Von einer Tiefbaumaßnahme im öffentlichen Verkehrsraum sind Belange der Stadt Nürnberg, der Ver- und Entsorgungsbetriebe sowie Dritter betroffen. Dazu gehören Leitungen im Erdreich, Anlagen im Umfeld der Baumaßnahme, Stadtgestaltung, Verkehr, Umwelt, Denkmalschutz, Wasserwirtschaft, ÖPNV und weitere.
Zum Schutz dieser Anlagen ist grundsätzlich vor Bauausführung eine Leitungsauskunft durchzuführen. Beim Neu- und Umbau von Anlagen (z. B. Ver- und Entsorgungsleitungen) ist zusätzlich ein Instruktionsverfahren durchzuführen.
Mit dem Instruktionsverfahren (Anhörungsverfahren) muss mindestens sechs Wochen vor der Ausführung begonnen werden.
Zentraler Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Nürnberg ist SÖR/V-5/KO. Weitere Betroffene sind vom Veranlasser selbstständig einzubeziehen. Die Beteiligung ist dabei zu protokollieren und bei Aufforderung SÖR/V-5/KO vorzulegen.
Die untenstehende Beteiligungsliste für Instruktionen zeigt alle betroffenen Einrichtungen, Ver- und Entsorgungsbetriebe und städtischen Dienststellen, die über die geplante Baumaßnahme informiert und die um Mitteilung eventueller Belange, Vorbehalte oder Mitverlegungswünsche gebeten werden.
Für die Anfrage werden folgende Angaben / Unterlagen benötigt:
- Veranlasser inkl. Postanschrift
- zentraler Ansprechpartner/-in inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Beschreibung
- evtl. Projektnummer
- genaue Angabe der Ortslage (betroffene Straße(n) inkl. Bereiche)
- geplante Ausführungszeit(en)
- aussagekräftiger Lageplan inkl. Darstellung der geplanten Anlagen in einem geeigneten Maßstab, vorzugsweise 1:1000 oder 1:500
- ggf. weitere für die Instruktion wichtige Informationen zur Baumaßnahme (Detailpläne, Angabe der Tiefe oder Querschnitte, Länge der Aufgrabung, Fotos, Baubeschreibungen…)
