Winterliche Stadtansicht Nürnbergs.

Nürnberg – deine Stadt

Fahrzeug abmelden

Beschreibung

Sie möchten ein Fahrzeug außer Betrieb setzen (vorübergehend stilllegen oder endgültig abmelden).  

Ihr ab 2015 zugelassenes Fahrzeug können Sie direkt online abmelden.

Fahrzeug online abmelden

Fahrzeug online abmelden und entsorgen

Sie können Ihr Fahrzeug online (nur ab 2015 zugelassene Fahrzeuge) oder persönlich mit einer Terminvereinbarung in der Kfz-Zulassung abmelden. 
Bei einem Vor-Ort-Besuch kann der Antrag auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.

Sie können Ihr jetziges Kennzeichen für eine Anmeldung reservieren, sofern Ihr Kfz bei einer Zulassungsbehörde in Nürnberg zugelassen wurde. Reservierbar sind somit nur Kennzeichen beginnend mit „N“ für die Stadt Nürnberg.

Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen für Ihr abgemeldetes Fahrzeug zwölf Monate reservieren.

  1. Rufen Sie das i-Kfz-Portal der Stadt Nürnberg auf und klicken unten auf der Seite auf „Jetzt starten“.
    Sie werden Schritt für Schritt durch den Online-Dienst geführt und erhalten alle notwendigen Informationen, sodass das Ausfüllen ganz einfach ist.

    Tragen Sie zuerst Ihre persönlichen Daten und Kontaktdaten ein. Anschließend geben Sie das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und die 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ein.

  2. Danach geben Sie die Art der Fahrzeug-Entsorgung an. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur abmelden möchten, wählen Sie „Das Fahrzeug wird nicht als Abfall entsorgt.“

    Bei einer gleichzeitigen Entsorgung wählen Sie
    • ein nationaler oder EU/EWR Verwertungsnachweis lag vor (§ 17 Abs. 1, § 17 Abs. 2 FZV) oder
    • das Fahrzeug soll entsorgt werden und wurde nur zu diesem Zweck in einen Staat außerhalb der EU/ EWR verbracht (§ 17 Abs. 4 FZV)
    und geben das Datum der Verwertung, den Staat der Verwertung und die Betriebsnummer des Demontagebetriebs an.

    Falls Sie später dasselbe oder ein anderes Fahrzeug mit demselben Kennzeichen wiederzulassen möchten, können Sie sich das Kennzeichen nun im Online-Dienst reservieren.

  3. Jetzt brauchen Sie den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Es gibt zwei unterschiedliche Fahrzeugscheinvarianten - mit Aufkleber oder mit Rubbelfeld. Bei einem Aufkleber die Schutzfolie („Abdeckung“) am Rand lösen, dann komplett abziehen. Bei einem Fahrzeugschein mit Rubbelfeld die Oberfläche vorsichtig zum Beispiel mit einer Münze freirubbeln.

  4. Sehen Sie auf dem Kennzeichenschild das bayerische Landeswappen mit einem kleinen QR-Code? Dort ziehen Sie die Schutzfolie komplett ab, so dass nur noch das Landeswappen übrigbleibt. Falls es noch notwendig ist, rubbeln Sie den verdeckten Code unter dem Wappen frei.
    Wichtig: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

  5. Falls Sie Ihr Fahrzeug bereits entsorgt haben oder Sie es entsorgen möchten, rubbeln Sie auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) den Sicherheitscode frei.

  6. Geben Sie die freigelegten Sicherheitscodes im i-Kfz-Portal ein.

  7. Sie können Ihre Angaben jetzt speichern. Ihre Antragsdaten werden nun automatisiert überprüft.

  8. Bezahlen Sie nun online die Gebühr mit Giropay oder Kreditkarte.

  9. Sie erhalten eine Übersicht über Ihre Eingaben und bestätigen diese.

  10. Ihr Antrag wird sofort automatisiert geprüft.

  11. Laden Sie jetzt innerhalb von 30 Minuten die Abmeldebestätigung herunter, damit Ihr Fahrzeug sofort automatisiert abgemeldet werden kann.

  12. Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters.

Kein Download der Abmeldebestätigung?

Haben Sie die Abmeldebestätigung nicht abgerufen oder konnten Sie diese aus technischen Gründen nicht herunterladen, ist der Abmeldevorgang nicht abgeschlossen. Das Fahrzeug konnte dann nicht automatisiert abgemeldet werden. Nun prüft und bearbeitet die Zulassungsbehörde die Abmeldung manuell. Ein Fahrzeug gilt erst ab dem Tag abgemeldet, an dem ein schriftlicher Bescheid zugestellt wurde.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • alle Kennzeichenschilder der aktuellen Zulassung
  • wenn Sie Ihr Kfz entsorgen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Zusätzliche Unterlagen

Bei Beantragung durch eine bevollmächtigte Person:

  • Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht amtliche/s Ausweisdokument/e der Vollmacht gebenden Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
  • amtliche/s Ausweisdokument/e der bevollmächtigten Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)

bei Betreuung für Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten zusätzlich: Betreuerausweis

bei Firmen und Vereinsfahrzeugen zusätzlich: 

  • Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug) 

Kfz abmelden (nicht entsorgen):
Ihr Fahrzeug wurde ab dem 01.01.2015 in Nürnberg neu- bzw. wiederzugelassen.
Dann hat das Kfz eine neue Stempelplakette und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit jeweils einem verdeckten Sicherheitscode. Diese Sicherheitscodes werden im Online-Dienst benötigt.

Kfz abmelden und entsorgen:
Ihr Kfz hat eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), die ab 2018 oder später ausgestellt wurde. Dann hat auch sie einen verdeckten Sicherheitscode.

Online-Abmeldung: 2,10 Euro
ggf. zusätzlich Kennzeichen-Reservierung: 2,60 Euro

Vor-Ort-Termin:
Abmeldung vor Ort: 15,90 Euro

Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.