Nuernberg, 26. September 2008: Kettensteg

Servicebetrieb Öffentlicher Raum

Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe

Allgemeine Informationen

Für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben können Sie bei SÖR eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen. Um diesen Handwerksparkausweis zu erhalten, muss es unbedingt notwendig sein, dass Sie Fahrzeuge am Einsatzort bereithalten müssen, beispielsweise zum Transport von sperrigen Materialien oder als Werkstattfahrzeug.

Als Handwerksfahrzeuge können grundsätzlich nur Fahrzeuge anerkannt werden, deren Einrichtung und Ausstattung zur Verrichtung von handwerklichen Tätigkeiten beim Kunden vor Ort geeignet und auch dazu typischerweise bestimmt sind.

Handwerksparkausweis+

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach ein gemeinsamer „Handwerksparkausweis+“. Mit diesem Handwerksparkausweis+ können Sie in allen vier Städten die gleichen Parkerleichterungen nutzen.

Der neue Ausweis kann ab jetzt für den 1. Januar 2026 bei der Straßenverkehrsbehörde am jeweiligen Betriebssitz beantragt werden. Sofern Sie Ihren Betriebssitz in Nürnberg oder einer externen Stadt (nicht Fürth, Erlangen oder Schwabach) haben, können Sie den Antrag nun ausfüllen. Bei Betriebssitz in Fürth, Erlangen oder Schwabach bitten wir Sie, den Antrag der Straßenverkehrsbehörde der entsprechenden Stadt auszufüllen.

Auf Wunsch können Handwerksparkausweise für das Stadtgebiet Nürnberg in den neuen Handwerksparkausweis+ umgewandelt werden. Voraussetzung ist, dass die Gültigkeit noch mindestens sechs Monate beträgt. Die bereits gezahlte Gebühr für den Handwerksparkausweis für das Stadtgebiet Nürnberg wird mit 1/12 pro Monat des nicht genutzten Zeitraums auf die Gebühr des Handwerksparkausweises+ angerechnet. Gleichzeitig fallen bei dieser Umwandlung - wie bei jeder Änderung - 15 Euro Änderungsgebühr an.

Handwerksparkausweis Nürnberg

Weiterhin können Sie wie gewohnt den Handwerksparkausweis für das Stadtgebiet Nürnberg beantragen und verwenden ("Parkerleichterung für Handwerksbetriebe").

Der Handwerksparkausweis (Handwerksausweis+ sowie Handwerksparkausweis Nürnberg) gestattet das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot,
  • in Bereichen mit Bewohnerparkregelung,
  • bei Parkscheibenpflicht über die zulässige Höchstparkdauer hinaus,
  • in Bereichen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten über die angegebene Höchstparkdauer hinaus, jedoch mit Gebührenentrichtung ab der dritten Stunde,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkflächen,
  • in Fußgängerzonen während der ausgeschilderten Lieferzeiten,
  • im Bereich des Zonenhaltverbots (Zeichen 290) ohne zeitliche Begrenzung, bei begrenzenden Zusatzschildern auch ohne Benutzung der Parkscheibe sowie ohne Behinderung des durchgehenden Verkehrs außerhalb der gekennzeichneten Flächen.

Bei Änderungen des Fahrzeugs, des Firmennamens, der Adresse o.ä. oder bei Verlust des Parkausweises kann dieser neu ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer / Laufzeit bleibt unverändert bestehen. Für die Neuausstellung bitten wir Sie, den unten verlinkten Antrag auszufüllen.

Die anfallenden Kosten können Sie den FAQs „Wieviel kostet der Parkausweis für Handwerksbetriebe?“ entnehmen.

FAQs - Allgemein

Bedingung zum Erhalt eines Handwerksparkausweises ist die unabdingbare Notwendigkeit, Fahrzeuge am Einsatzort beispielsweise zum Transport von sperrigen Materialien oder als Werkstattfahrzeug bereithalten zu müssen.

Auf ein Fahrzeug zur Erfüllung der Auftragstätigkeit sind in der Regel die nachfolgenden Gewerke bzw. Wirtschaftszweige angewiesen:
Maurer und Betonbauer, Dachdecker, Ofen- und Luftheizungsbauer, Fliesen-, Platten-, Mosaikleger, Zimmerer, Estrichleger, Stuckateure, Tischler, Maler und Lackierer, Parkettleger, Metallbauer, Rollladen- und Jalousiebauer, Kälteanlagenbauer, Gebäudereiniger, Klempner, Glaser, Installateure und Heizungsbauer, Bodenleger, Elektrotechniker, Holz- und Bautenschutzgewerbe, Akustikarbeiten und Trockenbau, Garten- und Landschaftsbau, Hausmeisterservice (nicht Hausverwaltungen), Reparatur und Wartung von Computern, Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten.

Weitere Gewerke aus den Anlagen 1 und 2 der Handwerksordnung (HwO) können ebenfalls einen Parkausweis beantragen, wenn nachweislich regelmäßig das Fahrzeug zur Mitnahme von schweren Geräten für die Ausübung der Tätigkeit verwendet wird beziehungsweise wenn das Fahrzeug über fest eingebautes Arbeitsgerät verfügt.

