Nuernberg, 26. September 2008: Kettensteg

Servicebetrieb Öffentlicher Raum

Winterdienst

Die Einsatzfahrzeuge sind bereit für den Winterdienst., Bild © Christine Dierenbach

Fakten zum Winterdienst

SÖR:

  • räumt ca. 3.600 Kilometer Straßen
  • streut 2.800 Kilometer Straßen
  • sichert 6.100 Fußgängerüberwege
  • sichert rund 300 Kilometer Geh- und Radwege

Für den Einsatz stehen zur Verfügung:

  • 201 Einsatzfahrzeuge, davon 41 Großfahrzeuge und 160 Kleinfahrzeuge
  • 390 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • 22 Stunden einsatzbereit, im Zweischichtbetrieb

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

welche Ausmaße der Winter annehmen und welche Verkehrsbehinderungen er mit sich bringen wird, ist nicht vorhersehbar. Sicher wird es wieder Behinderungen durch Glätte und Schnee geben. Solche Einschränkungen und Unannehmlichkeiten sind – je nach Wetterlage – nicht vermeidbar.

Die rechtzeitige und ausreichende Vorbereitung auf die winterlichen Straßenverhältnisse hilft, Unfallgefahren zu verringern und die Unannehmlichkeiten des Winters in der Stadt zu mildern. Gefordert sind hier vor allem die Haus- und Grundbesitzerinnen und -besitzer sowie die Stadt Nürnberg, ihren Pflichten im Winterdienst zuverlässig zu erfüllen. Alle sollten bedenken, dass Verkehrsbehinderungen selbst bei perfektem Winterdienst auftreten können. Jeder ist gut beraten, wenn er in dieser Jahreszeit mehr Zeit als sonst für Wege einplant.

Autofahrerinnen und Autofahrer müssen ihre Fahrzeuge wintergerecht ausrüsten. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen verpflichtend.

Die Folgen von Wintereinbrüchen lassen sich am besten dadurch mildern, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich der Situation anpassen und sich partnerschaftlich verhalten.

Dieser Bürgerbrief ist als Information für Sie gedacht. Er zeigt Ihnen, was öffentliche Stellen im Winterdienst leisten und welche Aufgaben und Pflichten von den Anliegern bzw. den Grund- und Hausbesitzerinnen und -besitzern erfüllt werden müssen. Nur gemeinsam können wir im Winter sichere Straßen und Wege, die ohne erhebliche Unfallgefahren genutzt werden können, gewährleisten.

Winterdienst auf Fahrbahnen

Städtische Räumfahrzeuge des Winterdiensts im Einsatz © Christine Dierenbach / Stadt Nürnberg

Weil Sicherheit oberste Priorität hat, wird auf den Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen mit Streusalz gegen Schnee- und Eisglätte vorgegangen. Das dient am effektivsten der Verkehrssicherheit. Wie in vielen anderen deutschen Städten auch, wird in Nürnberg von der Stadt ein „differenzierter Winterdienst“ praktiziert, der auf den folgenden kurzen Nenner gebracht werden kann: So wenig Streusalz wie möglich, aber so viel wie nötig.

Das heißt im Einzelnen:
Die Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen, also Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr oder hohem Verkehrsaufkommen und gefährlichen Straßenabschnitten sowie Fußgängerüberwegen, werden vorrangig geräumt und mit Salz gestreut.

Bei größeren Schneehöhen sowie tiefen Temperaturen sinkt die Räumleistung erfahrungsgemäß stark ab, was dazu führt, dass auch der Verkehr auf den Hauptverkehrsstraßen beeinträchtigt sein kann. Das gilt vor allem auch, wenn der Räum- und Streueinsatz mit dem Berufsverkehr zusammenfällt und die Winterdienstfahrzeuge dadurch behindert werden.

Die Fahrbahnen aller anderen Straßen räumt und streut SÖR in der Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung, der vorhandenen Räumkapazitäten und der örtlichen Verhältnisse.

Die Fahrbahnen der Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung, also in Wohngebieten und Tempo-30-Zonen, werden nicht regelmäßig gestreut.

