Bitte wählen Sie aus, ob Ihre Baumaßnahme noch bevorsteht oder ob sie bereits abgeschlossen ist.
Bau- und Arbeitsstellen sperren eventuell öffentliche Verkehrsflächen für andere Personen. Öffentliche Verkehrsflächen sind gewidmete Straßen, Wege und Plätze und deren Begleitgrün. Für alle öffentlichen Flächen wird eine Genehmigung benötigt, unabhängig davon, ob sie öffentlich (gewidmet) sind oder ob sie im Privateigentum liegen, aber uneingeschränkt der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Deshalb müssen Sie bei SÖR eine Sondernutzung (SoNu) dieser Flächen und eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) beantragen.
Die Beantragung der Sondernutzung und der VRAO erfolgt bei der Stadt Nürnberg in einem kombinierten Verfahren, so dass keine getrennten Anträge erforderlich sind.
Baumaßnahmen mit Aufgrabung können sein: Entfernen des Straßenoberbaus (zum Beispiel für Pflaster- u. Asphaltarbeiten), Behebung von Störungen (Kabel, Rohre etc.) oder Leitungsverlegungen.
Bitte wählen Sie hier aus, ob die aufgegrabene Fläche GRÖSSER ist als 25 Quadratmeter oder ob sie KLEINER ist als 25 Quadratmeter.
Auch wenn keine Aufgrabung im öffentlichen Bereich stattfindet, müssen Sie trotzdem die Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) und Sondernutzung (SoNu) stellen.
Solche Baumaßnahmen sind zum Beispiel das Aufstellen eines Containers, Gerüstbau, das Lagern von Baumaterial, das Aufstellen eines Autokrans oder ähnliches.
Mussten für Ihre Baumaßnahme öffentliche Verkehrsflächen aufgegraben oder beansprucht werden?
Dann müssen Sie spätestens vier Wochen nach Beendigung der Baumaßnahme eine Fertigstellungsmeldung an SÖR übermitteln.
Bitte füllen Sie die untenstehende Fertigstellungsmeldung aus und unterzeichnen Sie diese. Anschließend übermitteln Sie die Fertigstellungsmeldung an den zuständigen Straßenmeister. Dies kann per Post oder per E-Mail erfolgen.
