Fahrräder, die nicht mehr fahrtüchtig sind und im öffentlichen Raum abgestellt wurden, sind oft ein Ärgernis. Damit SÖR ein Fahrrad entfernen darf, muss aber ganz klar ersichtlich sein, dass dieses Fahrrad nicht mehr verkehrstauglich ist. Nur "Schrottfahrräder" dürfen entfernt werden. Nur ein fehlender Sattel reicht hier nicht.
Jedes Jahr im Frühjahr startet die NOA (Noris-Arbeit gGmbH) eine großangelegte Aufräumaktion in der Stadt. Zusätzlich wird der SÖR noch nach Bedarf tätig. Bei der Großaktion werden Schrottfahrräder – mit vorheriger Ankündigung – im gesamten Stadtgebiet entfernt. Zuerst werden an den Fahrrädern Hinweiszettel angebracht, die den Besitzer auffordern, das Fahrrad innerhalb von vier Wochen zu entfernen. Die Besitzerin oder der Besitzer kann den Zettel entfernen, wenn sie oder er das Fahrrad noch nutzt. Nach der Frist werden die Fahrräder durch die NOA entfernt.
Was passiert mit den Rädern?
Eingesammelte Räder werden für sechs Wochen eingelagert. In dieser Zeit kann die Eigentümerin / der Eigentümer ihr / sein Fahrrad gegen Nachweis (Kaufbeleg, exakte Beschreibung) kostenlos wieder abholen.
Um Fahrräder, die nicht abgeholt werden, kümmert sich die NOA. Die Räder werden in der gemeinnützigen Fahrradwerkstatt der NOA repariert und fahrbereit gemacht. Anschließend werden die Fahrräder zu günstigen Preisen verkauft.
Möchten Sie ein Schrottfahrrad melden?
Sie erreichen SÖR unter 0911/ 231-7637 oder Sie melden Ihren Fund online über den Mängel-Melder.
Zum Mängel-Melder<https://www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/maengelmelder.html>
Das ist (noch) keine Fahrradleiche. Das Fahrrad ist verrostet, aber fahrtauglich, erkennbar an den aufgepumpten Reifen.