In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu mehrwöchigen Frostperioden und einer anhaltenden, großflächigen Schneedecke. Dies führte dazu, dass auf den Fahrbahnen der Nebenstraßen durch das Räumen und Streuen mit abstumpfenden
Mitteln allein keine zufriedenstellenden Verkehrsverhältnisse – insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer – geschaffen werden konnten. Der Stadtrat hat dieser Tatsache im Werkausschuss des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg am 09.03.2022 mit einem Beschluss Rechnung getragen und SÖR im Winterdienst ermächtigt, auch in Neben- und Wohnstraßen, insbesondere in verkehrsberuhigten Zonen, auf der Fahrbahn auftauende Streustoffe zu verwenden. Die Entscheidung, wann und wo in diesen Gebieten auftauende Streustoffe eingesetzt werden, liegt bei den jeweiligen Einsatzleitungen.

Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sollten sich darauf einstellen, dass beim Auftreten von Eisglätte oder Schneefall während der Nachtzeit kein Räum- oder Streudienst erfolgt. Nach ständiger Rechtsprechung der Gerichte sind in dieser Zeit weder die öffentlichen Stellen noch die Anlieger zum Winterdienst verpflichtet.

Eine vollständige Liste der regelmäßig geräumten und gestreuten Straßen finden Sie dem aktuellen Bürgerbrief zum Winterdienst entnehmen.

In erster Linie werden die Hauptverkehrsstraßen geräumt. Dann kommen in zweiter und dritter Priorität auch die Nebenstraßen hinzu. Die folgende Karte als pdf zeigt Ihnen, welche Straßen in erster (rot) Priorität und welche in zweiter (blau) geräumt werden.

Radfahren im Winter

Radfahrer auf einem verschneiten Radweg im Winter. © GUEVEN PURTUL / AdobeStock

Auch im Winter werden viele Radstrecken regelmäßig von Radfahrenden genutzt. Die Stadt bemüht sich, diese Wege im Rahmen ihrer Kapazitäten möglichst schnell zu räumen und zu streuen.

Einige markierte Radwege, die direkt auf der Fahrbahn verlaufen, können bei größeren Schneemengen jedoch nicht geräumt werden, da der von der Fahrbahn geschobene Schnee dort abgelagert werden muss.

Ein Teil der Radwege wird inzwischen im Rahmen eigener Radwegetouren mit auftauenden Streustoffen gesichert, um eine möglichst hohe Befahrbarkeit zu gewährleisten. Ausgenommen sind Radwege in Grünanlagen, die naturschutzfachlich geschützte Bereiche berühren. Auf den dort für die Wintersicherung priorisierten Wegen werden weiterhin abstumpfende Streustoffe eingesetzt.

Welche Radrouten im Winter in welcher Sicherungsstufe gesichert werden, können Sie dem untenstehenden Link entnehmen.

Winterdienst in Grünanlagen

In den Grünanlagen werden von der Stadt nur wichtige Wegeverbindungen geräumt und gestreut. Alle übrigen Wege werden bei Schnee- und Eisglätte nicht gesichert, wie in der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen – der sogenannten
Grünanlagensatzung – festgelegt. Die Benutzung der Grünanlagen einschließlich ihrer Verkehrswege erfolgt daher auf eigene Gefahr.

Private Räum- und Streupflicht

Person schippt mit einer Schneeschaufel den Gehweg frei. © www.aktive-rentner.de / pixelio.de

Räumen und Streuen auf öffentlichen Gehwegen ist Anliegerpflicht – überall im Stadtgebiet. Selbst wenn Grünstreifen oder Gräben das Grundstück vom öffentlichen Gehweg trennen, besteht Räum- und Streupflicht für den Anlieger entlang seines Grundstücks.

Die öffentlichen Gehwege müssen auf der ganzen Länge bei Schneefall oder Glatteis von 7 bis 20 Uhr, wenn nötig auch mehrmals am Tag, geräumt und gestreut werden. Wenn Gehwege so breit geräumt und gestreut werden, wie es dem Fußgängerverkehr entspricht, ist die Anliegerpflicht erfüllt. Dabei müssen Fußgängerüberwege (Wege zum Überqueren von Fahrbahnen) ungehindert nutzbar sein.

Abgeschobene Schnee- und Eismengen sollen am Rand des Gehwegs so gelagert werden, dass Fußgängerinnen und Fußgänger weiterhin ungehindert passieren können. Notfalls dürfen Schnee und Eis auch am Fahrbahnrand abgelagert werden.
Straßenrinnen, Regeneinläufe sowie gegebenenfalls vorhandene Fahrradwege müssen unbedingt freigehalten werden. Denken Sie bei der Ablagerung von Schnee daran, an den notwendigen Stellen Durchgänge zu schaffen – etwa bei abgesenkten Bordsteinen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer.