Die Zugehörigkeit muss durch Eintragung bei der Handwerkskammer oder IHK bestätigt werden.

Die Ausnahmegenehmigungen können nur für bestimmte Fahrzeuge erteilt werden. Der Antrag kann nur durch die Firma selbst gestellt werden, nicht durch einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter. Die Fahrzeuge, für die die Ausnahmegenehmigung beantragt wird, müssen auf die Firma als Fahrzeughalter zugelassen sein und folgende Kriterien erfüllen:

- Als Handwerksfahrzeuge können grundsätzlich nur Fahrzeuge anerkannt werden, deren Einrichtung und Ausstattung zur Verrichtung von handwerklichen Tätigkeiten beim Kunden vor Ort geeignet und auch dazu typischerweise bestimmt sind.
- Es müssen vor Ort beim Kunden Reparatur- oder Montagearbeiten durchgeführt werden und zu diesem Zweck müssen spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge eingesetzt werden oder schweres oder umfangreiches Material muss transportiert werden. Dies trifft regelmäßig nur auf Werkstattwagen (mit eingebauten Geräten/Maschinen, Ersatzteilen etc.), Pritschenwagen und (Klein-) LKW bis 7,49 t zu.
- Sportwagen, Oldtimer, Cabrios und Pkw / Kombilimousinen, die typischerweise dem Personentransport dienen (insbesondere Oberklassefahrzeuge) erhalten grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung. Nur in sehr engen Grenzen können im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden.

Die Eignung des Fahrzeuges ist nachzuweisen (Zulassungsbescheinigung, evtl. Bilder).

Grundsätzlich ja. Bei dem Handwerksparkausweis für das Stadtgebiet Nürnberg können maximal drei Fahrzeuge in einem Ausweis aufgeführt werden. Beim Handwerksparkausweis+ können bis zu vier Fahrzeuge in einem Ausweis aufgeführt werden.

Dies bietet sich an, wenn Sie nicht für alle Fahrzeuge gleichzeitig die Parkerleichterung benötigen, sondern die Fahrzeuge im Wechsel genutzt werden. Sollen alle Fahrzeuge gleichzeitig zum Einsatz kommen, muss für jedes Fahrzeug ein Parkausweis beantragt werden.

Handwerkerinnen und Handwerker müssen zusätzlich zu jedem Einsatz einen Arbeitsstättennachweis ausfüllen und mit dem Parkausweis sichtbar im Fahrzeug auslegen.

FAQs - Handwerksparkausweis NÜRNBERG

Der Handwerksparkausweis kostet zurzeit pro Jahr 105 Euro, für jedes weitere Fahrzeug (maximal drei) auf dem Ausweis zusätzlich 50 Euro. Bei einer Umschreibung oder Neuausstellung fallen Gebühren in Höhe von 15 Euro an.

Der Parkausweis für das Stadtgebiet Nürnberg kann für wahlweise ein oder zwei Jahre beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Änderungen in dem beantragten Zeitraum keine Rückerstattung der Gebühren möglich ist. Überlegen Sie deshalb, ob das Fahrzeug, für das ein Parkausweis beantragt wird, auch tatsächlich noch die komplette Zeit im Einsatz ist. Sollte ein Fahrzeugwechsel erfolgen, muss für das neue Fahrzeug ein neuer Parkausweis gebührenpflichtig beantragt werden. Eine Gutschrift für die nicht genutzten Zeiträume des bisherigen Parkausweis kann nicht erfolgen.

FAQs - Handwerksparkausweis+

Der Handwerksparkausweis+ kostet pro Fahrzeug 250 Euro für ein Jahr und für drei Jahre 700 Euro.

Möchten Sie den Ausweis für ein Jahr nutzen, aber drei Fahrzeugkennzeichen eintragen lassen (Achtung: Der Ausweis kann trotzdem immer nur in EINEM Fahrzeug genutzt werden, nicht gleichzeitig in allen drei), zahlen Sie 300 Euro.

Bei einer Kennzeichenänderung oder Erneuerung bei Verlust fallen 15 Euro Gebühren an. (Nr. 264 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebOSt)

Der Handwerksparkausweis+ kann für wahlweise ein oder drei Jahre beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Änderungen in dem beantragten Zeitraum keine Rückerstattung der Gebühren möglich ist. Überlegen Sie deshalb, ob das Fahrzeug, für das ein Parkausweis beantragt wird, auch tatsächlich noch die komplette Zeit im Einsatz ist. Sollte ein Fahrzeugwechsel erfolgen, muss für das neue Fahrzeug ein neuer Parkausweis gebührenpflichtig beantragt werden. Eine Gutschrift für die nicht genutzten Zeiträume des bisherigen Parkausweis kann nicht erfolgen.

