Allgemeine Informationen
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde können bei SÖR die Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes in der Nähe der Wohnung und / oder der Arbeitsstätte beantragen. Hierfür müssen Sie im Besitz eines EU-Parkausweises für Behinderte sein.
