Sie können den Verkauf online melden. Falls Ihnen eine Meldung über unseren Online-Dienst nicht möglich ist, können Sie diese schriftlich per Post übermitteln.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben, müssen Sie dies unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen.
Sämtliche Daten über den Verkauf und die Übergabe:
- Verkäuferdaten (Familienname, Vorname/n, Anschrift)
- Fahrzeugdaten (u. a. eingetragene Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Käuferdaten (Familienname, Vorname/n, Anschrift, Land)
- Verkaufsdatum
wenn vorhanden:
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- Bestätigung der Übergabe von Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren
In der täglichen Praxis erleben Kfz-Zulassungsbehörden, was bei einem Fahrzeugverkauf alles schiefgehen kann, teils mit weitreichenden Folgen. Häufig übergeben Verkäufer ihr Fahrzeug dem Käufer mit Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen – im Vertrauen darauf, dass der Käufer das Fahrzeug abmeldet oder auf sich selbst zulässt. Geschieht das nicht, flattern Ihnen möglicherweise Strafzettel ins Haus oder die Polizei steht bei einer Unfallflucht vor Ihrer Tür. Auch das Hauptzollamt wird die Kfz-Steuer weiterhin von Ihrem Konto abbuchen.
Deshalb geben wir Ihnen an dieser Stelle ein paar Empfehlungen:
- Schließen Sie immer einen schriftlichen Kaufvertrag. Prüforganisationen, Automobilverbände oder Verkaufsplattformen bieten im Internet kostenfreie Musterverträge an.
- Halten Sie das Übergabedatum des Fahrzeugs und die Uhrzeit fest. Am besten im Vertrag.
- Prüfen Sie den Ausweis des Käufers so gut wie möglich und bitten ihn, diesen abfotografieren zu dürfen.
- Melden Sie den Verkauf der Zulassungsbehörde, idealerweise mit einer Kopie des Kaufvertrags. Dazu nutzen Sie schnell, sicher und einfach unseren Online-Dienst.
- Melden Sie den Verkauf des Fahrzeugs auch Ihrer Versicherung.
- Melden Sie das Fahrzeug vor der Übergabe ab. Das ist bei Fahrzeugen, die ab 1. Februar 2015 zugelassen wurden, online – auch ohne elektronischen Ausweis. Der Käufer kann für die Heimfahrt Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassung beantragen. Auch eine schriftliche Vereinbarung des Käufers im Kaufvertrag, mit der sich der Käufer zur Ab- oder Ummeldung verpflichtet, bietet Ihnen keinen Schutz.
- Fahrzeugschein und -brief sowie Kennzeichen sollten Sie nicht getrennt übergeben, sondern erst nach der Abmeldung dem Käufer aushändigen. Eine Abmeldung ist nur bei Vorlage von Fahrzeugdokumenten UND Kennzeichen möglich.
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass die Verkaufsmitteilung unverzüglich erfolgen muss.
- In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist zum Verkaufszeitpunkt eine Nürnberger Adresse eingetragen.
Ihre Mitteilung wird umgehend bearbeitet.
Es fallen keine Gebühren an.