Sie dürfen den Handwerksparkausweis+ als Handwerker beantragen, wenn Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug, Maschinen oder Material im Rahmen Ihrer handwerklichen Tätigkeit benötigen. Der Handwerksparkausweis+ wird ausschließlich für Fahrzeuge erteilt, deren Einsatz für die Ausführung dringender oder technisch aufwendiger Arbeiten vor Ort unbedingt erforderlich ist. Die Antriebsart Ihres Handwerksfahrzeugs – also ob Elektro-, Hybrid- oder Verbrennungsmotor – spielt dabei keine Rolle.

Mit einem gültigen Handwerksparkausweis+ dürfen Sie in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach in bestimmten Ausnahmefällen dort parken, wo das normalerweise nicht erlaubt ist – sofern Ihr Einsatz es erfordert und Sie vor Ort arbeiten. Konkret ist das Parken mit dem Handwerksparkausweis+ unter folgenden Bedingungen gestattet:
- im eingeschränkten Halteverbot,
- in Bereichen mit Bewohnerparkregelung,
- bei Parkscheibenpflicht über die zulässige Höchstparkdauer hinaus,
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten über die angegebene Höchstparkdauer hinaus – allerdings müssen Sie ab der dritten Stunde die regulären Parkgebühren bezahlen,
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkflächen,
- in Fußgängerzonen, sofern Sie während der ausgeschilderten Lieferzeiten dort arbeiten.
Siehe dazu auch die Auflistung weiter oben auf der Seite.

Bitte beachten Sie: Die Ausnahme gilt nur, wenn die Arbeiten vor Ort es wirklich erfordern und keine zumutbare Parkalternative in der Nähe verfügbar ist. Der Parkausweis ersetzt nicht die allgemeine Rücksichtnahme im Straßenverkehr.

Nein, Sie können auch weiterhin nur für eine oder zwei Städte einen Handwerksparkausweis beantragen. Dann müssen Sie das aber für jede benötigte Stadt einzeln tun.

Den Antrag stellt der Handwerksbetrieb selbst. Je nach Stadt läuft das Verfahren entweder digital oder in Papierform ab. Die Antragstellung soll bei der Straßenverkehrsbehörde am Firmensitz erfolgen, soweit die Firma diesen in einer der beteiligten Städte hat. Soweit Anträge von Firmen mit Sitz in einer der beteiligten Städte bei einer anderen – örtlich nicht zuständigen – Straßenverkehrsbehörde gestellt werden, leitet die örtlich unzuständige Stelle den Antrag an die örtlich zuständige Stelle weiter.

Wenn Sie Ihren Firmensitz in Nürnberg haben, beantragen Sie den Handwerksparkausweis+ bei der Stadt Nürnberg / SÖR, wie unten beschrieben.

Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über Mein Nürnberg

Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Registrierung ist online über ein freigeschaltetes „Mein Nürnberg“-Konto.

Mit „Mein Nürnberg“ schnell und einfach zur Parkerleichterung

Einfach Online Machen © Weinberg Brothers / Stadt Nürnberg

1. Schritt: Bei „Mein Nürnberg“ registrieren

Legen Sie sich ein persönliches „Mein Nürnberg“-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Parkerleichterung online beantragen

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle (Kopie der von der Handwerkskammer ausgestellten Handwerkskarte) oder Bestätigung der Industrie- und Handwerkskammer (IHK) über die Eintragung in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe
  • Kopie des Kfz-Scheins oder der Zulassungsbescheinigung Teil I mit den technischen Daten, für jedes Fahrzeug, für das eine Genehmigung beantragt wird
  • Ggf. ausgefülltes Beiblatt bei einem Antrag für mehrere Fahrzeuge

Möglichkeit 2 der Antragstellung: online ausfüllen, ausdrucken und per Post schicken oder vor Ort beantragen

Bitte beachten Sie die aktuell längeren Bearbeitungszeiten

Anträge müssen spätestens sechs Wochen im Voraus gestellt werden. Aufgrund der angespannten Personalsituation ist es leider nicht möglich, alle Fälle kurzfristig zu bearbeiten.

Für Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können wir leider keine rechtzeitige Bearbeitung garantieren. Wir bitten um Verständnis.

Für beide Parkausweise (Stadtgebiet Nürnberg sowie Handwerksparkausweis+) gilt: Sie können den Antrag auf "Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe" per Post stellen oder persönlich bei SÖR abgeben.

Schicken Sie dafür folgende Unterlagen an SÖR / Straßen- und Verkehrsrecht:

  • vollständig ausgefüllter Antrag mit ausführlicher Beschreibung, welche Handwerkstätigkeiten erbracht werden
  • Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle (Kopie der von der Handwerkskammer ausgestellten Handwerkskarte) oder Bestätigung der Industrie- und Handwerkskammer (IHK) über die Eintragung in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe
  • Kopie des Kfz-Scheins oder der Zulassungsbescheinigung Teil I mit den technischen Daten, für jedes Fahrzeug, für das eine Genehmigung beantragt wird
  • Ggf. ausgefülltes Beiblatt bei einem Antrag für mehrere Fahrzeuge

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