Von einer Tiefbaumaßnahme im öffentlichen Verkehrsraum sind Belange der Stadt Nürnberg, der Ver- und Entsorgungsbetriebe sowie Dritter betroffen. Dazu gehören Leitungen im Erdreich, Anlagen im Umfeld der Baumaßnahme, Stadtgestaltung, Verkehr, Umwelt, Denkmalschutz, Wasserwirtschaft, ÖPNV und weitere.
Zum Schutz dieser Anlagen ist grundsätzlich vor Bauausführung eine Leitungsauskunft durchzuführen. Beim Neu- und Umbau von Anlagen (z. B. Ver- und Entsorgungsleitungen) ist zusätzlich ein Instruktionsverfahren (Anhörungsverfahren) bzw. bei Telekommunikationsleitungen ein Antrag auf Zustimmung gemäß TKG zu beantragen.
Beim Neu- und Umbau von Anlagen (z. B. Ver- und Entsorgungsleitungen) ist zusätzlich zur Leitungsauskunft ein Instruktionsverfahren (Anhörungsverfahren) bzw. bei Telekommunikationsleitungen ein Antrag auf Zustimmung gemäß TKG zu beantragen.
Mit dem Instruktionsverfahren (Anhörungsverfahren) sind die Belange aller Beteiligten abzufragen und zu berücksichtigen. Das Anhörungsverfahren muss rechtzeitig vor der Ausführung der Baumaßnahme begonnen werden.
Ein Antrag auf Zustimmung gemäß TKG ist derzeit formlos zu stellen. Das zugehörige Instruktionsverfahren erfolgt im Zuge des Antrags und muss nicht separat beantragt werden.
Zentraler Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Nürnberg ist SÖR/V-5/KO. Die Anträge sind derzeit formlos zu stellen. Dabei sind die untenstehenden Anforderungen gemäß Anlagen zur Zustimmung nach TKG zu berücksichtigen. Für Instruktionen gelten in Anlehnung weite Teile der Anlage ebenfalls.
Parallel zum Instruktionsverfahren sind Auskünfte weiterer Betroffener vom Antragsteller selbstständig einzuholen. Die Beteiligung ist dabei zu protokollieren und dem Antrag nachzureichen.
Die untenstehende Beteiligungsliste für Instruktionen enthält alle betroffenen Einrichtungen, Ver- und Entsorgungsbetriebe sowie städtischen Dienststellen, die im Rahmen der geplanten Baumaßnahme informiert werden müssen. Diese sind um Mitteilung etwaiger Belange, Vorbehalte oder Mitverlegungswünsche aufzufordern.
Die Stadt Nürnberg stellt über ihr Geoportal einen Stadtplan mit Zeichenfunktion bereit, mit dem die erforderlichen Planvorlagen erstellt werden können.
Für die Anfrage werden folgende Angaben / Unterlagen benötigt:
- Veranlasser inkl. Postanschrift
- zentraler Ansprechpartner/-in inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Beschreibung
- evtl. Projektnummer
- genaue Angabe der Ortslage (betroffene Straße(n) inkl. Bereiche)
- geplante Ausführungszeit(en)
- aussagekräftiger Lageplan inkl. Darstellung der geplanten Anlagen in einem geeigneten Maßstab, vorzugsweise 1:1000 oder 1:500
- ggf. weitere für die Instruktion wichtige Informationen zur Baumaßnahme (Detailpläne, Angabe der Tiefe oder Querschnitte, Länge der Aufgrabung, Fotos, Baubeschreibungen…)
