Nuernberg, 26. September 2008: Kettensteg

Servicebetrieb Öffentlicher Raum


Die aufgegrabene Fläche Ihrer Baumaßnahme ist größer als 25 Quadratmeter?

Dann benötigen Sie mehrere Genehmigungen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen dürfen.

Leitungsauskunft

Bei Baumaßnahmen mit Aufgrabungen größer als 25 Quadratmeter ist grundsätzlich vorab eine Leitungsauskunft durchzuführen.

Instruktion

Beim Neu- und Umbau von Anlagen (z. B. Ver- und Entsorgungsleitungen) ist zusätzlich ein Instruktionsverfahren durchzuführen. Das Instruktionsverfahren ist auch die Grundlage für eine Zustimmung gemäß TKG (Telekommunikationsgesetz).

Sondernutzung & Verkehrsrechtliche Anordnung

Außerdem benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung (SoNu) und eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO), um die Arbeiten ausführen zu dürfen. Beides erhalten Sie bei SÖR.

Beispielsweise als Glasfaseranbieter? Dann brauchen Sie einen sogenannten TKG-Bescheid, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen dürfen. Hierfür durchlaufen Sie das Verfahren nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG).