Allgemeine Informationen
Einrichtungen zur häuslichen Kranken- oder Altenpflege können für die in der Pflege eingesetzten Fahrzeuge Parkerleichterungen erhalten. Die hier eingesetzten Fahrzeuge müssen typischerweise verwandten Fahrzeugtypen entsprechen (Kleinwagen).
Da eine Parkerleichterung nur für Fahrzeuge ausgestellt werden kann, die ausschließlich für Pflegetätigkeiten eingesetzt werden, erhalten Sportwagen, Oldtimer, Cabrios und Oberklassefahrzeuge regelmäßig keine Ausnahmegenehmigung. Nur in sehr engen Grenzen können im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden.
Als Nachweis müssen Sie den Versorgungsvertrag mit einer Kranken- oder Pflegekasse sowie die Zulassungsbescheinigung vorlegen.
