Nürnberg bietet für Fotoaufnahmen und Fernsehbeiträge historische und moderne Kulissen, belebte Orte ebenso wie lauschige Winkel.
Aufnahmen im öffentlichen Raum
Von außen dürfen (städtische) Bauwerke, die sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen befinden „mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film“ vervielfältigt werden. Diese „Panoramafreiheit“ ist im Urhebergesetz verankert. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind Orte, die grundsätzlich für jedermann frei zugänglich sind.
Genehmigungsfrei sind Foto- und Film-Aufnahmen, für die keine Aufbauten, Sperrungen oder Flächensondernutzungen notwendig sind. Bei Auswirkungen auf den Straßenraum, Fußgängerzonen und Grünanlagen ist eine Drehgenehmigung erforderlich. Diese ist beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum/Verkehrsaufsicht zu beantragen.
Bitte beachten
Bei der Aufnahme von Lichtbildern und Lichtbildwerken sind die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze (Urheberrechtsgesetz, Kunsturheberrechtsgesetz) mit den dort festgeschriebenen Rechtsnomen wie Persönlichkeitsrechte, Nutzungsrechte, Verwertungsrechte zu beachten. Juristische Auskünfte hierzu kann das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing der Stadt Nürnberg nicht erteilen.
Drohnen: Keine Dienstleistung der Stadt Nürnberg
Beim Betrieb von Drohnen müssen alle rechtlichen Vorschriften und Verfahren die für den Betrieb solcher Fluggeräte gelten, eingehalten werden. Gesetzlich geregelt sind Drohnenflüge EU-weit einheitlich durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Ergänzende Bestimmungen enthält die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).
In § 21h Absatz 3 LuftVO sind besondere Betriebsbestimmungen für geografische Gebiete festgelegt. Wo solche Gebiete in Deutschland festgelegt sind, können Sie mit Hilfe des Map Tools auf der vom Bundesministerium für Verkehr eingerichteten Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (siehe Weiterführende Informationen) feststellen.
Große Teile des Stadtgebiets von Nürnberg befinden sich in der Kontrollzone für den Flughafen Nürnberg. Für den Drohnenbetrieb innerhalb der Kontrollzone benötigen Sie eine Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Flugsicherungsorganisation DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ist diese Freigabe allgemein erteilt. Das Verfahren für die Freigabe ist in einer Allgemeinverfügung der DFS geregelt (siehe Weiterführende Informationen).
Bei Fragen zum Drohnenbetrieb können Sie sich an die Landesluftfahrtbehörden in Bayern wenden. Die zugehörige Fachbehörde für Nürnberg ist das Luftamt Nordbayern der Regierung von Mittelfranken.
Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Eingeholt werden muss immer die Zustimmung des Grundstückseigentümers, von dessen Grund Start und/oder Landung des Fluggeräts erfolgen. Bei Grundstücken im Eigentum der Stadt sind dies das Liegenschaftsamt oder die jeweils hausverwaltende Dienststelle, Auskunft hierüber erteilt das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing.
Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis
Sind für geplante Drohnenflugaufnahmen im öffentlichen Raum Aufbauten oder weitere verkehrliche Eingriffe wie etwa Absperrungen erforderlich, muss bei der Stadt Nürnberg ein Antrag auf gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis gestellt werden.
Verbot von Drohnenflügen über Menschenansammlungen
Das allgemeine Verbot von Drohnenflügen über Menschenansammlungen gilt selbstverständlich auch für Veranstaltungen wie den Christkindlesmarkt und Veranstaltungsorte der Blauen Nacht und des Bardentreffens. Solche Veranstaltungen sind in der Regel auch Einsatzorte von Polizei und anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Sie benötigen für den Betrieb von Drohnen an solchen Einsatzorten die Zustimmung des zuständigen Einsatzleiters. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vorher mit der zuständigen Polizeidienststelle in Verbindung, wenn Sie während einer Veranstaltung Drohnenflüge planen.
Aufnahmen auf der Kaiserburg
Die Kaiserburg gehört nicht der Stadt Nürnberg, sondern der Bayerischen Schlösserverwaltung. Anfragen zu Dreharbeiten auf der Burg sind daher direkt an die Burgverwaltung in Nürnberg zu richten:
