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Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Fotoaufnahmen und redaktionelle TV-Beiträge

Aufnahmen im öffentlichen Raum

Von außen dürfen (städtische) Bauwerke, die sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen befinden „mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film“ vervielfältigt werden. Diese sogenannte „Panoramafreiheit“ ist im Urhebergesetz verankert. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind Orte, die grundsätzlich für jedermann frei zugänglich sind.

Genehmigungsfrei sind Foto- und Filmaufnahmen, für die keine Aufbauten, Sperrungen oder Flächensondernutzungen notwendig sind. Werden der Straßenraum, Fußgängerzonen oder Grünanlagen beeinflusst, ist eine Drehgenehmigung erforderlich. Diese ist beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum/Verkehrsaufsicht zu beantragen.

  • Drehgenehmigungen<https://www.nuernberg.de/internet/kommunikation_stadtmarketing/drehgenehmigungen.html>

Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Bei der Aufnahme von Lichtbildern und Lichtbildwerken sind die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze, wie das Urheberrechtsgesetz und das Kunsturheberrechtsgesetz, mit den dort festgeschriebenen Rechtsnormen, wie Persönlichkeitsrechte, Nutzungsrechte und Verwertungsrechte, zu beachten. Das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing der Stadt Nürnberg kann hierzu keine juristischen Auskünfte erteilen.

Drohnenaufnahmen

Beim Betrieb von Drohnen müssen alle rechtlichen Vorschriften und Verfahren die für den Betrieb solcher Fluggeräte gelten, eingehalten werden. Gesetzlich geregelt sind Drohnenflüge EU-weit einheitlich durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Ergänzende Bestimmungen enthält die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).

In § 21h Absatz 3 LuftVO sind besondere Betriebsbestimmungen für geografische Gebiete festgelegt. Mithilfe des Map Tools auf der vom Bundesministerium für Verkehr eingerichteten Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt können Sie feststellen, wo solche Gebiete in Deutschland festgelegt sind.

Ein großer Teil des Stadtgebiets von Nürnberg befindet sich in der Kontrollzone des Flughafens Nürnberg. Für den Betrieb von Drohnen innerhalb dieser Zone benötigen Sie eine Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Flugsicherungsorganisation DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen wird diese Freigabe allgemein erteilt. Das entsprechende Verfahren ist in einer Allgemeinverfügung der DFS geregelt.

Bei Fragen zum Drohnenbetrieb können Sie sich an die Landesluftfahrtbehörde in Bayern wenden. Für Nürnberg ist das Luftamt Nordbayern der Regierung von Mittelfranken die zuständige Fachbehörde.

Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

Die Zustimmung des Grundstückseigentümers, von dessen Grund Start und/oder Landung des Fluggeräts erfolgen, muss immer eingeholt werden. Bei Grundstücken im Eigentum der Stadt sind dies das Liegenschaftsamt oder die jeweils hausverwaltende Dienststelle. Auskunft hierüber erteilt das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing.

Sondernutzungserlaubnis

Wenn für geplante Drohnenflugaufnahmen im öffentlichen Raum Aufbauten oder weitere verkehrliche Eingriffe, wie beispielsweise Absperrungen, erforderlich sind, muss bei der Stadt Nürnberg eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis beantragt werden.

Verbot von Drohnenflügen über Menschenansammlungen

Selbstverständlich gilt das allgemeine Verbot von Drohnenflügen über Menschenansammlungen auch für Veranstaltungen wie den Christkindlesmarkt, die Veranstaltungsorte der Blauen Nacht und des Bardentreffens. Da es sich bei diesen Veranstaltungen in der Regel um Einsatzorte von Polizei und anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben handelt, ist die Zustimmung des zuständigen Einsatzleiters erforderlich. Für den Betrieb von Drohnen an solchen Einsatzorten benötigen Sie die Zustimmung des zuständigen Einsatzleiters. Wenn Sie während einer Veranstaltung Drohnenflüge planen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig vorher mit der zuständigen Polizeidienststelle in Verbindung.

Aufnahmen auf der Kaiserburg

Die Kaiserburg gehört nicht der Stadt Nürnberg, sondern der Bayerischen Schlösserverwaltung. Anfragen zu Dreharbeiten auf der Burg sind daher direkt an die Burgverwaltung in Nürnberg zu richten.

  • Burgverwaltung<https://www.kaiserburg-nuernberg.de/deutsch/service/kontakt.htm>

Stadt Nürnberg

Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Fünferplatz 2
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=F%C3%BCnferplatz+2&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>90403 Nürnberg

Redaktion und Informationsdienste/Sekretariat

0911 / 231 - 23 72<tel:09112312372>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=59423>

Mehr zum Thema

  • Footage-Material<https://www.nuernberg.de/internet/kommunikation_stadtmarketing/footage.html>