Nuernberg, 26. September 2008: Kettensteg

Servicebetrieb Öffentlicher Raum


Genehmigungen für Baustellen

Allgemeine Informationen

Bau- und Arbeitsstellen sperren evtl. öffentliche Flächen für andere Personen. Öffentliche Verkehrsflächen sind gewidmete Straßen, Wege und Plätze und deren Begleitgrün. In diesen Fällen muss eine Sondernutzung (SoNu) genehmigt werden, daneben benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO).

Bitte beachten Sie: Bearbeitungszeiten für Verkehrsrechtliche Anordnungen bzw. Sondernutzungen

Kleinere Baumaßnahmen:
Dabei handelt es sich um Maßnahmen
- in Hauptverkehrsstraßen: ohne Eingriff in die Fahrbahn
- in Nebenstraßen: mit Eingriff in die Fahrbahn, allerdings ohne Aufgrabung bzw. ohne Vollsperrung
Der Fuß- und Radverkehr kann auf der verbleibenden Restbreite des Geh- oder Radweges verkehrssicher geführt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit bis zu vier (4) Wochen.

Größere Baumaßnahmen:
Bei diesen Maßnahmen übersteigt der Umfang den der kleineren Maßnahmen. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit zehn (10) Wochen.

Fragen zur Bearbeitungszeit bzw. zum Bearbeitungsstand eines Antrag können unter Angabe der Örtlichkeit und der Antragsnummer (sofern bekannt) per E-Mail an SoeR-3-SW-1@stadt.nuernberg.de gestellt werden.

  1. Sie reichen den Antrag für eine einzelne Baumaßnahme spätestens 4 bis 6 Wochen vor dem geplanten Beginn ein.
  2. Innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen wird die VRAO erteilt.
  3. Sie können mit der jeweiligen Baumaßnahme beginnen.

  1. Sie beantragen eine Jahresgenehmigung für das gesamte Stadtgebiet.
  2. Nachdem Sie die Jahresgenehmigung erhalten haben, müssen Sie die einzelnen Baumaßnahmen als Meldungen zur Jahresgenehmigung bei der Verkehrsbehörde der Stadt Nürnberg (SÖR/3-SW) einreichen. Dies müssen Sie mindestens 1 Woche vor geplantem Beginn der Maßnahme machen.
  3. Innerhalb weniger Tage wird die VRAO erteilt.
  4. Sie können mit der jeweiligen Baumaßnahme beginnen.

  • bei standardmäßigen Tätigkeiten, die mit einem Regelplan abgedeckt werden können;
  • bei Aufgrabungen von unter 5 Quadratmetern;
  • wenn die Aufgrabungen nur in Nebenstraßen und Nebenflächen von Hauptverkehrsstraßen erfolgen;
  • wenn es keine Maßnahmen im Kreuzungsbereich sind;
  • wenn es sich um Pflegemaßnahmen und Unterhaltsmaßnahmen im Auftrag der Stadt Nürnberg handelt;
  • wenn die Dauer der Genehmigung von Kleinaufgrabungen höchstens 4 Wochen beträgt;
  • wenn es sich um Arbeitsstellen von kürzerer Dauer handelt;
  • wenn es sich um Arbeitsstellen ohne größere Verkehrseinschränkungen in Hauptverkehrsstraßen handelt;
  • nach vorheriger Abstimmung mit der Verkehrsbehörde der Stadt Nürnberg (SÖR/3-SW).

  • Beanspruchte Flächen: In diese Pläne sind alle benötigten Flächen mit ihren Umrissen einzuzeichnen (nicht mit Textmarker). Flächenanteile, die gefräst oder aufgegraben werden, sowie Halteverbote sind zusätzlich hervorzuheben.
  • Personenbezogene Behinderten- oder Bewohnerparkplätze: Befinden sich im Baufeld ausgewiesene Behinderten- oder Bewohnerparkplätze, sind diese im Antragslageplan zu vermerken.
  • Übersichtslageplan: Ist aufgrund der besonderen topographischen Verhältnisse keine eindeutige Lagebestimmung der geplanten Arbeitsstelle möglich (etwa kleine Aufgrabung im Bereich eines Feldwegs), ist ein zusätzlicher Übersichtsplan erforderlich.
  • Zusätzliche Informationen: Hilfreiche Informationen, die über die erforderlichen Mindestdaten der Antragsformulare hinausgehen, können jederzeit im Antragslageplan vermerkt werden.
  • Lageplan (auf Basis der amtlichen Stadtgrundkarte) in einem geeigneten Maßstab, vorzugsweise 1:1000 oder 1:500. Für Planauszüge zur Antragstellung können Sie den kostenlosen Service vom Geoportal der Stadt Nürnberg verwenden. Wählen Sie unter der Rubrik Themen --> Hintergrundkarten bitte ausschließlich die Stadtkarte grau oder farbig aus. Unter der Rubrik Werkzeuge haben Sie die Möglichkeit, die beanspruchten Flächen direkt einzutragen, Text hinzuzufügen und den Lageplan auszudrucken.
  • Sie müssen einen Nachweis über die erforderlichen Fachkenntnisse nach dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) vorlegen.

FAQs

Für die Genehmigung der Sondernutzung fallen Gebühren an. Ebenso werden Gebühren für die verkehrsrechtliche Anordnung erhoben.

Für alle öffentlichen Flächen wird eine Genehmigung benötigt, unabhängig davon, ob sie öffentlich (gewidmet) sind oder ob sie im Privateigentum liegen, aber uneingeschränkt der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Bei Sondernutzungen mit Aufgrabungen ist grundsätzlich vorab eine Leitungsauskunft durchzuführen. Beim Neu- und Umbau von Anlagen (z. B. Ver- und Entsorgungsleitungen) ist zusätzlich ein Instruktionsverfahren durchzuführen.

Grundsätzlich werden die Genehmigungsdokumente per E-Mail versandt.

Alternativ können Sie sich die Genehmigung per Post zusenden lassen oder persönlich abholen.

Sollte eine persönliche Abholung der Unterlagen bevorzugt werden, können alle Genehmigungen, die zur Abholung bereit liegen, online über den untenstehenden Link nach Straßennamen abgefragt und zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.

Wenn öffentliche Verkehrsflächen aufgegraben werden mussten, so ist spätestens vier Wochen nach Beendigung der Baumaßnahme eine Fertigstellungsmeldung an SÖR zu übermitteln.

Sie können den Antrag auf Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung online stellen oder per Post schicken.

Bitte beachten Sie: Online-Assistent notwendig

Um digitale Anträge online und schnell zu erstellen, ist zunächst eine Registrierung beim Online-Assistenten erforderlich. Dabei erhalten Sie eine persönliche B-Nummer, die für alle weiteren Anträge verwendet wird.

Persönliche Abgabe möglich

Der vollständig ausgefüllte Erstantrag oder der Antrag auf vereinfachtes Verfahren sowie eine Verlängerung kann auch im Original mit Lageplan bei SÖR persönlich abgegeben (Sulzbacher Straße 2-6, Zimmer 003/EG) oder per Post zugesandt werden. Eine Beantragung per E-Mail ist leider nicht möglich. Verlängerungen und Meldungen zum vereinfachten Verfahren können mit dem Druck-Formular auch per Fax beantragt werden

  • Kontakt SÖR<https://www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/kontakt.html>