Personenbezogene Parkplätze

Allgemeine Informationen

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde können bei SÖR die Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes in der Nähe der Wohnung und / oder der Arbeitsstätte beantragen. Hierfür müssen Sie im Besitz eines EU-Parkausweises für Behinderte sein.


FAQs

Welche Voraussetzungen müssen für einen personenbezogenen Parkplatz erfüllt sein?

- Der schwerbehinderte Mensch ist zwingend darauf angewiesen, sein Fahrzeug in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte zu parken. Bei Parkplätzen in der Nähe der Wohnung muss das Fahrzeug auf den oder die Behinderte selbst oder auf einen Haushaltsangehörigen zugelassen sein.
- Dem oder der Behinderten stehen kein privater Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung bzw. diese können nicht mit zumutbaren Mitteln geschaffen oder gemietet werden.
- Der Parkplatz kann an einer Stelle errichtet werden, an der er den Verkehr nicht gefährdet oder behindert.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes wird bei Antragstellung eine Gebühr in Höhe von 250 Euro fällig. Dies gilt auch für die Verlegung des Behindertenparkplatzes bei einem Umzug innerhalb Nürnbergs. Eine Kostenbefreiung ist nur in analoger Anwendung der Sozialhilferichtlinien und unter Vorlage entsprechender Nachweise möglich.

Wie lange dauert es, bis der Parkplatz eingerichtet wird?

Zwischen der Antragstellung und der Einrichtung des Parkplatzes liegen etwa sechs bis acht Wochen. Witterungsbedingt kann es vorkommen, dass zunächst nur das Schild aufgestellt wird und die Markierung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.


Antragstellung: online ausfüllen, ausdrucken und per Post / Fax schicken oder vor Ort beantragen

Den Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes können Sie bei SÖR erhalten oder hier herunterladen. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden. Bitte fügen Sie dem Antrag eine Skizze mit dem gewünschten Standort des Parkplatzes bei. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Wenn der vollständig ausgefüllte Antrag bei SÖR vorliegt, findet eine Ortsbesichtigung statt. Dann benachrichtigt SÖR die Antragstellerin bzw. den Antragsteller, ob der Parkplatz in der gewünschten Form eingerichtet werden kann.

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