Von einer Tiefbaumaßnahme im öffentlichen Verkehrsraum sind Belange der Stadt Nürnberg, der Ver- und Entsorgungsbetriebe sowie Dritter betroffen. Dazu gehören Leitungen im Erdreich, Anlagen im Umfeld der Baumaßnahme, Stadtgestaltung, Verkehr, Umwelt, Denkmalschutz, Wasserwirtschaft, ÖPNV und weitere.
Zum Schutz dieser Anlagen ist grundsätzlich vor Bauausführung eine Leitungsauskunft durchzuführen.
Beim Neu- und Umbau von Anlagen (z. B. Ver- und Entsorgungsleitungen) ist zusätzlich ein Instruktionsverfahren durchzuführen.
Die untenstehende Beteiligungsliste für Leitungsauskünfte zeigt alle uns bekannten Betriebe, die Leitungen bzw. Anlagen im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Nürnberg besitzen.
Bei geplanten Tiefbaumaßnahmen sind grundsätzlich alle Eigentümer von Leitungen und Anlagen verpflichtet, auf Anfrage Auskunft zu erteilen.
Für die Anfrage werden folgende Angaben / Unterlagen benötigt:
- Kontaktdaten
- aussagekräftiger Lageplan inkl. Darstellung des angefragten Bereichs in einem geeigneten Maßstab, vorzugsweise 1:1000 oder 1:500
