Genehmigungen für Baustellen

Allgemeine Informationen

Bau- und Arbeitsstellen sperren evtl. öffentliche Flächen für andere Personen. Öffentliche Verkehrsflächen sind gewidmete Straßen, Wege und Plätze und deren Begleitgrün. In diesen Fällen muss eine Sondernutzung genehmigt werden.

Einen Erstantrag, einen Verlängerungsantrag sowie eine Meldung zum vereinfachten Verfahren können Sie mit Hilfe eines webbasierten Assistenten online bei SÖR einreichen. Auch für den Antrag auf vereinfachtes Verfahren ist dies nach vorheriger Rücksprache mit SÖR möglich.



FAQs

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragsstellung?

- Beanspruchte Flächen: In diese Pläne sind alle benötigten Flächen mit ihren Umrissen einzuzeichnen (nicht mit Textmarker). Flächenanteile, die gefräst oder aufgegraben werden, sowie Halteverbote sind zusätzlich hervorzuheben.

- Personenbezogene Behinderten- oder Bewohnerparkplätze: Befinden sich im Baufeld ausgewiesene Behinderten- oder Bewohnerparkplätze, sind diese im Antragslageplan zu vermerken.

- Übersichtslageplan: Ist aufgrund der besonderen topographischen Verhältnisse keine eindeutige Lagebestimmung der geplanten Arbeitsstelle möglich (etwa kleine Aufgrabung im Bereich eines Feldwegs), ist ein zusätzlicher Übersichtsplan erforderlich.

- Zusätzliche Informationen: Hilfreiche Informationen, die über die erforderlichen Mindestdaten der Antragsformulare hinausgehen, können jederzeit im Antragslageplan vermerkt werden.

- NUR bei Onlineantrag: ggf. Vollmacht des Bauherrn für die Abgabe von Sondernutzungsanträgen

- Lageplan (auf Basis der amtlichen Stadtgrundkarte) in einem geeigneten Maßstab, vorzugsweise 1:1000 oder 1:500. Für Planauszüge zur Antragstellung können Sie den kostenlosen Service vom Geoportal der Stadt Nürnberg verwenden. Wählen Sie unter der Rubrik Themen -->Hintergrundkarten bitte ausschließlich die Stadtkarte grau oder farbig aus. Unter der Rubrik Werkzeuge haben Sie die Möglichkeit, die beanspruchten Flächen direkt einzutragen, Text hinzuzufügen und den Lageplan auszudrucken.

- Es ist ein Nachweis über die erforderlichen Fachkenntnisse nach dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) vorzulegen.

Was kostet die Genehmigung?

Für die Genehmigung der Sondernutzung fallen Gebühren an. Ebenso werden Gebühren für die verkehrsrechtliche Anordnung erhoben.

Woher weiß ich, ob ich eine Genehmigung brauche?

Für alle öffentlichen Flächen wird eine Genehmigung benötigt, unabhängig davon, ob sie öffentlich (gewidmet) sind oder ob sie im Privateigentum liegen, aber uneingeschränkt der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Was ist, wenn meine Baustelle auch andere Betriebe oder Einrichtungen betrifft? – Leitungsauskunft / Instruktionsverfahren

Bei Sondernutzungen mit Aufgrabungen ist grundsätzlich vorab eine Leitungsauskunft durchzuführen. Beim Neu- und Umbau von Anlagen (z. B. Ver- und Entsorgungsleitungen) ist zusätzlich ein Instruktionsverfahren durchzuführen.

Was passiert nach der Antragsstellung? - Zustellung der Genehmigung

Grundsätzlich werden die Genehmigungsdokumente per E-Mail versandt.

Alternativ können Sie sich die Genehmigung per Post zusenden lassen oder persönlich abholen.

Sollte eine persönliche Abholung der Unterlagen bevorzugt werden, können alle Genehmigungen, die zur Abholung bereit liegen, online über den untenstehenden Link nach Straßennamen abgefragt und zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.


Möglichkeit 1 der Antragstellung: online, schnell und sicher.

Online-Anträge:


Möglichkeit 2 der Antragstellung: online ausfüllen, ausdrucken und per Post schicken / vor Ort beantragen (Verlängerungsanträge auch per Fax möglich)

Anträge:

Der vollständig ausgefüllte Erstantrag oder der Antrag auf vereinfachtes Verfahren sowie eine Verlängerung kann auch im Original mit Lageplan bei SÖR persönlich abgegeben (Sulzbacher Straße 2-6, Zimmer 003/EG) oder per Post zugesandt werden. Eine Beantragung per E-Mail ist leider nicht möglich.

Verlängerungen und Meldungen zum vereinfachten Verfahren können mit dem Druck-Formular auch per Fax beantragt werden.

Häufig nachgefragt

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