Nuernberg, 26. September 2008: Kettensteg

Servicebetrieb Öffentlicher Raum


Die aufgegrabene Fläche Ihrer Baumaßnahme ist kleiner als 25 Quadratmeter?

Dann benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung (SoNu) und eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO), um die Arbeiten ausführen zu dürfen. Beides erhalten Sie bei SÖR.

Beispielsweise als Glasfaseranbieter? Dann brauchen Sie einen sogenannten TKG-Bescheid, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen dürfen. Hierfür durchlaufen Sie das Verfahren nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG).