Dann benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung (SoNu) und eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO), um die Arbeiten ausführen zu dürfen. Beides erhalten Sie bei SÖR.
Beispielsweise als Glasfaseranbieter? Dann brauchen Sie einen sogenannten TKG-Bescheid, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen dürfen. Hierfür durchlaufen Sie das Verfahren nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG).
