Die Gebühren werden nach Erteilung der Erlaubnis fällig und sind unabhängig von der tatsächlichen Durchführung der Dreharbeiten.
- Erlaubnisgebühr (§ 29 StVO)
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis nach § 29 Straßenverkehrsordnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst). Je nach Umfang und Größe der Veranstaltung beträgt die Gebühr zwischen 10,20 Euro und 2.301,- Euro.
- Sondernutzungsgebühr
Zudem kann eine Sondernutzungsgebühr gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg fällig werden. Diese richtet sich ebenfalls stets im Einzelfall nach dem Umfang der Veranstaltung.
- Gebühr für Ausnahmegenehmigungen nach StVO
Sofern Sie straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen für Ihre Dreharbeiten benötigen, werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) je nach Anzahl und Umfang der Genehmigungen Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro bis 776,00 Euro fällig.
- Kosten für verkehrsrechtliche Maßnahmen
Hinzu kommen die Kosten für die erforderlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen (Freihalten von Parkplätzen, Straßensperrung, Umleitungsbeschilderung etc.). Die Höhe der Gebühr ist vom Ausmaß der benötigten Verkehrszeichen abhängig und wird mit den beteiligten Stellen sowie der Polizei festgelegt.