Kreuzungssperrung Bauvereinstraße / Georg-Strobel-Straße: Mängelbeseitigung und Anpassungen

07. & 08.03.2022: Abschließende Vollsperrung der Kreuzung Bauvereinstraße / Georg-Strobel-Straße

Am Montag und Dienstag, 7. und 8. März 2022, musste die Kreuzung Bauvereinstraße / Georg-Strobel-Straße erneut für Straßenbauarbeiten gesperrt werden.

Es erfolgte eine weitere Mängelbeseitigung im Nachgang zum bereits erfolgten Kreuzungsumbau: In der Mitte der Kreuzung wurden die Schieberkappen neu gesetzt, in der Fläche wurden die gesamten Fugen nachgesandet.

09.03.2022: Nachbesserung an der Kreuzung Wöhrder Talübergang / Bartholomäusstraße

Ab Mittwoch, 9. März 2022, wurde zusätzlich die Kreuzung Wöhrder Talübergang / Bartholomäusstraße punktuell nachgebessert. Es wurden Mängel an der Zufahrt zum Parkplatz am Wöhrder Talübergang, an der Parkbucht nahe der Einmündung Bartholomäusstraße sowie an Radständern in der Bartholomäusstraße gegenüber der Einmündung Leitzstraße beseitigt.

Wir bitten alle Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die durch die Straßenbauarbeiten in Wöhrd beeinträchtigt waren, um Nachsicht für die lange Dauer der Baustelle.



Mängelbeseitigung und Anpassungen

An der gesamten Kreuzung musste unter anderem falsch eingebautes Straßenpflaster ausgetauscht werden, da dieses den Verkehrsbelastungen vor Ort nicht dauerhaft standgehalten hätte. Die Pflastersteine wurden zum Teil mit Höhenversprüngen verlegt, dabei waren die zulässigen Toleranzen der Höhenabweichung überschritten. Daneben mussten die Rampen auf der Fahrbahn ebenfalls angepasst werden, in diesem Fall erhöht, damit die Verkehrsteilnehmenden im Kreuzungsbereich die Geschwindigkeit reduzieren. Schließlich gab es an der Granitrinne am Straßenrand einen zu hohen Überstand der Pflasterdecke und in der Fläche wurde teilweise der erforderliche Fugenabstand nicht eingehalten.

Ursprünglich sollten die Arbeiten bereits Anfang Dezember 2021 abgeschlossen und die Kreuzung wieder passierbar sein.

Die Mängel und notwendige Anpassungen wurden bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellt. Eine sofortige Ausführung der Ausbesserungen war jedoch aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Deswegen konnten die Arbeiten erst ab November 2021 stattfinden. Der Gesamtaufwand der Arbeiten beträgt knapp 60 000 Euro. SÖR übernimmt davon einen Kostenanteil in Höhe von 18 000 Euro für die Anpassungen, die übrigen Mängelbeseitigungskosten von rund 40 000 Euro trägt die Baufirma.


Hintergrund

Die Sanierung des Gebiets lief seit Juli 2020. Sie umfasste zum einen Sanierung und Umbau der Kreuzung Wöhrder Talübergang / Bartholomäusstraße / Bauvereinstraße, zum anderen die Sanierung der Bartholomäusstraße bis zur Einmündung der Deichslerstraße / Veilhofstraße sowie an der Kreuzung Bartholomäusstraße / Hohfederstraße. Dazu kam der Neubau der notwendigen Entwässerungsanlagen sowie von zwei Verkehrsinseln, von Parkstreifen und vor allem von Geh- / Radwegen.

Und nicht zuletzt wurde hier im Anschluss an die Sanierung der Adenauerbrücke Ende 2020 das Angebot für Fahrradfahrer und -fahrerinnen auf der Adenauerbrücke, im südlichen Abschnitt der Wassertorstraße und im Wöhrder Talübergang erweitert und verbessert. Mit der Markierung der Radstreifen auf dem Wöhrder Talübergang ist nun eine wichtige Lücke im Radwegenetz für diejenigen geschlossen, die von der Sulzbacher Straße in Richtung Dürrenhofstraße und Bahnhofstraße fahren möchten.

Durch die Einführung der Zweibahnregelung in der Bauvereinstraße und der Bartholomäusstraße sowie die Einführung bzw. Ausweitung der Tempo-30-Regelung in beiden Straßen kommt es schließlich zu einer Verkehrsberuhigung in diesem Gebiet. Dadurch reduzieren sich auch die Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern auf dem Gehweg.


Förderung

Die ursprüngliche Maßnahme wurde gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Sie wird im Rahmen der Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie) durch den Projektträger Jülich betreut.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken eine breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab, von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt so zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei.

Für die Abwicklung des Projektes wurde vom Projektträger Jülich, der das Förderprogramm für das Bundesumweltministerium umsetzt, ein Bewilligungszeitraum vom 01.06.2020 bis 31.05.2022 unter dem Förderkennzeichen 03K13784 festgelegt.


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