Das Liegenschaftsamt ist zuständig für Veranstaltungen, die auf öffentlichen Grund oder Privatgrund der Stadt Nürnberg stattfinden und eine Sondernutzung darstellen. In der Regel geht es hierbei um Veranstaltungen, die in Grünanlagen, Fußgängerzonen oder auf Gehwegen stattfinden. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Bayerische Straßen- und Wegegesetz und die Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg.
Das Ordnungsamt ist zuständig für Veranstaltungen auf Privatgrund. Rechtsgrundlage ist hier das Landesstraf- und Verordnungsgesetz.
Die Straßenverkehrsbehörde - SÖR - ist zuständig, wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Verkehrsfläche durchführen möchten, bei der die öffentliche Verkehrsfläche übermäßig (über den allgemeinen Gebrauch hinaus) benutzt wird und es auch zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen kann (Genehmigung nach §29 Abs.2 Straßenverkehrsordnung).
Das gilt ebenso für Dreharbeiten. Wenn Sie also Dreharbeiten planen, die auf öffentlicher Verkehrsfläche stattfinden sollen und es sich hierbei wieder um eine übermäßige Straßenbenutzung handelt, ist eine Drehgenehmigung im Sinne des §29 Abs. 2 StVO erforderlich.
Wenn Sie die Genehmigung einer Veranstaltung nach der Straßenverkehrsordnung bei SÖR beantragen, können Sie Ausnahmegenehmigungen und / oder Haltverbote direkt mit beantragen.
Wenn Sie für Veranstaltungen, die nicht von SÖR genehmigt werden, sondern von Liegenschafts- oder Ordnungsamt, Haltverbote und / oder Ausnahmegenehmigungen benötigen, müssen Sie diese gesondert bei SÖR beantragen. Die Veranstaltung muss in dem Fall bereits vom Liegenschafts- oder Ordnungsamt genehmigt sein.