Weitere Genehmigungen

Nachtfahrgenehmigung im Burgviertel

Im Burgviertel gilt täglich von 22 bis 5 Uhr ein Nachtfahrverbot. Das Befahren der Straßen ist nur Berechtigten mit entsprechender Ausnahmegenehmigung gestattet.

Eine Ausnahmegenehmigung beantragen können:

  • alle Bewohner und Bewohnerinnen mit Erst- oder Zweitwohnsitz in den Straßen mit Nachtfahrverbot
  • Gewerbetreibende (jedoch nur Geschäftsführer oder Inhaber)
  • Mieter und Mieterinnen von Stellplätzen oder Garagen in den Straßen mit Nachtfahrverbot

Sobald Sie Ihren Wohnsitz in einer Straße mit Nachtfahrverbot anmelden, wird uns dies mitgeteilt. Anschließend bekommen Sie die Nachtfahrgenehmigung zugesandt. In den anderen Fällen können Sie die Nachtfahrgenehmigung persönlich unter Vorlage von Personalausweis und Kraftfahrzeugschein bei SÖR beantragen. Ist Nürnberg Zweitwohnsitz, ist außerdem eine Meldebescheinigung vorzulegen.

Gewerbetreibende benötigen zusätzlich den Gewerbeschein. Mitarbeiter von Gewerbetreibenden benötigen eine Bestätigung des Arbeitgebers, aus der hervorgeht, dass ein entsprechender Stellplatz oder eine Garage vorhanden sind.

Die Nachtfahrgenehmigung ist gebührenfrei und gilt jeweils für ein Jahr.


Gurt- und Helmbefreiung

Personen, bei denen sich aus ärztlicher Sicht beim Anlegen eines Sicherheitsgurts oder beim Tragen eines Schutzhelms Gefahren ergeben können, haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Die in Betracht gezogene Gesundheitsgefährdung muss allerdings schwerwiegender sein als die Gefahren, die bei einem Verkehrsunfall ohne den Schutz des Gurts bzw. des Helms eintreten könnten. Dies ist selten der Fall und muss von einem Facharzt bescheinigt werden.

Die Daten der Antragsteller werden grundsätzlich an das Ordnungsamt übermittelt, das gegebenenfalls eine Fahrtauglichkeitsüberprüfung durchführt. Die Ausnahmegenehmigung für die Gurt- oder Helmbefreiung ist stets mitzuführen und wird für maximal drei Jahre erteilt.

Welche Unterlagen benötige ich?

Sie benötigen das Antragsformular, dieses muss von Ihnen als Antragsteller und Ihrem Facharzt ausgefüllt werden. Das Formular kann bei SÖR angefragt werden und muss vom Antragsteller persönlich unter Vorlage des Personalausweises eingereicht werden. Bei Vorliegen aller Unterlagen und nach Einzahlung der Gebühr wird die Ausnahmegenehmigung in der Regel sofort ausgestellt und kann gleich mitgenommen werden.

Was kostet der Antrag?

Der Antrag ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 15 Euro für ein Jahr, 20 Euro für zwei Jahre und 25 Euro für drei Jahre.

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