Drehgenehmigungen

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Dreharbeiten in der Corona-Krise
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Bei Filmaufnahmen sind für alle Gewerke der Filmproduktion, wie Fuhrpark, Maske, Garderobe, Aufenthalt und Catering, die Regelungen der jeweils aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) einzuhalten.
Bitte achten Sie während der Dreharbeiten insbesondere darauf, dass
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Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen (etwa Kopf- oder Gliederschmerzen, Schlappheit) sowie respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere sowie Personen mit engem Kontakt („höheres“ Infektionsrisiko) zu COVID-19-Fällen (Kategorie 1 der einschlägigen Kriterien des Robert Koch-Instituts) vom Zutritt zum Set ausgeschlossen sind.
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die Anwesenheit von Personen am Set auf ein Minimum reduziert ist.
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alle Beteiligten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, ausgenommen die die Darstellenden während der Aufnahmen.
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es so wenig wie möglich gemeinschaftlich genutzte Gegenstände gibt und diese vor Weitergabe desinfiziert werden.
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Unbeteiligte sich nicht den Produktionsmitarbeitenden nähern und sich keine Ansammlung von Schaulustigen bildet.
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der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen auch zu angrenzenden Geh- und Radwegen eingehalten wird.
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der Drehort weitläufig vom übrigen Publikumsverkehr abgegrenzt ist.
Filmproduktionen, die Anträge auf Drehgenehmigung stellen, müssen auf Verlangen des Gesundheitsamts der Stadt Nürnberg ein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen.
Weitere Hinweise
Weitere Informationen
Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM, Stand 14.5.2020):
Corona Setiquette für Filmschaffende (von Safe on Set, Stand 5/2020):
Auf dieser Seite:
Dreharbeiten in städtischen Liegenschaften
Wenn Sie Szenen Ihres Spiel- oder Dokumentarfilms in Gebäuden oder anderen Liegenschaften der Stadt Nürnberg drehen wollen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing. Es stellt den Kontakt her zur jeweils hausverwaltenden Dienststelle, bei nicht von städtischen Ämtern oder Einrichtungen genutzten Gebäuden oder Grundstücken zum zuständigen Liegenschaftsamt.
Dreharbeiten im öffentlichen Raum
Aufnahmen mit mobiler Kamera (oder Tripod) sind genehmigungsfrei. Bei Dreharbeiten mit Auswirkungen auf öffentliche Verkehrsflächen, Fußgängerbereiche oder Grünanlagen durch Aufbauten, Sperrungen, Fahraufnahmen etc. ist beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum (Sör) eine Drehgenehmigung zu beantragen. Der Antrag sollte mindestens 20 Arbeitstage vor Drehbeginn gestellt werden. Ist die Beauftragung von Fremdfirmen notwendig, zum Beispiel für Absperrungen, sind die Kosten von der Produktionsfirma zu übernehmen.
Hinweis:
Den unterschriebenen Antrag auf Drehgenehmigung senden Sie bitte als Scan an verkehr@stadt.nuernberg.de bzw. als Fax an 0911/ 2 31 - 79 44.
Für das Befahren von Fußgängerzonen oder zum Parken in Halteverbotszonen ist bei Sör zusätzlich eine individuelle Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Sör übernimmt die Abstimmung mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Ordnungsamt. Bei Dreharbeiten in Fußgängerzonen und öffentlichen Grünanlagen wird das Liegenschaftsamt, Dienstleistungsbüro Veranstaltungen, miteinbezogen.
Stadt Nürnberg
Servicebetrieb Öffentlicher Raum (Sör)
Sulzbacher Straße 2-6
90489 Nürnberg
Gerhard Helgerth
Straßen- und Verkehrsrecht
Telefon 09 11 / 2 31 - 49 70
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Stefan Weigel
Straßen- und Verkehrsrecht
Telefon 0911 / 231 - 1 61 67
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Elisabeth Mages
Straßen- und Verkehrsrecht
Telefon 0911 / 2 31 - 2 39 75
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Winrich Werr
Straßen- und Verkehrsrecht
Telefon 0911 / 231 - 75 81
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Lea Rösch
Straßen- und Verkehrsrecht
Telefon 09 11 / 2 31-1 44 86
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Auskunft über Veranstaltungen und Sperrungen im Stadtgebiet
Das Dienstleistungsbüro Veranstaltungen des Liegenschaftsamts erteilt Auskunft über Veranstaltungen oder Sperrungen im Stadtgebiet während der Drehzeit.
Stadt Nürnberg
Liegenschaftsamt
Äußere Laufer Gasse 29
90403 Nürnberg
Stefan Bauer
Dienstleistungsbüro Veranstaltungen
Telefon 0911 / 231 - 29 87 oder 75 00
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Dreharbeiten auf der Kaiserburg
Die Kaiserburg gehört dem Freistaat Bayern und untersteht der Bayerischen Schlösserverwaltung. Anfragen zu Dreharbeiten auf der Kaiserburg sind daher direkt an die Burgverwaltung in Nürnberg zu richten.
Bayerische Schlösserverwaltung
Kaiserburg Nürnberg
Telefon 0911 / 24 46 59 - 0
Dreharbeiten mit Kindern
Die Beschäftigung von Minderjährigen ist genehmigungspflichtig. Zuständig ist das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken, Außenstelle Nürnberg.
Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken
Außenstelle Nürnberg
Roonstraße 20
90429 Nürnberg
Telefon 09 11 / 92 828 - 89, - 91