Mussten im Zuge einer Baumaßnahme öffentliche Verkehrsflächen aufgegraben werden, so ist spätestens vier Wochen nach Beendigung der Baumaßnahme eine Fertigstellungsmeldung an SÖR zu übermitteln.
Bitte füllen Sie die untenstehende Fertigstellungsmeldung aus und unterzeichnen Sie diese. Anschließend übermitteln Sie die Fertigstellungsmeldung an den zuständigen Straßenmeister. Dies kann per Post oder per E-Mail erfolgen.