Tipps und Details zur Räumpflicht finden Sie im Flyer "Sicher durch den Winter".

Bei öffentlichen Straßen, auf denen keine Gehwege ausgewiesen sind, oder bei Straßen mit nur einseitigem Fußweg muss der Straßenrand als Gehweg freigehalten werden – und zwar in folgender Breite: etwa ein Meter bei Ortsstraßen mit normalem, unbeschränktem Fahrverkehr und etwa zwei Meter bei Fußgängerzonen mit beschränktem Fahrverkehr.

An Gehwegen vor Haltestellen des öffentlichen Omnibusverkehrs darf nicht unmittelbar an der Grundstücksgrenze oder in der Gehwegmitte geräumt und gestreut werden. Stattdessen muss – damit die Fahrgäste den Omnibus auch erreichen können – am
Fahrbahnrand für Fußgängerinnen und Fußgänger geräumt und gestreut werden. Schnee und Eis dürfen in diesem Fall nicht zur Fahrbahn hingelagert werden, sondern müssen zur Hausseite beziehungsweise zur Grundstücksgrenze des Anliegers geschoben werden.

Räum- und streupflichtige Anlieger dürfen aus Gründen des Umweltschutzes auf öffentlichen Gehwegen kein Streusalz verwenden. In Ausnahmefällen ist bei Glättegefahr an besonders gefährlichen Stellen (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) das Aufbringen von auftauenden Mitteln zulässig. Aus ökologischer Sicht sollte auch auf Privatgrund und Privatwegen auf den Einsatz von Salz verzichtet werden. Verwendet werden dürfen nur Streumittel, die eine nachhaltige abstumpfende Wirkung versprechen, wie Sand, Split oder Granulat. Bitte beschaffen Sie sich rechtzeitig vor Winterbeginn geeignetes Streugut!

Die im öffentlichen Raum aufgestellten Streugutkästen stehen ausschließlich dem städtischen Winterdienst zur Verfügung. Nur so kann die Stadt die Erfüllung ihrer eigenen gesetzlichen Sicherungsverpflichtungen gewährleisten. Bürgerinnen und Bürger können Streugut in haushaltsüblichen Mengen bei den vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) betriebenen Wertstoffhöfen und den SÖR-Betriebshöfen in der Großreuther Straße 117 sowie der Donaustraße 90 zu den üblichen Öffnungszeiten erhalten. Geöffnet ist Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und am Freitag von 7 bis 12 Uhr.

Eingeschränkter Winterdienst auf Treppen

Keinen Winterdienst gibt es hingegen in Treppenanlagen oder auf Treppen, die über einen geringfügig längeren Weg umgangen werden können. Im Vergleich zu einer Straße oder einem Gehweg ist der Aufwand, eine Treppe zu räumen, ungleich höher und zeitaufwändiger. Alle vom Winterdienst ausgenommenen Treppen werden mit rotweißen Absperrschranken abgesperrt und mit einem Schild mit der Aufschrift „Kein Winterdienst“ gekennzeichnet. Die Treppen können dann nicht mehr genutzt werden.

Absperrschranken nicht eigenmächtig verstellen

Die Absperrschranken bleiben den ganzen Winter über bis Anfang April stehen und werden auch in längeren frostfreien Phasen nicht abgebaut. Die Absperrschranken dürfen nicht eigenmächtig verstellt werden, um sich einen Zugang zu den abgesperrten Treppen zu verschaffen und den Weg in gewohnter Weise zu nutzen. Die Maßnahme dient der allgemeinen Verkehrssicherheit. SÖR bittet alle Bürgerinnen und Bürger für eventuell längere Wegstrecken um Verständnis.

Einfahrten und Standplätze für Müllbehälter

Damit die Müllabfuhr reibungslos ihre Arbeit verrichten kann, ist es nötig, die Zugänge zu den Standplätzen der Müllbehälter regelmäßig von Schnee zu befreien und eisfrei zu halten. Sollten es städtische Räumfahrzeuge im Einzelfall nicht vermeiden können, Einfahrten und Durchgänge wieder zuzuschieben, werden die Anlieger gebeten, diese erneut freizuräumen.

Fragen zum Wintrdienst

Servicetelefon

0911 / 231-7637<tel:09112317637>

Weitere Informationen zur Wintersicherung finden Sie im Faltblatt „Winterdienst – Sicher durch den Winter“.