltsbereiche.

Qualität am Beispiel der Erlebniseigenschaften

Der hier dargestellte Musterspielplatz hat für alle Nutzerinnen und Nutzer ein vielfältiges Angebot: Anregung von Kreativität, Natur- und Sinneserfahrungen machen, Menschen treffen, Ausruhen und vieles mehr.

Kreativität, Natur- und Sinneserfahrung

Erlebnis
Kreatives Spielen
Raum für freies Spiel
Sinneserfahrungen
Naturerfahrung
Spielen mit Wasser

Bewegungserfahrung

Spieleinbauten
Bewegungsförderung
Risiken und Herausforderungen

Soziale Aspekte und Aufenthaltsqualität

Kommunikation und Begegnungsmöglichkeiten
Rückzugsmöglichkeiten und Einzelspiel
Einsehbarkeiten
Sonne und Schatten


Inklusion am Beispiel der Erreichbarkeit

A

2-Wege-Prinzip

Es ist möglich den Spielplatz barrierefrei zu betreten, die Spielstation und das Spielgerät barrierefrei zu erreichen.
Eingang 1 ist schwellenfrei und in ausreichender Breite ausgeführt.
Eingang 2 ist durch Stufen nicht barrierefrei zugänglich. Durch Eingang 1 ist jedoch die Zugänglichkeit für alle gewährleistet.

B

2-Sinne-Prinzip

Es ist möglich den Zugang des Spielplatzes mit zwei übersteuerten Sinnen (z.B. Tasten/Fühlen und Sehen) zu finden, die Spielstationen zu erreichen und sich zum und im Spielgerät zu orientieren.
Der komplette Weg ist durchgängig berollbar, in ausreichender Breite ausgeführt und weist keine auffälligen Steigungen/Gefälle auf.

C

Leitsystem

Am Spielplatz ist ein einheitliches Leitsystem zur verbesserten übergeordneten Orientierung vorhanden.
Sämtliche Rasen-, Holzhäcksel- und Pflasterflächen sind gut berollbar. Lediglich die Sandfläche kann nicht befahren werden. Hier wird jedoch durch die angelagerten Podeste und die Sitzmauer eine Möglichkeit zur Teilhabe geschaffen. In Station 1 kann sogar zum Teil durch eine Rampe (mit höherer Steigung) in das Spielgerät gefahren werden. Die Seilbahn verfügt ebenfalls über eine Rampe mit höherer Steigung.


Bei allen Spielplätzen, die jetzt und zukünftig geplant werden, werden die neuen Kriterien für Planung und Bau berücksichtigt.

Derzeit gibt es 466 Spielplätze und Bewegungsparks in Nürnberg, dazu zählen öffentliche Spielflächen, Spielplätze in Kleingartenanlagen und Spielplätze in Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen oder anderen städtischen Orten, die zum Teil auch öffentlich zugänglich sind. Bei allen Spielplätzen, die jetzt und zukünftig geplant werden, werden die neuen Kriterien für Planung und Bau berücksichtigt. Die Kosten dafür werden aus den üblichen Pauschalen finanziert. Jährlich werden drei bis sieben Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen komplett saniert, dazu kommen ein bis drei Neuanlagen. Grundsätzlich gilt, dass auch zukünftig alle Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen in Beteiligungsverfahren gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern entwickelt werden. Die Kinder- und Jugendbeteiligung bleibt also unverändert wichtiges Kriterium und Grundlage der Planungen. Die Leitlinien bilden den Rahmen, die Beteiligung zeigt die Richtung und bestimmt die Inhalte.


Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Diese Maßnahme leistet einen wichtigen Beitrag, Nürnberg schrittweise inklusiver zu gestalten. Sie ist Teil des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Den Ersten Aktionsplan hat der Nürnberger Stadtrat im Dezember 2021 einstimmig beschlossen. Um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in Nürnberg zu verwirklichen, wurden und werden umfangreiche Maßnahmen entwickelt und umgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie unter

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